(sda) Die vom Parlament verabschiedete Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 erhöht. Neun Frauenjahrgängen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, wird die Anhebung kompensiert. Falls die Reform im Jahr 2023 in Kraft tritt, sind das Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1968.

Das Rentenalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr angehoben. Durch diese Massnahme sollen innerhalb von zehn Jahren zehn Milliarden Franken gespart werden können.

Die neun Jahrgänge der Frauen erhalten den Ausgleich auf ihre Rente lebenslang. Sie können ihre Rente ab dem regulären Rentenalter beziehen und erhalten einen Zuschlag, oder sie können die Rente vorbeziehen und haben einen kürzeren Kürzungssatz als die nicht betroffenen Frauen. Die beiden Massnahmen können nicht kumuliert werden. Zudem wird eine Abstufung entsprechend des Einkommens angewandt.

Die Zuschläge bei regulärem Bezug belaufen sich auf 160 Franken für Frauen mit einem Einkommen bis 57’360 Franken, hundert Franken für ein Einkommen zwischen 57’360 Franken und 71’700 Franken und fünfzig Franken für ein Einkommen ab 71’701 Franken.

Zuletzt offen war die Frage, ob diese Zuschläge bei der Berechnung von allfälligen Ergänzungsleistungen hinzugerechnet werden müssen. Dadurch wäre der Zuschlag bei den Frauen mit kleineren Einkommen wieder eliminiert worden. Die Einigungskonferenz schlug vor, dem Antrag des Nationalrats zu folgen, wonach er nicht angerechnet werden soll, damit die Ergänzungsleistung nicht gekürzt wird.

Nach dem Ständerat folgte auch der Nationalrat der Einigungskonferenz. Der Entscheid fiel in der kleinen Kammer mit 31 zu 10 Stimmen bei drei Enthaltungen und in der grossen Kammer mit 121 zu 61 Stimmen.

Vertreter der Linken kritisieren die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Die AHV werde auf dem Buckel der Frauen stabilisiert. SP und Grüne wollen das Gesetz am Freitag in der Schlussabstimmung ablehnen und das Referendum ergreifen.

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