image“Der Gesetzgeber macht die Pensionskassen immer mehr zu seinem Handlanger. Die Linke beklagt stets die ansteigenden Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen. Dabei werden den privat geführten Pensionskassen laufend neue Verwaltungsaufgaben und damit Mehrkosten überordnet. Jüngstes Beispiel: Inkassohilfeverordnung,” schreibt inter-pension in einer Medienmitteilung. Weiter heisst es:

Der Bundesrat will die Alimentenzahlungen absichern. So soll die KESB, die Kindesschutz- und Erwachsenenbehörde, ermächtigt werden, von den Pensionskassen Informationen zu Kapitalbezug, Vorbezug oder Verpfändung für Wohneigentum oder Barauszahlung zu verlangen. Auch die Freizügigkeitseinrichtungen müssen diese Informationen liefern. Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen hätten gemäss Vernehmlassung mit mindestens 24’000 Fällen von Alientenbevorschussung zu rechnen. Effektiv dürften daraus lediglich etwa 600 bis 800 Auszahlungssituationen entstehen.

Einmal mehr sollen den Pensionskassen systemfremde Prozesse übertragen werden, die die gesamte Versichertengemeinschaft administrativ belastet und damit die Vorsorge verteuert. Wegen Ansprüchen von einigen wenigen fehlbaren Individuen sollen die Kosten für ein kompliziertes Umsetzungsverfahren sozialisiert werden.

inter-pension, die Interessengemeinschaft der autonomen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen spricht sich deshalb in der Vernehmlassung gegen diese Ausweitung der Verwaltungstätigkeit der Pensionskassen aus. Sie schlägt dem Bundesrat vor, den Verzug der Unterhaltspflichten oder eine bestehende Alimentenbevorschussung erst im Zeitpunkt einer tatsächlich bevorstehenden Kapitalauszahlung abzuklären. Damit könnten die Fälle auf 600 bis 800 reduziert werden. Ebenso könnte auf das Meldeverfahren bei Übertragung von Freizügigkeitsleistungen an eine andere Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung verzichtet werden.

  Mitteilung inter-pension / Vernehmlassungsantwort / Verordnungsentwurf /   Mitteilung BSV