Die WAK-S hat die am 27. Juni 2016 aufgenommene Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) grundsätzlich abgeschlossen und dabei am Entwurf des Bundesrates einige wesentliche Änderungen vorgenommen.

Die Kommission will die Vorlage redaktionell noch einmal durchsehen. Die Gesamtabstimmung wird deshalb erst an der Sitzung vom 3. November durchgeführt, entsprechend wird auch die Fahne mit den detaillierten Beschlüssen erst im Anschluss daran publiziert werden.

Das Geschäft kommt in der Dezembersession in den Ständerat.

  Mitteilung WAK / FIDLEG