Aus Angst, die AHV-Reform zu gefährden, vermeiden die Bürgerlichen eine Diskussion über Rentenalter 67. Das wird sich rächen, schreibt Fabian Schäfer im Tages-Anzeiger. Anlass für seine Warnung bildet die Ablehnung eines Vorstosses von Peter Hegglin im Ständerat. Hegglin will das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen.
Peter Hegglin hat den Gottesdienst gestört, und dafür musste er büssen. Der CVP-Ständerat aus Zug hatte in einem Vorstoss das Unaussprechliche verlangt: Die Schweiz soll das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen. Wann und wie genau, liess er offen. Aber klar, mittelfristig würde das Rentenalter auf 66 steigen und später auf 67.
Am 15.3.2018 hat der Ständerat den Vorstoss diskutiert. Es war deprimierend. Hegglin fand einen einzigen Mitstreiter (Werner Luginbühl, BDP). Ansonsten wurde er von links und rechts als Hasardeur abgekanzelt. Er gefährde die nächste AHV-Reform, belehrte ihn auch Bundesrat Alain Berset (SP). Sogar Kollegen, die den Vorstoss 2016 mitunterzeichnet hatten, wandten sich von Hegglin ab. Zuletzt knickte er ein und zog den Vorstoss zurück. Da kehrte im Ständeratssaal wieder zufriedene Ruhe ein.

Ab dem 1. Oktober 2017 werden Versicherte mit höheren Einkommen, die bei ihrer Pensionskasse zwischen mehreren Anlagestrategien auswählen können, beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nicht nur einen höheren Anlageertrag mitnehmen, sondern werden auch einen allfälligen Verlust selber tragen. Auf das gleiche Datum wird ausserdem die Rückzahlung von Vorsorgegeldern erleichtert, die für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen wurden. Die Inkraftsetzung dieser beiden Änderungen auf Oktober hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 beschlossen.

Der Pensionskassenverband ASIP geht in seiner Stellungnahme u.a. auf die Punkte Einbringen der FZ-Leistungen, Verhindern von Missbrauch bei Übernahme vom Rentnerbeständen, Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden und Zugriff auf das Versicherten- und Rentenregister der AHV. Der Verband schreibt: 

Die WAK-S hat die am 27. Juni 2016 aufgenommene Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) grundsätzlich abgeschlossen und dabei am Entwurf des Bundesrates einige wesentliche Änderungen vorgenommen.