SDA. Der Ständerat folgte ohne Gegenstimmen dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung in der Wintersession zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden sieben Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige könnten in finanzielle Schieflage zu geraten, weil das Zinsniveau tief und die Lebenserwartung gestiegen ist.
Zunächst ging es jedoch nicht um konkrete Zahlungen, sondern lediglich um die Rechtsgrundlage dafür. Die Änderung sieht vor, dass der Bund bei einer Unterdeckung von fünf Prozent oder mehr eine Sanierungseinlage in die betroffene Vorsorgeeinrichtung leistet.
Im Ständerat führte BR Maurer dazu aus: “Es geht um fünf Vorsorgewerke. Keines davon befindet sich zurzeit in einer regulatorischen Unterdeckung von fünf oder mehr Prozentpunkten. Ende Jahr waren in diesen Vorsorgewerken noch 7983 Personen versichert. Mehr als 70 Prozent dieser Personen sind über 80 Jahre alt. Das Deckungskapital beträgt im Moment rund 7,8 Milliarden Franken. Hätten alle diese Vorsorgewerke gleichzeitig eine Unterdeckung, würde dies aktuell dazu führen, dass der Bund 133 Millionen Franken einschiessen müsste. Weil aber keines dieser Werke eine Unterdeckung aufweist, ist eine Zahlung im Moment eigentlich nicht wahrscheinlich.
Vorgesehen ist, dass diese geschlossenen Vorsorgewerke fusioniert werden, wenn wir die Gesetzesänderung so umsetzen. Damit wird der Deckungsgrad noch einmal gestärkt. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Mittel, die heute zur Verfügung stehen, ein Beizug des Bundes, um eine Unterdeckung auszugleichen, kaum wahrscheinlich ist.”