Der Nationalrat ist bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge fast ausnahmslos seiner Kommission gefolgt. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.

Obligatorisch versichert sein soll gemäss Nationalrat neu, wer im Jahr mindestens 12’548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21’510 Franken.

Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12’443 und 85’320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25’095 und 86’040 Franken. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar.

Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen zwanzig und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu neun Prozent des koordinierten Lohnes abgezogen werden. Heute sind es sieben Prozent für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und zehn Prozent für die 35- bis 44-Jährigen.

Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18 Prozent sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15 Prozent (45 bis 54) respektive 18 Prozent (55 bis Rentenalter). Fünf Minderheiten schlugen andere Modelle mit einer anderen Aufsplittung nach Alter und Prozentsatz vor. Sie alle scheiterten aber deutlich.

Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu zwanzig Jahre. Auch bei diesem Punkt hatten Minderheitsanträge keine Chance, die eine höhere Eintrittsschwelle verlangten.

Auch am Mittwoch folgt der Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten dem Modell seiner Kommission. Alle Minderheitsanträge in Block 2 zu den Themen Kompensation und Finanzierung, die meisten von Seite der SP und Grünen, wurden abgelehnt. Die bürgerlichen Parteien konnten sich damit durchsetzen. Die bundesrätliche Vorlage mit ihrem wichtigsten Anliegen blieb chancenlos. Die Idee eines kollektiv finanzierten Zuschlags für alle Pensionierten ist fürs erste vom Tisch.

Es folgte noch Block 3 unter dem Titel “Diverses”, der u.a. Minderheitsanträge enthielt für den Ausbau der Weiterversicherung für Versicherte, die vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, dïe Einführung von Erziehungsgutschriften, die Festlegung von Grundsätzen für die Berechnung der Risikokosten durch den Bundesrat, die Erhöhung der Legal Quote, den Ausbau der Säule 3a.

Erfolg hatte lediglich der Minderheitsantrag auf Streichung des Ausbaus von Säule 3a, womit die Linken in dieser für sie durchs Band enttäuschenden Debatte wenigstens einen kleinen Triumph feiern durften.

Dass die SGK-N Lösung somit praktisch unverändert verabschiedet wurde – die Gesamtabstimmung ergab 126 zu 66 Stimmen – war so nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Das Resultat ist Folge der ungewohnten Geschlossenheit der bürgerlichen Parteien in sozialpolitischen Fragen. Das Geschäft geht jetzt an den Ständerat.

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