Der Verein workfair 50+ hat eine Initiative gestartet mit dem Ziel einheitlicher Altersgutschriften für alle Alterskategorien. Der neue Art. 113 Abs. 3 bis soll lauten:
Für die Bemessung der Altersgutschriften gilt für alle Versicherten unabhängig vom Alter der gleiche Ansatz. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspfilchtig.
In der Begründung wird ausgeführt:
Die Initiative verlangt einen linearen Pensionskassen (PK) Satz von 17-64/65 (Einzahlungsbeginn analog der AHV), der die bis anhin gültigen progressiven PK-Sätze ablösen soll. Fakt ist, dass viele ältere Arbeitnehmer wegen zu hoher Lohn Nebenkosten ab 45 häufig von Entlassungen bedroht sind bzw. dies nach einer Umfrage unter den Betroffenen 50+ direkt oder indirekt auch zu ihrer Entlassung geführt hat.
Auch wenn dies kein Arbeitgeber öffentlich zugeben wird, der Austausch von Betroffenen 50+ gegen jüngere, günstigere Fachkräfte ist seit einigen Jahren gängige Praxis im Schweizer Arbeitsmarkt. Ein Altersfilter sortiert vielfach die neuen Bewerbungen von Betroffenen 50+ aus, sodass sie kaum mehr zu neuen Vorstellungsmöglichkeiten kommen können. Die Folge sind Aussteuerung, Vermögensverzehr, Sozialhilfe. Nur 14% aller Ausgesteuerten schaffen den Wiedereinstieg in den 1. Arbeitsmarkt!
Wir wollen mit unserer Initiative den vielen fairen Unternehmen die Möglichkeit geben, dass sie ältere Arbeitnehmer durch einen Einheitssatz weiterhin im Arbeitsmarktprozess halten können bzw. auf diesem Wege der Altersdiskriminierung im Arbeitsmarkt und der drohenden Altersarmut aktiv entgegentreten sowie bereit sind, den Art. 8 der BV (Rechtsgleichheit) auch zu respektieren und einhalten zu wollen.
Im Tages-Anzeiger heisst es zur Initiative:
Dem Verein schwebt ein einheitlicher BVG-Satz von 12,5 bis 13 Prozent für alle Altersklassen vor. (…) Man habe aber bewusst nicht zu viel in den Initiativtext packen wollen, um Raum für eine fundierte Debatte zu lassen. Ziel sei es, das Parlament herauszufordern und wenn möglich zu einem Gegenvorschlag zu zwingen.
pw. Die Forderung ist nicht neu und sie wurde in diversen Vorstössen im Parlament stets verworfen. Erhebungen lassen auch erkennen, dass nicht die höheren PK-Beitragssätze der Anstellung älterer Mitarbeiter entgegenstehen, sondern es sind primär Fragen der Qualifikation und der Gesundheit. Die Umstellung wäre zudem höchst komplex und teuer. Eine simplere und grösseren Erfolg versprechende Methode zur Limitierung der PK-Kosten für Ältere hat Olivier Deprez kürzlich publiziert.

Ab dem 1. Oktober 2017 werden Versicherte mit höheren Einkommen, die bei ihrer Pensionskasse zwischen mehreren Anlagestrategien auswählen können, beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nicht nur einen höheren Anlageertrag mitnehmen, sondern werden auch einen allfälligen Verlust selber tragen. Auf das gleiche Datum wird ausserdem die Rückzahlung von Vorsorgegeldern erleichtert, die für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen wurden. Die Inkraftsetzung dieser beiden Änderungen auf Oktober hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 beschlossen.

Der Pensionskassenverband ASIP geht in seiner Stellungnahme u.a. auf die Punkte Einbringen der FZ-Leistungen, Verhindern von Missbrauch bei Übernahme vom Rentnerbeständen, Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden und Zugriff auf das Versicherten- und Rentenregister der AHV. Der Verband schreibt: 

Die WAK-S hat die am 27. Juni 2016 aufgenommene Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) grundsätzlich abgeschlossen und dabei am Entwurf des Bundesrates einige wesentliche Änderungen vorgenommen.