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Die NZZ am Sonntag beschäftigt sich in einem Artikel über die Heiratsstrafe auch mit dem Heiratsbonus bei den Pensionskassen.

Der Zivilstand spielt nicht nur bei den Steuern eine grosse Rolle, sondern ebenso in der Vorsorge. In der zweiten Säule verläuft die Umverteilung genau umgekehrt: Anstelle einer «Heiratsstrafe» existiert eine «Ledigenstrafe» respektive ein «Heiratsbonus». Eine Studie des Vorsorgeberaters C-alm zeigt erstmals, wie hoch dieser finanzielle Vorteil zugunsten der Ehepaare ausfällt. Demnach beträgt der Transfer von den Ledigen zu den Verheirateten 500 Mio. Fr. pro Jahr.

Wie kommt der hohe Betrag zustande? Grundsätzlich zahlen alle Angestellten gleich viel Geld in ihre Pensionskasse ein. Obwohl sie je nach Zivilstand ganz unterschiedliche Kosten verursachen. Wenn eine ledige Person mit 65 stirbt, fliesst deren Alterskapital in die Vorsorgeeinrichtung. War der Verstorbene aber verheiratet, muss die Kasse eine Witwen- oder Witwerrente bezahlen, welche meist 60% der Altersrente beträgt. In manchen Kassen gilt dies ebenso für Konkubinatspaare.

Hat der Mann dagegen eine drei Jahre jüngere Ehefrau, so müsste die PK seine Rente eigentlich auf 33 810 Fr. senken (vgl. Grafik). Diese Zahl berücksichtigt die kalkulatorischen Kosten, die der Kasse nach dem Tod des Versicherten aufgrund der statistisch zu erwartenden Witwenrente entstehen. Bei einem Altersunterschied von neun Jahren fällt die korrekte Rente sogar auf 31 570 Fr., das sind 21% weniger als bei der ledigen Person.

  NZZaS /  Studie c-alm