imageDer Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme im Rahmen der BVG-Revision:

Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des Koordinationsabzuges und die neuen Ansätze für die Altersgutschriften zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen.

Die vorgesehene Halbierung des Koordinationsabzuges würde bei den Arbeitnehmenden und den Betrieben im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe Mehrbelastungen verursachen, was volkswirtschaftlich schädlich wäre. Der SVV schlägt deshalb eine weniger starke Reduktion des Koordinationsabzuges, eine moderatere Glättung der Altersgutschriften sowie den früheren Beginn des Alterssparens vor.

Die vorgeschlagene Massnahme für die Übergangsgeneration in Form eines Rentenzuschlages lehnt der Branchenverband der Privatversicherer ebenso ab wie die dafür angedachte Finanzierung. Gemäss Bundesrat soll der lebenslänglich zahlbare Rentenzuschlag pauschal, das heisst ohne Rücksicht darauf, ob ein Neurentner oder eine Neurentnerin von der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist, ausgerichtet werden.

Solche nach dem Giesskannenprinzip und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten Zuschläge hätten massive Mehrkosten zur Folge. Weiter würde damit in der zweiten Säule ein im Umlageverfahren organisiertes, systemfremdes Element eingeführt – und die bestehende implizite Umverteilung würde durch eine explizite Umverteilung abgelöst und ausgebaut.

  Mitteilung SSV /   Vernehmlassungsantwort