Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen will der Bundesrat ein neues Berechnungsmodell einführen. Dieses soll weiterhin die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person im Erwerbsbereich und in der Haus- und Familienarbeit separat erfassen, jedoch beide Bereiche ausgewogener berücksichtigen.

Die neue Berechnungsart verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erfülle auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Berechnung zur Invaliditätsbemessung nicht diskriminierend ausgestaltet sein darf, heisst es in einer Mitteilung. Der Bundesrat hat eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

  Mitteilung /   Änderungen und Bericht