Mit 10 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission der Pa.Iv. Weibel. Flexible BVG-Renten ermöglichen (17.521) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse angemessen erhöht und gesenkt werden können. Nach Meinung der Kommission würde es für die Versicherten eine grosse Unsicherheit bedeuten, wenn laufende Renten gekürzt werden dürften. Zudem arbeiteten die Sozialpartner derzeit an der nächsten grösseren Reform der beruflichen Vorsorge. Diesen Arbeiten sei nicht mit einem derart grundsätzlichen Anliegen, wie es die Initiative verlangt, vorzugreifen. Die Minderheit erachtet die bereits erhebliche Umverteilung von jüngeren Versicherten zu Rentnern als unfair.
Parlament
Interpellation Kuprecht: Überschreitet die OAK ihre Gesetzeskompetenzen?
Ständerat Alex Kuprecht hat die Interpellation mit dem wahrscheinlich rhetorisch gemeinten Titel in der Wintersession eingereicht. Anlass dazu ist die geplante Weisung «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen» welche Ende Oktober in eine Anhörung gegeben wurde. Im ausführlichen Text des Vorstosses wird u.a. gefragt:
1. Die Aufgaben der Experten sind im BVG, in den Verordnungen, Fachrichtlinien, usw. detailliert geregelt. Braucht es diese zusätzlichen Weisungen und Standards und worin besteht der Nutzen für den Versicherten?
2. Sind die Experten anzahlmässig, sachlich und zeitlich überhaupt in der Lage im ersten Jahresquartal diese Aufgaben zu erfüllen?
3. Ist dieser zusätzliche zu leistende Aufwand und die damit verbundenen Kosten, gemessen an der Zielsetzung gerechtfertigt?
4. Wird mit dem höheren Verwaltungsaufwand das Vertrauen in die 2. Säule gestärkt?
5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Zielsetzung der OAK BV (strukturgerechte Risikobeurteilung) in BVG und Verordnungen bereits erfüllt sind?
6. Den regionalen Aufsichtsstellen obliegt es nach geltendem Recht, die in den Weisungen der OAK BV geforderten Informationen zu erheben. Wird mit OAK BV doppelt genäht?
7. Überschreitet OAK BV mit diesen Weisungen den vorgegebenen Gesetzesrahmen und damit ihre Kompetenz?
8. Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen direkten Eingriff in die Souveränität des Stiftungsrates der paritätisch und privat durchgeführten beruflichen Vorsorge?
9. Wird mit den immer stärkeren Weisungen der OAK BV das Ziel verfolgt die regionalen Aufsichtsorgane zu Gunsten einer eigentlichen Bundesaufsicht aufzuheben?
pw. Die Frage der Kompetenzüberschreitung stellt sich regelmässig bei den Weisungen der OAK. Wir haben uns dazu kürzlich in einem Kommentar geäussert. Es scheint in der Tat zwingend notwendig, die Aktivitäten der Oberaufsicht einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Gefordert sind Bundesrat und Geschäftsprüfungskommission. Das zunehmend selbstherrliche Gebaren der OAK ist nicht einfach hinzunehmen.
Interpellation Kuprecht / Weisungsentwurf OAK /
Weiterentwicklung der IV
Die SGK-N hat die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Zum Abschluss der Detailberatung diskutierte sie eingehend über die Anforderungen an die Gutachtertätigkeit, die zugleich fair und effizient sein soll. Die Anforderungen gelten grundsätzlich für alle Sozialversicherungen (Art. 44 ATSG), sind in der Praxis aber vor allem für die IV und die Unfallversicherer relevant. Die Kommission will ausdrücklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabhängig sein müssen. Einstimmig beantragt sie, dass die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden. Weiter will sie den Bundesrat verpflichten, Kriterien für die Zulassung von medizinischen Gutachtern zu erlassen und eine Kommission aller betroffenen Kreise einzusetzen, welche auf einer generellen Ebene die Begutachtungen überwacht (17 zu 6 Stimmen).
Parlament. Initiative Weibel: Flexible Renten ermöglichen
Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die gesetzlichen Grundlagen sind so auszugestalten, dass im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse in angemessenem Umfang erhöht und gesenkt werden können.
Begründung: Die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen stärkt das Umlageverfahren der zweiten Säule und trägt zur Erhöhung der Gerechtigkeit bei. Heute ist dies nicht möglich.
Das Bundesgericht schützt mit einem Entscheid vom 23. November 2017 die Vorinstanzen, welche ein Modell, das die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse erhöhen und senken kann, nicht akzeptierten. Das Bundesgericht stützt sich auf Artikel 65d BVG, welcher Kürzungen für laufende Renten nur für die Dauer einer Unterdeckung der Kasse und eng begrenzt erlaubt.
“Steuer-Deal bereit für das Referendum”
Nachdem der Ständerat die letzten Differenzen zwischen den beiden Kammern zur Steuervorlage 17 ausgeräumt hat – sie betrafen die steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen und die sog. Gemeindeklausel – muss das Paket nun lediglich noch die Schlussabstimmung überstehen, was allerdings kein Problem sein sollte. Die Unsicherheit liegt nun wiederum bei der Volksabstimmung. Das Referendum von linker Seite (deren Wünsche allerdings weitestgehend erfüllt wurden) scheint ausgemacht. Die Abstimmung könnte im nächsten Frühjahr über die Bühne. Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ:
Der Ausgang der Volksabstimmung erscheint völlig offen. Der Bundesrat, die Kantone, die Spitzen von drei der vier Bundesratsparteien und der Wirtschaftsverband Economiesuisse sind dafür, doch eine solche Allianz hatte beim Urnengang im Februar 2017 nicht gereicht. Der Widerstand der SVP im Parlament gegen die Verknüpfung Steuern/AHV könnte beim Urnengang wesentlich grössere Folgen haben als im Parlament selbst.
Rechnet man zu den potenziellen Gegnern der Vorlage erhebliche Teile der SVP-Basis, einen nicht unbedeutenden Teil der Linken, gewisse Gewerbevertreter ausserhalb der SVP, Skeptiker aus Sicht der Städte, grundsätzliche Gegner der Verknüpfung sowie Bürger, die aus Prinzip bei jeder Reform Nein stimmen, dann haben die Befürworter der Vorlage eine Menge Arbeit vor sich. Diese Arbeit beginnt jetzt.
Nationalrat sagt ja zum “Deal”
Der Nationalrat ist bei der Behandlung zur Steuervorlage SV17 weitgehend dem Ständerat gefolgt.
Relativ knapp war die Zustimmung zur Koppelung mit der AHV-Finanzierung mit 101 zu 93 Stimmen. Die NZZ kommentiert:
Die Linke kam mit zwei Änderungsanträgen durch. Diese betrafen die Abgeltung der Gemeinden durch die Kantone sowie eine Einschränkung der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagen. Die SP hatte den Erfolg dieser Anträge als Bedingung für ihre Zustimmung zum Gesamtpaket gestellt. Bei starker SP-Ablehnung wäre das Paket nicht durch den Nationalrat gekommen. Nebst der CVP akzeptierten auch manche FDP-Vertreter die beiden SP-Anträge. Sie erachteten die Konzessionen aus Sicht des Wirtschaftsstandorts als wenig schmerzhaft und damit als lohnenswert zur Rettung der gesamten Steuerreform.
So ist das Gesamtpaket im Parlament nun auf der Zielgeraden. Die verbliebenen Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat (zu Einschränkungen der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagen) dürften sich relativ rasch beseitigen lassen. Eine Verabschiedung des Gesamtpakets durch das Parlament ist diesen Monat zu erwarten. Doch ein schwieriger Urnengang könnte noch bevorstehen. Ein Referendum gilt als wahrscheinlich.
Ratsprotokoll / NZZ / Kommentar
AHV-Deal: NR auf SR-Kurs
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur Steuervorlage 17 (18.031) begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen. In der Mitteilung der WAK wird festgehalten:
Die WAK-N hat die Detailberatung mit der Diskussion über die Zusatzfinanzierung der AHV begonnen. Letztlich obsiegte die Lösung des Ständerats, da keine der folgenden Anträge eine Mehrheit gefunden hat: Ein Antrag, der auch von der SGK-N gestellt wurde, wollte statt der Erhöhung der Lohnbeiträge das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben. Die Kommission lehnte dies mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Frage des Rentenaltes in der kommenden AHV-Reform geregelt werden soll.
Ein weiterer Antrag wollte den Bundesbeitrag an die AHV auf 20,4% erhöhen, um dafür die Lohnbeiträge nur um 0,1% anzuheben. Er fand ebenfalls keine Mehrheit. Die FK-N beantragte, statt einer Erhöhung der Lohnbeiträge eine entsprechende Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzusehen. Dieser Antrag war in der WAK chancenlos und wurde mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, da er eine Verfassungsänderung erfordert und somit die Steuerreform verzögert hätte.
Mehrere Anträge wollten die Vorlage in einen Teil betreffend die AHV-Finanzierung und einen Steuerteil auftrennen, wobei die beiden Vorlagen juristisch miteinander verknüpft bleiben sollten. Die Kommission lehnte diese jedoch mit 15 zu 10 Stimmen ab, da eine Vorlage bedeutend transparenter sei als zwei, die nicht zwingend zusammen vors Volk kommen müssten. Das Volk sei in der Lage, diese Reform als Ganzes zu beurteilen. Für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass es eine soziale Kompensation braucht, damit die Reform auch vor dem Volk bestehen kann. Sie lehnte daher zwei Anträge mit 15 zu 10 Stimmen ab, die gar keine soziale Kompensation vorsehen wollten.
SGK-N: AHV-Kompensation mit “strukturellen Elementen”
Die Sozialkommission des Nationalrats liess in einer Mitteilung zu ihrem Mitbericht zur Steuervorlage 17 und der geplanten Kompensation mit Zusatzbeiträgen an die AHV verlaufen:
Zu längeren Diskussionen führten die vom Ständerat beschlossenen Ausgleichsmassnahmen zur Steuerreform in der AHV. An deren Ende hiess die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen einen Antrag gut, der ein alternatives Kompensationskonzept vorschlägt: gemäss diesem soll das Demografieprozent vollständig in die AHV fliessen und der Bundesbeitrag an die AHV soll zwischen 2020 und 2030 gestaffelt von 21,5 Prozent auf letztlich 20,5 Prozent festgelegt werden. Zudem soll das Rentenalter der Frauen ab 2020 in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben werden.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sollen diese Ausgleichsmassnahmen zugunsten der AHV aus der Bundeskasse finanziert werden, die von der Steuervorlage profitieren würde. Dies gelte insbesondere dann, wenn man nicht von statischen, sondern von dynamischen Effekten der Steuervorlage ausgehe.
Nach Auffassung der Mehrheit sind für die AHV aber nicht nur Einnahmen zu generieren, sondern es müssen auch strukturelle Massnahmen, wie die von ihr beantragte Erhöhung des Rentenalters der Frauen, in das Ausgleichskonzept aufgenommen werden. Eine weitere Belastung der Unternehmen durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge, wie sie der Ständerat vorsieht, sei hingegen abzulehnen.
Parl. Initiative Kuprecht: Stärkung der Direktaufsicht
Eingereichter Text: Die Autonomie der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen ist zu stärken. Insbesondere Artikel 64a BVG ist entsprechend anzupassen. Sie bestimmen in eigener Verantwortung die Aufsichtsorgane und unterbreiten der Oberaufsichtskommission ihre Jahresberichte zur Kenntnisnahme.
Begründung: Die Einflussnahme der Oberaufsichtskommission über das BVG hat sich in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Die Eingriffe durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten sowie beantragte Verordnungsänderungen nehmen massiv zu. Die Einflussnahme bei der Nomination von Organen der Konkordate nimmt bestimmenden Charakter an und verhindert oder verbietet gar die Einsitznahme von Magistratspersonen aus den kantonalen Regierungen in die regionalen Konkordatsräte.
Der Ständerat hat der Initiative am 16.6.18 Folge gegeben. Eingereicht wurde sie 2016.
AHV-Finanzierung: Was der Bundesrat verschweigt
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum SV17-Deal:
Was der Bundesrat derzeit verkrampft verdrängen will, ist die Diskussion über eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters. Ohne eine Erhöhung nehmen die AHV-Leistungen automatisch laufend zu, weil die Lebenserwartung laufend steigt. Seit 1981 ist die Lebenserwartung für 65-Jährige von gut 16 Jahren um 30 Prozent auf gut 21 Jahre gestiegen (Durchschnitt von Frauen und Männern). Für die nächste Reform, deren Erörterung laut Sozialminister Alain Berset irgendwann in den 2020er Jahren beginnen muss, dürfte eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters (Referenz-Rentenalter) zum Thema werden. Es ginge auch dabei vor allem ums Geld, denn Pensionierungen mit 65 oder 63 wären weiterhin möglich, würden aber im Vergleich zu heute zu tieferen Renten führen.
Die Babyboomer können allerdings jetzt schon aufatmen: Die meisten von ihnen werden wohl zulasten der Jüngeren verschont bleiben, da eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters wohl frühestens ab Mitte der 2030er Jahre greifen würde. Die Zahlen fallen ins Gewicht.
Laut Bundesstatistik haben gut 90 000 Personen in der Schweiz den Jahrgang 1953 und erreichen damit heuer das Alter 65. Die Zahl der Neurentner nimmt künftig laufend zu. Eine Spitze bringen die Jahrgänge 1960 bis 1970, die derzeit im Durchschnitt etwa 130 000 Personen stark sind. Von der kommenden Debatte ums Rentenalter eher erfasst werden die Jahrgänge 1971 bis 1980, die derzeit im Mittel 110 000 bis 120 000 Personen stark sind. Deutlich kleiner sind die Jahrgänge der heute 0- bis 20-Jährigen mit je ungefähr 80 000 bis 90 000 Personen. Die Jüngeren werden grosse Teile der zugunsten der Älteren aufgebauten AHV-Hypotheken abtragen müssen.
WAK-N tritt auf SV17 ein
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats schreibt in einer Medienmitteilung:
Bereits in der Sommersession 2018 hat der Ständerat die Steuervorlage 17 beraten und an den Nationalrat überwiesen. Die WAK-N hat das Geschäft in Angriff genommen, indem sie Anhörungen durchgeführt und über Eintreten debattiert hat. An einer ersten Anhörung hat sie die Vertretung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren sowie jene des Schweizerischen Städteverbands und des Schweizerischen Gemeindeverbands zur Fassung des Ständerats befragt.
In einer zweiten Anhörung waren die Verbände economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SwissHoldings, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Swiss Family Business und Alliance Sud eingeladen.
Schliesslich diskutierte die Kommission auch noch mit Bundespräsident Alain Berset über das neue Element der AHV-Zusatzfinanzierung. Hinsichtlich der Detailberatung vom 13. August 2018 hat die Kommission noch einige Fragen gestellt, die die Verwaltung beantworten wird.
Laut SDA hat die WAK ihren Entscheid mit 22:1 Stimmen gefällt.
Mitteilung WAK / NZZ / SP
Ständerat stimmt SV/AHV-Deal zu
Die NZZ berichtet über die Annahme der Steuervorlage 17 in Kombination mit der AHV-Finanzierung im Ständerat.
Glücklich ist die kleine Kammer nicht über den AHV-Kompromiss zur Steuervorlage. Mangels Alternativen wurde das Geschäft aber deutlich mit 34 Ja-Stimmen zu fünf Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.
Dennoch gab es Kritik. Es sei keine gute Vorlage, sagte Martin Schmid (Graubünden, fdp.) am Donnerstagmorgen in der Eintretensdebatte. Vor dem Hintergrund der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III sei es aber die beste Lösung. Auch Peter Hegglin (Zug, cvp.) will zustimmen, «weil wir für ein ernsthaftes Problem eine tragfähige Lösung brauchen». Für Hannes Germann (Schaffhausen, svp.) ist es ein Geben und Nehmen. Im Vordergrund stehe der Wille zu einer tragfähigen Lösung. Die Schweiz brauche eine Lösung, betonte auch Peter Föhn (Schwyz, svp.). Die Rechte sprach jedoch nicht mit einer Stimme.
Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) will die Vorlage ablehnen. Er sieht in der Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und Altersvorsorge eine Entmündigung der Stimmbürger. Das Vorgehen sei vielleicht nicht gerade Wahnsinn, sagte Thomas Minder (Schaffhausen, Parteilos.), «aber Blödsinn allemal». Für Werner Luginbühl (Bern, bdp.) ist es eine Bankrotterklärung, wenn man mit Gegengeschäften Mehrheiten erkauft.
Die Linke ist vom Kompromiss ebenfalls wenig begeistert, signalisierte aber Zustimmung. Anita Fetz (Basel-Stadt, sp.) sprach von einem «vernünftigen Vorgehen», Roberto Zanetti (Solothurn, sp.) gar von einer «Sternstunde des Parlamentarismus». Damit meinte er allerdings nicht die Vorlage selber, sondern die Ausmarchung in der Wirtschaftskommission (WAK), die die Lösung aufgegleist hat.
Zu reden gab auch die Einheit der Materie. Das Bundesamt für Justiz gab grünes Licht, auch wenn der sachliche Zusammenhang zwischen AHV und Unternehmenssteuerreform gemäss einem Gutachten nicht offensichtlich ist. Laut Andrea Caroni (Appenzell-Ausserrhoden, fdp.) ist der Gesetzgeber jedoch gar nicht zur Einheit der Materie verpflichtet. Sonst hätte das Obligationenrecht gar nie beschlossen werden dürfen, sagte er.
Debatte um den WAK AHV-Deal
Im Tages-Anzeiger wägt Fabian Schäfer die Chancen pro und kontra AHV-Deal ab. Im Ständerat dürfte er durchgehen, im Nationalrat sieht es anders aus. Entscheidend sei die Haltung der FDP, meint er.
Im Ständerat dürfte die Idee breite Unterstützung finden. Im Nationalrat ist das weniger klar. Hier stösst die Kritik des Arbeitgeberverbands auf offene Ohren. Die SVP verlangte schon früh, die Erhöhung des Frauenrentenalters müsse Teil des Deals sein.
Auch Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen, hat grosse Mühe mit dem AHV-Teil des Pakets: «Es ist ungerecht und unehrlich, wenn wir die Debatte um das Rentenalter immer weiter verzögern und damit die Jungen zur Kasse bitten.» Grossen lehnt den Deal grundsätzlich ab: «Eine Verknüpfung sachfremder Themen grenzt an Nötigung des Stimmvolks und darf nicht Schule machen.» Falls sich die Verknüpfung nicht verhindern lässt, müsse auch ein höheres Rentenalter Teil des Deals sein.
Das heisst: Wenn die FDP mitmacht, ist im Nationalrat eine Mehrheit möglich, um das Rentenalter in die Reform zu integrieren. Die grosse Frage ist, ob die FDP das Risiko eingehen wird – im Wissen, dass die SP dann die Steuerreform wieder bekämpfen wird.
Vehemente Kritiker des Deals gibt es in der FDP durchaus. So sagt Nationalrat Bruno Pezzatti, er könne es nicht verantworten, dass das Parlament die überfälligen Reformen der AHV und der 2. Säule weiter hinausschiebe. Doch er legt sich noch nicht fest: Pezzatti sagt, er behalte sich vor, Nein zu stimmen, falls der Vorschlag des Ständerats unverändert übernommen werde.
Viele in der FDP teilen zwar die Bedenken, was die Altersvorsorge angeht, aber eine Mehrheit scheint die Steuervorlage höher zu gewichten. Vor diesem Dilemma steht auch die SVP. Daher ist gut denkbar, dass eine Allianz aus SVP, FDP und GLP im Nationalrat in der ersten Beratung im September ein höheres Rentenalter beschliesst, es aber in der Differenzbereinigung wieder kippt.
Verordnungsveto für das Parlament
Mit dem Verordnungsveto soll das Parlament ein Instrument erhalten, das als «Notbremse» gegen eine falsche Interpretation des Willens des Gesetzgebers durch Bundesrat und Verwaltung dient. Das vorgesehene Verfahren für die Ergreifung eines Vetos verhindert aber, dass in der Gesetzgebung unterlegene Minderheiten die Umsetzung des Willens des Gesetzgebers verzögern können.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat mit 19 zu 5 Stimmen den Vorentwurf zur Gesetzesänderung angenommen, welche die Einführung des Verordnungsvetos vorsieht (14.422 Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos). In den nächsten Tagen wird ein Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage eröffnet.
Motion Weibel: Mehr Flexibilität für PKs
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten um den Artikel 4 Absatz 2 Freizügigkeitsgesetz dahingehend zu ändern, dass Pensionskassen mehr Flexibilität erhalten. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, die Freizügigkeitsleistung bei Ausbleiben einer Mitteilung bereits nach drei Monaten (statt sechs) und spätestens nach einem Jahr (statt zwei) einer Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl zu überweisen.
Stellungnahme des Bundesrates: Eine Verkürzung der Sperrfrist von 6 Monaten auf 3 Monate für die Überweisung der Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung würde zahlreiche unnötige Überweisungen zur Auffangeinrichtung und von dieser wieder zu einer anderen Freizügigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung auslösen. Versicherte auf Stellensuche haben erfahrungsgemäss dringendere Anliegen als die Meldung einer Freizügigkeitseinrichtung. Eine längere Frist kommt ihnen daher entgegen.
Der Bundesrat beantragt Ablehnung.