PW. SRF hat sich dem Thema Erleichterung bei der Wohneigentumsförderung angenommen und über die Beratung zur Motion der SGK-N im Rat berichtet. De Courten (SVP) macht es kurz und präsentiert die Meinung der Ratsmehrheit. Von der unterlegenen Minderheit suggeriert Manuela Weichelt-Picard (Grüne), das gesamte BVG-Vorsorgeguthaben solle für die WEF eingesetzt werden können, was natürlich Unsinn ist, und Christian Dandrès ergiesst einen Schwall von Vorwürfen an die “Immobilienbranche mit ihren missbräuchlichen Mietzinsen” und den “total überteuerten Wohnungen”. Auch nicht erhellend.
Parlament
Kritik an geplanter Erleichterung der WEF
Im Tages Anzeiger melden sich kritische Stimmen zu der von der SGK-N eingereichten Motion für Erleichterungen beim Wohneigentumserwerb mit Mitteln der beruflichen Altersvorsorge. Im TA heisst es:
Wer zu wenig Eigenkapital hat, kann beim Kauf von Wohneigentum auf seine Pensionskasse zurückgreifen. Allerdings ist der Zugriff begrenzt. Vom obligatorischen Teil des Pensionskassenkapitals darf seit 2013 nur noch maximal die Hälfte der für den Haus- oder Wohnungskauf nötigen Eigenmittel bezogen werden. Nun will der Nationalrat diese Limite aufheben. Damit soll der Erwerb von Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich werden. Weiterhin verboten bleibt der Bezug von Pensionskassengeld, das ab dem Alter 50 eingezahlt wird.
Experten warnen allerdings, dass die Lockerung des Kapitalbezugs kontraproduktiv ist. «Ich bezweifle, dass das dem Mittelstand nützt», sagt Roger Baumann vom Beratungsunternehmen C-Alm. Denn wer Geld aus der Pensionskasse nehme und dies nicht zurückzahle, habe später eine tiefere Rente und vielleicht zu wenig Geld für die Hypothek oder zum Leben. «Meiner Meinung nach sollte deshalb das gesetzliche Minimalkapital eigentlich gar nicht bezogen werden können, weder zum Eigenheimerwerb noch im Alter anstelle einer Rente.»
Motion der SGK-N fordert Erleichterungen für die WEF
In einer Motion verlangt die Sozialkommission des Nationalrats: 
Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Rechtsbestimmungen so anzupassen, dass die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes genutzt werden können.
In der Begründung heisst es u.a.:
2012 änderte die FINMA die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule und erschwerte so den Liegenschaftserwerb. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer bzw. der künftigen Eigentümerin eingebracht werden muss und die andere Hälfte aus der zweiten Säule entnommen werden kann.
Damit wurde der Kauf von Wohneigentum erschwert. Darüber hinaus wurde das Ziel dieser Massnahme, nämlich die Stabilisierung des Immobilienmarktes, nicht erreicht, da die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten zehn Jahren ihre Investitionen in Schweizer Immobilien deutlich erhöht haben. Paradoxerweise werden diese Investitionen mit dem Kapital der Versicherten finanziert.
Unter diesen Umständen wäre eine Rückkehr zur Situation, die vor 2013 galt, angezeigt. Der geforderte Mindestbetrag an Eigenmitteln für den Wohneigentumserwerb muss wieder vollumfänglich mit Geldern aus der zweiten Säule gedeckt werden können. Es existieren Instrumente – Mindestbetrag an Eigenmitteln, Amortisierung mit Fristen, Anpassung der Berechnung der theoretischen Rückzahlungsfähigkeit -, um allfällige Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit der künftigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu zerstreuen.
Nationalrat befasst sich mit russischen Anlagen von PKs
Nicolas Walder (VS, Grün) fragt den Bundesrat an: 
Nombre d’entreprises et d’investisseurs de pays démocratiques tendent à limiter au maximum leurs relations économiques avec la Russie, coupable d’une invasion brutale de l’Ukraine.
– Le Conseil fédéral s’est-il intéressé aux avoirs des caisses de pensions ou des investisseurs institutionnels liés à la confédération ou à des collectivités publiques ?
– Détiennent-ils des parts liées à des intérêts russes ?
– Que compte faire le Conseil fédéral pour s’assurer qu’ils s’en défassent à l’instar de Publica ?
Antwort des Bundesrats:
Le Conseil fédéral n’a pas connaissance de l’allocation des actifs des caisses de pensions ou des autres investisseurs institutionnels et il ne peut dès lors pas connaître leur exposition à des investissements russes directs ou indirects. Les investisseurs institutionnels gèrent leurs placements sous leur propre responsabilité, conformément au principe de diligence.
Publica: Vorsorgliche Genehmigung von Sanierungsbeiträgen
SDA. Der Ständerat folgte ohne Gegenstimmen dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung in der Wintersession zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden sieben Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige könnten in finanzielle Schieflage zu geraten, weil das Zinsniveau tief und die Lebenserwartung gestiegen ist.
Zunächst ging es jedoch nicht um konkrete Zahlungen, sondern lediglich um die Rechtsgrundlage dafür. Die Änderung sieht vor, dass der Bund bei einer Unterdeckung von fünf Prozent oder mehr eine Sanierungseinlage in die betroffene Vorsorgeeinrichtung leistet.
Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV bis 2050?
NR Andri Silberschmidt hat im Dezember 2021 eine Motion mit dem Titel “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der AHV bis ins Jahr 2050?” eingereicht. In der Begründung schreibt er dazu: “Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge ist seit Jahren das grösste Finanzproblem der Schweiz und eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen, wichtigen Themen (Klima, Europa, Corona) hat es die Schweizer Politik selbst in der Hand, diese Sorge mit Reformen zu beseitigen.” Mit dem dazugehörigen Fragenkatalog will er insbesondre wissen 
1. Wie sieht das jährliche und kumulierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 aus (bitte um Auflistung analog der Tabelle «Finanzperspektiven der AHV», dat. 17.09.2021)? Es soll je eine Tabelle ohne und mit der AHV21-Reform erstellt werden.
2. Um wie viel %-Punkte müsste die MWST nach der AHV21-Reform per 2030 erhöht werden, wenn das AHV Defizit bis ins Jahr 2050 einzig über eine Erhöhung der MWST finanziert werden soll? Wie viel kostet das einer Person (im Durchschnitt) auf Lebzeiten, welche im Jahr 1970 und 2030 geboren wird?
Der Bundesrat schreibt u.a. in seiner Antwort, dass 2032 bei Annahme von AHV21 mit einem Umlageminus von 4 (ohne AHV21 von 6) Mrd. Franken zu rechnen ist, kumuliert mit -11,2 (–27,8) Mrd. Franken.
Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der MWST zu finanzieren, wäre per 2030 eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte notwendig. Diese dürfte für den durchschnittlichen Haushalt eine geschätzte Mehrbelastung von 0,7 % des Bruttoeinkommens zur Folge haben.
SGK-N votiert für Reglementierung der Brokertätigkeit
Nachdem die Sozialkommission des Ständerats die Vorlage des Bundesrats zur Tätigkeit der Broker für Pensionskassen abgelehnt hat, hat jene des Nationalrats die Beratung dazu aufgenommen. Die Versicherungsvermittlertätigkeit soll künftig – namentlich in Sachen Ausbildung und Vergütung – stärker reglementiert werden. Die telefonische “Kaltakquise” soll verboten werden. Die Kommission möchte, dass zwischen Vermittlern, die direkt von den Versicherern angestellt sind, und den anderen unterschieden wird. In der Mitteilung der Kommission heisst es: 
Die SGK-N beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären. In der Detailberatung hat sich die Kommission allerdings mit 15 zu 10 Stimmen dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind.
Auf diese Weise möchte sie die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer wahren und verhindern, dass die internen Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern benachteiligt werden. Mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt hat die Kommission hingegen einen Antrag, wonach diese neuen Regeln nur für die obligatorische Krankenversicherung, nicht aber für die Zusatzversicherungen gelten sollten.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Antrag, wonach nur die von den Versicherern vereinbarten Sanktionen allgemeinverbindlich erklärt werden sollten. Die Kommission hat überdies mehrere Anträge abgelehnt, die den verbindlichen Charakter dieser Regeln stärken oder die Marketing- und Werbeausgaben begrenzen wollten. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession 2022 in den Nationalrat.
AHV 21: “Bürgerliche Realisten gegen linke Bremser”
Katharina Fontana kommentiert in der NZZ die Parlamentsbeschlüsse zur AHV-Reform:
Es verdient fast schon Anerkennung, wie unbeirrt linke Politikerinnen in der AHV-Debatte das Privileg der Frauen verteidigten und an ihrem Mantra von den diskriminierten, überarbeiteten und im Prekariat lebenden Frauen festhielten. Und das ausgerechnet bei der Reform eines Sozialwerks, das speziell frauenfreundlich ist und in dem jedes Jahr mehrere Milliarden Franken von den Männern zu den Frauen umverteilt werden. Dass die Männer mehr Geld in die erste Säule einzahlen und übers Ganze gesehen weniger herausbekommen, dass die AHV-Renten notabene für beide Geschlechter gleich hoch sind, ficht die linken Bewahrerinnen nicht an.
Stattdessen wurde versucht, mit der üblichen Litanei – vom Ungleichgewicht bei der unbezahlten Arbeit bis zur Lohnfrage – vom Offensichtlichen abzulenken: dass das tiefere Rentenalter der Frauen heute unter keinem Titel mehr zu rechtfertigen ist, schon gar nicht unter einem sozialen. Denn was ist sozial daran, wenn am Ende einzig die Jungen bei der Altersvorsorge zur Kasse gebeten werden und die Älteren profitieren? Wo bleibt die Solidarität, wenn man heute unbeschwert ausgibt, was die nächsten Generationen dereinst mit einem tieferen Lebensstandard werden bezahlen müssen?
AHV 21 vom Parlament verabschiedet
(sda) Die vom Parlament verabschiedete Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 erhöht. Neun Frauenjahrgängen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, wird die Anhebung kompensiert. Falls die Reform im Jahr 2023 in Kraft tritt, sind das Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1968.
Das Rentenalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr angehoben. Durch diese Massnahme sollen innerhalb von zehn Jahren zehn Milliarden Franken gespart werden können.
Die neun Jahrgänge der Frauen erhalten den Ausgleich auf ihre Rente lebenslang. Sie können ihre Rente ab dem regulären Rentenalter beziehen und erhalten einen Zuschlag, oder sie können die Rente vorbeziehen und haben einen kürzeren Kürzungssatz als die nicht betroffenen Frauen. Die beiden Massnahmen können nicht kumuliert werden. Zudem wird eine Abstufung entsprechend des Einkommens angewandt.
Keine Erweiterung der Säule 3a
(sda) Der Nationalrat will die Regeln für Einzahlungen in die Säule 3a nicht ändern. Er hat eine Motion der FDP-Fraktion abgelehnt. Die Freisinnigen wollten Paaren, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist, zusätzliche Einzahlungen und Steuerabzüge ermöglichen. 
Die grosse Kammer folgte mit 102 zu 81 Stimmen bei drei Enthaltungen der Empfehlung des Bundesrats, den Vorstoss abzulehnen. Die Motion ist damit vom Tisch.
Durch die Einzahlung in die Säule 3a könnten etwa Frauen, die nach der Geburt eines Kindes vorübergehend nicht arbeiteten, Beitragslücken kompensieren, argumentierte die FDP-Fraktion. Dies sei angesichts der Lage der Vorsorgewerke sinnvoll.
AHV 21 muss in die Einigungskonferenz
(sda) National- und Ständerat haben sich beim AHV-Gesetz nicht gefunden. Das Geschäft muss in die Einigungskonferenz. Der Nationalrat hielt am Montag daran fest, dass Rentenzuschläge, die Frauen für die Abgeltung des höheren Rentenalters bekommen, nicht in die Berechnung von allfälligen Ergänzungsleistungen einbezogen werden dürfen. 
Der Entscheid im Nationalrat fiel oppositionslos. Der Ständerat ist aber gegen einen solchen Artikel. Weil sich die Räte in diesem Punkt in all den Beratungsrunden nicht gefunden haben, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz.
Geeinigt haben sich die Räte bei der Frage, wie Frauen, die besonders vom höheren Rentenalter 65 betroffen sind, entschädigt werden sollen. Vorgesehen ist ein Zwei-Komponenten-Modell mit der Möglichkeit zum Vorbezug der Rente und der Möglichkeit des regulären Bezugs der Renten. Entschädigt werden sollen neun Frauen-Jahrgänge.
Bundesmittel für geschlossene Vorsorgewerke der Publica
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen dürfen. Er hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherstellen soll. Hintergrund ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten. Das Geschäft geht an den Ständerat. BR Maurer führte dazu aus: 
In diesen sieben geschlossenen Vorsorgewerken gab es Ende 2020 bei einem Kapital von gut 3 Milliarden Franken noch 8374 Rentner. Das könnte reichen, gegeben ist es aber nicht. Wir schaffen hier die Grundlage, damit der Bund notfalls eingreifen und die Unterdeckung aufheben kann, falls die Vorgabe nicht erreicht würde.
Innerhalb dieser Versicherungen gibt es verschiedene Deckungsgrade: Es gibt solche, die haben eine relativ stabile Überdeckung – das sind die Grösseren -, und wir haben die Kleinen, die sich eher in einer Unterdeckung befinden. Mit diesem Artikel schaffen wir die Möglichkeit, dass Ihnen der Bund eine entsprechende Finanzvorlage unterbreiten kann; diese können Sie dann noch einmal prüfen, um eine Unterdeckung, falls sie entstehen sollte, zu verhindern.
L-QIF mit viel Polemik
Die Einführung von L-QIF Produkten durch die Bereitstellung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen hat im Parlament hohe Wellen geschlagen. L-QIF steht für “Limited Qualified Investor Fund”, die qualifizierten, professionellen Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen etc. vorbehalten sind. Im Ausland insbesondere Luxemburg existieren sie seit mehreren Jahren und werden von Schweizer Investoren rege benützt, zum Nachteil unseres Finanzmarktes. Ausgehend von einer Motion von SR Ruedi Noser wird das Geschäft jetzt im Parlament beraten. Die Linke ist strikt dagegen, die bürgerlichen Parteien unterstützen das Anliegen. Im Nationalrat kam es – nach helvetischen Massstäben – zu einer Episode gesteigerter politischer Konfrontation. Insbesondere Badran und Rytz befürchten die Legalisierung übelster Spekulationen durch institutionelle Anleger und behaupten, das Gesetz sei auf Bestellung eingegangen. Der Tages-Anzeiger ist gleicher Meinung. Zitate aus der Eintretensdebatte im NR: 
Rytz Regula (G, BE): Gäbe es einen Oscar für erfolgreiches Politik-Lobbying in der Schweiz, dann ginge er in diesem Jahr an die Finanzindustrie. Sie hat es geschafft, dem Ständerat mit dem Limited Qualified Investor Fund ein neues Anlageinstrument zu verkaufen, dessen Nutzen, dessen Inhalt, dessen Wirkung und dessen Risiken kaum jemand hier wirklich beurteilen kann. Es ist eine Blackbox, das haben wir auch bei der Kommissionsarbeit gesehen. Mehrere gestandene Wirtschaftspolitikerinnen und -politiker haben während der Beratung offen eingestanden, dass sie von dieser ganzen Geschichte nur Bahnhof verstehen. Trotzdem ist dieses neue, unregulierte Anlagevehikel für institutionelle Anleger in der Schweiz im Ständerat einstimmig durchgewunken worden. Das ist doch wirklich oscarreif.
Darauf Bundesrat Maurer:
Maurer Ueli, Bundesrat: Die Vorlage, die Änderung des Kollektivanlagengesetzes, geht auf einen Vorstoss zurück, den beide Kammern angenommen haben. Diesen Vorstoss, liebe Frau Rytz, habe ich nicht bestellt. Ich bitte Sie, solche Unterstellungen zu unterlassen. Aber wenn Sie schon polemisieren wollen, dann kann ich das auch, dann würde ich Ihnen postwendend den Oscar für die Verdrängung von Arbeitsplätzen ins Ausland verleihen. (Teilweise Unruhe, teilweise Beifall) Das machen Sie, indem Sie nicht bereit sind, diese Vorlagen zu debattieren. Genau darum geht es: Wir wollen Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten bzw. wir wollen ein Geschäft, das zunehmend auf ausländische Finanzplätze ausgelagert wird, wieder in die Schweiz zurückholen.
  Ratsprotokoll / Geschäft 20.062 / Tages-Anzeiger / Mitteilung sda
Motion zur Versicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen
Der Nationalrat hat im Rahmen der Debatte zur BVG 21 die Motion der SGK-N zur Ausweitung der Versicherungspflicht bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat Ablehnung empfohlen. 
In seiner Begründung verweist der BR auf die administrativ komplexe Durchführung und empfiehlt dafür die Abschaffung des Koordinationsabzugs, was die Kommission ablehnt.
  Motion / 
  Bericht zur berufl. Vorsorge bei mehreren Arbeitgebern
BVG 21: Die bürgerliche Seite setzt sich durch
Der Nationalrat ist bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge fast ausnahmslos seiner Kommission gefolgt. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.
Obligatorisch versichert sein soll gemäss Nationalrat neu, wer im Jahr mindestens 12’548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.
Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.
Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.
Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18 Prozent sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15 Prozent (45 bis 54) respektive 18 Prozent (55 bis Rentenalter). Fünf Minderheiten schlugen andere Modelle mit einer anderen Aufsplittung nach Alter und Prozentsatz vor. Sie alle scheiterten aber deutlich.
Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu zwanzig Jahre. Auch bei diesem Punkt hatten Minderheitsanträge keine Chance, die eine höhere Eintrittsschwelle verlangten.
Auch am Mittwoch folgt der Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten dem Modell seiner Kommission. Alle Minderheitsanträge in Block 2 zu den Themen Kompensation und Finanzierung, die meisten von Seite der SP und Grünen, wurden abgelehnt. Die bürgerlichen Parteien konnten sich damit durchsetzen. Die bundesrätliche Vorlage mit ihrem wichtigsten Anliegen blieb chancenlos. Die Idee eines kollektiv finanzierten Zuschlags für alle Pensionierten ist fürs erste vom Tisch.
Es folgte noch Block 3 unter dem Titel “Diverses”, der u.a. Minderheitsanträge enthielt für den Ausbau der Weiterversicherung für Versicherte, die vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, dïe Einführung von Erziehungsgutschriften, die Festlegung von Grundsätzen für die Berechnung der Risikokosten durch den Bundesrat, die Erhöhung der Legal Quote, den Ausbau der Säule 3a.
Erfolg hatte lediglich der Minderheitsantrag auf Streichung des Ausbaus von Säule 3a, womit die Linken in dieser für sie durchs Band enttäuschenden Debatte wenigstens einen kleinen Triumph feiern durften.
Dass die SGK-N Lösung somit praktisch unverändert verabschiedet wurde – die Gesamtabstimmung ergab 126 zu 66 Stimmen – war so nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Das Resultat ist Folge der ungewohnten Geschlossenheit der bürgerlichen Parteien in sozialpolitischen Fragen. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.
