Der ASIP hat seine Stellungnahme zur BVG-Revision publik gemacht. In einer Mitteilung schreibt der Verband dazu:

Als Fachverband hält der ASIP an seinem bereits im Mai 2019 vorgestellten Konzept fest. Eine Umfrage unter den Mitgliedern hat in allen Landesteilen und über viele Branchen hinweg breite Zustimmung zu den entsprechenden Elementen des Vorschlags ergeben. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 5,8% vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 anstatt mit 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was speziell tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften im Vergleich zur heutigen steilen Staffelung leicht abgeflacht werden.

Für die Übergangsgeneration, die nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen zu kompensieren, schlägt der ASIP ein systemkonformes Konzept für den Erhalt des Leistungsniveaus vor. Durch eine einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens bei Pensionierung während einer Übergangsfrist von zehn Jahren soll sichergestellt werden, dass auch diese Generation praktisch keine Renteneinbussen erleidet. Ein solcher Ausgleich kann weitgehend aus schon vorhandenen Rückstellungen bei den Pensionskassen finanziert werden.

In Erinnerung zu rufen ist, dass es bei Einführung des BVG vor 30 Jahren im Bereich des Obligatoriums die vorgeschriebenen Sondermassnahmen gab (sie betrugen sogar 1% der versicherten Löhne), welche damals ohne Probleme von Vorsorgeeinrichtungen mit BVG-nahen Vorsorgeplänen finanziert werden konnten. In Analogie dazu sind die Kosten für die notwendigen Kompensationsmassnahmen überschaubar und können von den betroffenen BVG-nahen Kassen ohne weiteres getragen werden. Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene generelle Verteuerung der Sozialabgaben durch einen neuen und zeitlich nicht limitierten Lohnabzug ist nicht nötig, hält der Fachverband fest.

  Medienmitteilung / Stellungnahme