Der Ständerat hat am Montag mit der Beratung des wichtigsten Geschäftes der laufenden Session begonnen: die Altersvorsorge 2020. Die Kommissionsmitglieder legten ihre diversen Positionen dar, wobei die wichtigsten Differenzen der vorgeschlagene Ausgleich der UWS-Senkung über den AHV-Zuschlag sowie das Frauen-Referenzalter 65 betrafen. Die Mittte-Links-Kommissionsmehrheit incl. Christine Egerszegi verteidigten die AHV-Lösung als einzigen Weg zur Sicherung dieser Revision, die Minderheit zog deren Weisheit in Zweifel. Andererseits vergoss die Linke die erwarteten Krokodilstränen über die Erhöhung des Frauenrentenalters. Schlussendlich fanden sowohl die Senkung des Umwandlungssatzes wie auch das Referenzalter 65 die erwartete Mehrheit.
Gesetzgebung
TA: “Gefährdete Wohltätigkeit der Patrons”
Der Tages-Anzeiger befasst sich mit der Zukunft der Wohlfahrtsfonds. Markus Brotschi schreibt: “In patronalen Wohlfahrtsfonds lagert ein Vermögen: Auf 16 Milliarden Franken beziffert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Summe, die darin angelegt ist. Dabei handelt es sich um Stiftungen mit sozialem Zweck, die von Unternehmen freiwillig gespeist wurden. Zwar dürfte der genannte Betrag zu hoch sein, weil darin auch das Kapital stillgelegter Pensionskassen oder Rentnerkassen enthalten ist.
(…)
Viele dieser Fonds wurden in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. In jüngerer Zeit kamen kaum mehr neue dazu, im Gegenteil: Zwischen 2000 und 2010 hat sich laut Bundesamt für Statistik die Zahl der Fonds fast halbiert. 2010 gab es noch gut 2600; aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. «Ich habe in den letzten 20 Jahren nur noch Liquidationen von Wohlfahrtsfonds erlebt», sagt Yolanda Müller, Anwältin und Vorstandsmitglied des Verbandes Patronfonds. Ein Grund liege in den gesetzlichen Auflagen, denen die Fonds unterstehen.
Das Parlament will zwar mit einer Gesetzesrevision erreichen, dass die patronalen Fonds administrativ entlastet werden. Allerdings drohe sich die Absicht ins Gegenteil zu verkehren, sagt Yolanda Müller. Verantwortlich seien Anträge des Bundesrates, die der Ständerat in die vom früheren FDP-Präsidenten Fulvio Pelli initiierte Gesetzesrevision einbaute. Unter anderem beharrt der Bundesrat darauf, dass die Wohlfahrtsfonds die gleichen Standards zur Rechnungslegung einhalten müssen wie die obligatorische zweite Säule. Diese Regeln seien unverhältnismässig für die vielen kleinen Wohlfahrtsfonds mit weniger als einer Million Franken Vermögen, sagt Müller. Und die grossen Fonds würden ihre Bilanz ohnehin weiter nach dem Standard für Pensionskassen erstellen.
SGK-N: Abgabe an OAK durch PKs
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will dafür sorgen, dass die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Sie gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge.
Ohne Gegenstimme gab die Kommission der Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4 (14.444 n) Folge. Sie will eine Gesetzeslücke schliessen und sicherstellen, dass die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen können. Bevor die Kommission einen Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss sie die Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerates einholen.
Motion: Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Eigenmittelverordnung (ERV) so anzupassen, dass die Verpflichtungen gebenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten.
Er könnte vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER (FER 16 in Verbindung mit FER 26) bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Kapitals verwenden können, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen (z. B. IFRS).
(Noch nicht behandelt)
Postulat: Negativzinsen, Folgen für PKs
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftlichen Folgen der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 18. Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen im Umfeld andauernder Tiefzinsen darzulegen.
Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:
1. Welche Folgen haben Negativzinsen für die Schweiz, namentlich wenn sie längerfristig in Kraft bleiben oder noch erhöht werden? Höhere Risiken für Pensionskassen? Enteignung der Sparer? Run auf Bargeld? Alternativen?
2. Wie kann erreicht werden, dass Gelder der beruflichen Vorsorge (der zweiten und allenfalls dritten Säule) und der Schweizer Sozialwerke (inklusive Kranken- und Unfallversicherung) vom Negativzins ausgenommen werden? Kann die SNB ihnen Girokonti eröffnen oder sind (wie 1978) gesetzliche Vorkehren nötig?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass Kleinsparerinnen und Kleinsparer mit Spareinlagen unter 100’000 Franken vom Negativzins ausgenommen bleiben?
4. Trifft es zu, dass der Bund selber, die Pensionskasse Publica und ein Kanton von den Negativzinsen ausgenommen sind? Wie reagiert der Bund auf diese "Geschäftsmodelle"? Wie ist die Lage der anderen Kantone?
5. Wäre es technisch möglich, nur ausländische Geldzuflüsse mit dem Negativzins zu belasten? Wäre dies überhaupt wirksam? Welches wären die Folgen?
6. Sind die hohen Freibeträge der mindestreservepflichtigen Banken gegenüber anderen Banken und Versicherern wettbewerbsneutral?
7. Wie behandelt der Bundesrat die obigen Fragen unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB? Wo sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
(Angenommen)
SR: Negativzinsen und Pensionskassen
Der Nationalrat hat sich im Rahmen diverser Motionen, Interpellationen und Postulate mit den Folgen der von der SNB verhängten Negativzinsen auf die Pensionskassen beschäftigt. Dazu einige Zitate aus der Debatte:
Kuprecht (SVP): Der Bundesrat ist offensichtlich zur selben Ansicht gekommen, wie ich in meiner Motion argumentiert habe. Er schreibt: "Die Vorsorgeeinrichtungen leiden … unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet."
Auch die Schweizerische Nationalbank ist zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme den Pensionskassen Mehrkosten von bis zu 400 Millionen Franken verursachen könnte. Die Suva hat letzte Woche ähnliche Zahlen publiziert. Und es stellt sich natürlich auch die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn sich der heute angewandte Negativzins aufgrund von Exits allenfalls auf 2 oder sogar 3 Prozent erhöhen würde, wie das gewisse Grossbanken gegenüber ihren Kunden bereits machen?
Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass eine Ausnahme von der Negativverzinsung genauer abgeklärt werden müsste. Mit der Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", will er die "Auswirkungen der Negativzinsen und mögliche Massnahmen" prüfen. In diesem Postulat wird der Bundesrat unter anderem beauftragt, die Frage zu beantworten, wie die Vorsorgeeinrichtungen vom Negativzins ausgenommen werden könnten. Somit muss die von mir geforderte Ausnahme von den Negativzinsen abgeklärt werden. Mit andern Worten, das Thema bleibt aktuell.
Bischof (CVP): Sie sehen, wir sind in einem wichtigen Bereich, in einem Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Aber es ist ein Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik, das zu grossen Teilen nicht in die Entscheidkompetenz unseres Rates, des Parlamentes fällt. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbank, also unserer Nationalbank. Insgesamt ist die Schweiz mit diesem Grundsatz gut gefahren. Er sollte auch nicht tangiert werden.
Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, dass wir uns im Parlament die Auswirkungen von schwerwiegenden Notenbankentscheiden aufzeigen lassen. Das will mein Postulat. Ich habe sieben Fragen gestellt; Sie haben sie gelesen. Ich glaube, die Fragen haben alle nichts an Aktualität eingebüsst. Sie fussen darauf, dass die Fragezeichen sagen wollen, dass wir heute eigentlich über langfristige Auswirkungen von Negativzinsen relativ wenig wissen. Die Negativzinsen sind ziemlich schnell eingeführt worden als Folge des Frankenkurs-Entscheides der Nationalbank vom 15. Januar; auch wenn sie schon vorher, im Dezember, teilweise eingeführt wurden. Es ist ein Entscheid, der zu akzeptieren ist.
Graber (CVP): Auf der anderen Seite habe ich auch ein bisschen den Eindruck, dass diese Negativzinsen jetzt von den Pensionskassen auch etwas hochgespielt werden. Selbstverständlich ist das unangenehm, und ich möchte auch nichts verniedlichen. Wenn man sich aber die konkreten Zahlen vor Augen hält, so hat eine Pensionskasse vielleicht 10 Prozent ihres ganzen Anlagevermögens in Schweizer Franken angelegt; maximal oder ungefähr 10 Prozent in Schweizer Franken. Wenn man dann diese 0,75 Prozent auf diese 10 Prozent berechnet, sprechen wir von etwa 0,075 Prozent oder nicht einmal einem Promille Rendite auf das ganze Vermögen. Das sind die effektiven Fakten. Problematisch wird es natürlich dann, wenn die Banken den Zins erhöhen, wie es Herr Kuprecht angesprochen hat, irgendwie bis minus 3 Prozent. Ich frage mich dann aber auch, wer hier ein Geschäft macht. Die 0,75 Prozent der Nationalbank für sich bewegen sich – auf die Pensionskassen bezogen – im Promillebereich. Die Frage ist ja immer, was die Alternative ist. Wenn die Nationalbank diese Negativzinsen nicht erhoben hätte, hätten wir vermutlich einen noch tieferen Eurokurs und weitere Verwerfungen, was wiederum dazu führen würde, dass auch die Pensionskassen beispielsweise auf Fremdwährungsanlagen Abschreibungen vornehmen müssten, die möglicherweise noch wesentlich höher wären als dieser Promillebereich, den sie hier verlieren.
Ich möchte nichts verniedlichen; es stellen sich hier ganz bestimmt Fragen. Es ist unschön, aber ich glaube, dass man in diesen Fragen auch die Proportionen wahren und sich immer überlegen muss, was wäre, wenn die Nationalbank nicht mit einem Negativzins intervenieren würde? Was wären die Auswirkungen infolge von Fremdwährungsverlusten, insbesondere auch in Pensionskassen?
Rechsteiner (SP): Jetzt zur Problematik der Negativzinsen: Es geht hier ja nicht um Ziele. Vielmehr sind die Negativzinsen als eines der Mittel anzusehen, gehören sie doch zum Instrumentarium, über das die Nationalbank verfügt. Hier stellen sich Fragen, vor allem im Zusammenhang mit den Pensionskassen und den Sozialversicherungen, die angesprochen worden sind. Ich meine, dass man sich hüten muss, die Probleme schönzureden oder gar zu sagen, Herr Kollege Graber – ich sage es überspitzt -, dass das noch etwas Gutes an sich habe. Man muss es insgesamt als Fehlentwicklung ansehen, wenn derjenige, der Kapital anlegt, noch dafür bezahlen muss, dass er das macht. Ökonomisch betrachtet ist das grundsätzlich eine hochproblematische Situation. Das kann man nicht ausblenden, wenn man die Folgen für die Sozialversicherungen bedenkt. Das Problem ist, dass diese Folgen auf längere Sicht gesehen eine durchaus enorme Tragweite haben. Deshalb ist es sehr begründet, wenn Herr Bischof dieses Postulat zur Abklärung der Folgen nun einreicht. Hier müssen einfach die Grundsätze gelten: Die schweizerischen Sozialversicherungen bewegen sich grundsätzlich im Frankenraum; die Beiträge werden in Franken gezahlt, und die Leistungen werden in Franken ausbezahlt. Es ist grundsätzlich eine hochproblematische Sache, wenn sie durch die Negativzinsen belastet werden.
BR Widmer Schlumpf: Wir haben Ihnen gesagt, dass wir bereit sind, das Postulat Bischof anzunehmen. Es macht meiner Meinung nach durchaus Sinn, in diesem Rahmen die sich stellenden Fragen anzuschauen, und es stellen sich viele Fragen zur gegenwärtigen Situation und zur weiteren Auswirkung. Es stellt sich die Frage, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen es haben könnte, wenn sich die Negativzinsen noch über längere Zeit erstrecken. Es stellt sich die Frage möglicher Ausnahmeregelungen. Ausnahmeregelungen hindern natürlich dann die Nationalbank in ihrer Preis- und Geldpolitik, die sie ja wieder macht, um die Preisstabilität zu gewährleisten. Ich denke, im Bericht können wir das alles aufzeigen.
Motion Kuprecht: zurückgezogen; Postulat Bischof: angenommen; Die Interpellationen erledigt.
Motion: Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen
Fournier Jean-René (CE, VS): Ma motion d’ordre est motivée par l’importante dichotomie existant entre l’argumentaire qui m’a été fourni par les milieux concernés et la prise de position du Conseil fédéral. Ainsi, je suis persuadé que, dans de nombreux domaines, des incompréhensions pourraient être levées par un examen préalable détaillé de la part de la commission compétente. C’est la raison pour laquelle j’invite le Conseil des Etats de bien vouloir accepter la transmission de la motion.
Adopté selon la motion d’ordre Fournier
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Session: Vorsorgeausgleich – NR folgt SR
Der Nationalrat hat als Zweitrat den revidierten Vorsorgeausgleich (Aufteilung der Vorsorgeguthaben bei Scheidung) behandelt und ist dabei weitgehend BR und dem Ständerat gefolgt. Daniel Vischer als Kommissionssprecher umriss die Problemlage: “Die Vorlage betrifft sowohl materiell das Sozialversicherungsrecht wie auch das Zivilrecht. Der Vorsorgeausgleich wurde mit dem neuen Scheidungsrecht, das 2000 in Kraft trat, neu geregelt. Inzwischen ergaben sich verschiedene praktische Probleme. Sie wurden namentlich von Gerichten, aber auch von den Versicherungsträgern moniert. Es lagen auch verschiedene Vorstösse vor, die den Bundesrat zur Anpassung aufforderten. Der Bundesrat formulierte Neuregelungen. Dabei geht es nicht um eine Neuausrichtung des Vorsorgeausgleichs, sondern es geht in erster Linie um eine Anpassung.
Das grösste zu regelnde Problem stellt sich bei dieser Vorlage bezüglich der geschiedenen Witwen. Falls einer der beiden Ehegatten invalid oder in Rente ist, gibt es keine Teilung der Vorsorgeguthaben, vielmehr ist eine angemessene Entschädigung nach bisherigem Recht geschuldet. Oft hat der entschädigungspflichtige Ehegatte indessen zu wenig flüssige Mittel, um dem ausgleichsberechtigten Ehegatten die angemessene Entschädigung in Kapitalform überweisen zu können. Daher wird der Ausgleich oft in Rentenform vorgenommen. Wenn hingegen der entschädigungspflichtige Ehegatte stirbt, verliert der ausgleichsberechtigte Ehegatte die Rente. Zwar richten die Vorsorgeeinrichtungen in solchen Fällen der geschiedenen Witwe oder allenfalls dem Witwer eine Hinterlassenenrente aus, diese deckt aber häufig nur das Minimum ab, wodurch die betroffenen Witwen in einer sehr schwierigen Situation sind.
Deshalb wurde ein Vorschlag erarbeitet, der das Prinzip der hälftigen Teilung beibehält und gleichzeitig das Problem der geschiedenen Witwen löst. Der vorliegende Entwurf wird dem Problem gerecht, indem die Teilung auch dann vorgenommen wird, wenn ein Vorsorgefall eingetreten ist. Dem ausgleichsberechtigten Ehegatten wird die Rente direkt von der Pensionskasse lebenslang ausgerichtet; es spielt dabei keine Rolle, ob der geschiedene Ehegatte vorher stirbt. Diese Regelung wurde vom Ständerat und von Ihrer vorberatenden Kommission eingehend geprüft. Es wurden auch Varianten zur Diskussion gestellt; die Kommission blieb indessen mehrheitlich bei der vorgeschlagenen Fassung.
Kritik kam von SVP-Seite. Yves Nidgger führte aus: On parle donc de gens aux revenus modestes, voire très modestes. Que leur propose-t-on comme solution? Une solution qui est bien pire que le mal, le mal étant admis: le fait de ne pas pouvoir bénéficier d’un partage de la prévoyance de son conjoint est un inconvénient pour le conjoint moins bien loti. Mais la solution proposée dans ce projet, qui vise à l’égalité dans la pauvreté – puisqu’il est d’inspiration socialiste, c’est assez logique -, est de couper la rente en deux lorsque le capital n’est plus divisible en deux. J’ai en vain demandé en commission, lors du débat d’entrée en matière, que l’on veuille bien fournir une statistique du nombre de cas qui seraient des cas sociaux si l’on coupait en deux les avoirs du deuxième pilier, en laissant ensuite les gens survivre avec une rente du premier pilier, soit une rente AVS, et une demi-rente du deuxième pilier, et, subsidiairement, du nombre d’assistants sociaux nouveaux qui devraient être engagés pour faire face à cet afflux de nouveaux cas sociaux que l’on créerait, à force de rechercher l’égalité par l’appauvrissement de tous. Ma demande n’a pas eu de succès et la majorité de la commission est entrée en matière, raison pour laquelle je vous prie à présent de ne pas entrer en matière sur ce mauvais projet, qui a le second inconvénient d’être totalement inéquitable.
Auch in der weiteren Diskussion (Eintreten wurde beschlossen) wurde darauf hingewiesen (Pirmin Schwander) dass zu den finanziellen Auswirkungen keinerlei Daten vorliegen. Man kennt nicht die Zahl der Fälle und nicht die finanziellen Rahmenbedingungen. Und damit auch nicht die Folgen für die Pensionskassen. Luzi Stamm betonte: “Wir haben die verheerende Tendenz, dass wir mit fast jeder Vorlage die Praxis der Gerichte verkomplizieren und bürokratische Lösungen vorschlagen, die komplizierter sind als die bisherigen und zu mehr Aufwand führen.” Nidegger warnte, dass das vorgeschlagene System bloss die Zahl der Sozialhilfeempfänger vergrössere.
Komplikationen können sich zudem dadurch ergeben, dass Scheidungen im Ausland erfolgen, aber Vorsorgeansprüche in der Schweiz bestehen. Soll über diese lediglich in der Schweiz entschieden werden, hätte dies als Konsequenz ein zweites Verfahren zur Folge.
Gar nicht diskutiert wurden die administrativen und finanziellen Folgen für die Pensionskassen, was offenbar nebensächlich ist. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat mit 127 gegen 57 Stimmen zu.
Vorsorgeausgleich bei Scheidung – Konsequenzen für PKs
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2000 sind die Bestimmungen zum Ausgleich der beruflichen Vorsorge bei Scheidung Gegenstand verbreiteter Kritik. Als Reaktion darauf hat der Bundesrat am 29. Mai 2013 den beiden Räten seine “Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)” unterbreitet. Der Ständerat hat sich bereits für die oben genannte Vorlage ausgesprochen und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates scheint sie ebenfalls zu unterstützen.
Es bleibt jedoch noch offen, ob die beiden Räte die Vorlage im Verlauf dieses Jahres gutheissen werden können und ob ein Inkrafttreten per 1. Januar 2016 nach wie vor realistisch ist. Die Vorsorgeeinrichtungen werden von dieser Gesetzesänderung stark betroffen sein. Werden sie genügend Zeit haben, um ihre Prozesse und ihre Verwaltungstools entsprechend anzupassen? Patrick Streit, Pensionsversicherungsexperte bei Aon Hewitt, hat zu den Hauptbestandteilen der zu erwartenden Gesetzesänderung und deren Auswirkungen auf die Vorsorgeeinrichtungen einen Kommentar verfasst. Er kann als PDF heruntergeladen werden.
Vorstösse zu Negativzins und Pensionskassen
Interpellation Daniel Stolz: Negativzinsen trifft Pensionskassen
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er die Wirkung der Negativzinsen auf Girokonten der Schweizerischen Nationalbank für die Pensionskassen für die Stabilität der Altersvorsorge?
2. Mit welcher Begründung darf einzig die Publica mit einer Nullverzinsung rechnen?
3. Ist das nicht eine enorme Ungleichbehandlung der Pensionskassen und somit auch der Versicherungsnehmer und Arbeitgeber?
Postulat Pirmin Bischof: Negativzinsen – Folgen für Pensionskassen
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftlichen Folgen der Nationalbank am 18. Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen im Umfeld andauernder Tiefzinsen dazulegen. Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:
1. Welche Folgen haben Negativzinsen für die Schweiz, namentlich wenn sie längerfristig in Kraft bleiben oder noch erhöht werden? Höhere Risiken für Pensionskassen? Enteignung der Sparer? Run auf Bargeld? Alternativen?
Motion Fraktion CVP-EVP: Keine Negativzinsen auf Volksvermögen
Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank SNB eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der institutionellen Anleger (II. Säule) bzw. der Sozialwerke der Schweiz (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a, etc.) ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke hält.
Hearing zu PK-Verwaltungskosten angekündigt
In seiner schriftlichen Antwort auf eine Anfrage von Albert Vitali zu den Verwaltungskosten kündigt der Bundesrat auf Ende April ein Hearing mit Spezialisten zu dieser Frage an. Im Fokus steht eine Begrenzung der Vermögensverwaltungskosten.
Motion: Investitionen von PKs in Energieinfrastrukturen erleichtern
Die von der grünen Fraktion eingereichte Motion wurde zurück gezogen, nachdem BR Berset klargestellt hatte, dass Direktinvestitionen von Pensionskassen in Infrastrukturanlagen möglich sind.
NZZ: Aufwind für 1e-Pläne
Michael Ferber befasst sich in NZZ-Equity mit den sog. 1e-Plänen, die unter bestimmten und restriktiven Bedingungen Pensionskassen-Versicherten die Freiheit zur Wahl von Anlagestrategien geben. Der Bundesrat hat dazu kürzlich die Botschaft publiziert. Ferber schreibt u.a: “Branchenvertreter zeigen sich zufrieden mit der Botschaft des Bundesrats. Die bisherige Regelung im Freizügigkeitsgesetz sei ein grosser Bremsklotz gewesen, der nun beseitigt sei, sagte etwa Jérôme Cosandey, Altersvorsorge-Experte bei der Denkfabrik Avenir Suisse. Mehrere Versicherer hätten bereits Produkte für «1e-Vorsorgepläne» vorbereitet und könnten damit nun breit auf den Markt kommen.
Mit der Änderung dürfte die Attraktivität von «1e-Plänen» deutlich steigen, dies erwarten auch Peter Zanella von der Beratungsgesellschaft Towers Watson und Isabelle Amschwand, die Chefin des Personal-Outsourcing-Dienstleisters Trianon. Die beiden Unternehmen bilden eine strategische Allianz. Viele Unternehmen hätten bisher mit der Einführung solcher Lösungen bei ihren Pensionskassen gewartet, bis sich die gesetzliche Lage kläre. Der jetzige Vorschlag sei eine liberale Lösung. Zudem helfe er auch hierzulande tätigen Grosskonzernen, die so Anlagelösungen für die Altersvorsorge ihrer international orientierten Mitarbeiter anbieten könnten. Nun würden «1e-Pläne» wohl auch für kleinere Schweizer Unternehmen und deren Pensionskassen zum Thema. (…)
Es sei davon auszugehen, dass mit der wachsenden Eigenverantwortung auch das Interesse der Versicherten an solchen «1e-Plänen» steige, dies erwarten Zanella und Amschwand. Angesichts des dafür nötigen Einkommens kämen aber nur schätzungsweise 8% bis 10% der Bevölkerung in der Schweiz überhaupt für solche Pläne infrage. Aus Sicht von Cosandey könnte es gerade für jüngere Versicherte mit längerem Anlagehorizont bei solchen «1e-Plänen» interessant sein, Strategien mit einem höheren Aktienanteil zu verfolgen. Viele Kassen sind stark im Bereich Obligationen investiert, hier ist in den nächsten Jahren kaum Rendite zu erwarten. Ein weiterer Vorteil aus Sicht von Cosandey ist, dass Versicherte bei solchen «1e-Plänen» davon befreit sind, Wertschwankungsreserven aufbauen zu müssen. Auch werden keine Sanierungsbeiträge fällig, weil die Versicherten die Risiken, aber auch die Chancen ihrer Strategiewahl tragen. Weil «1e-Pläne» strikt nur Lohnanteile oberhalb von 126’900 Fr. versichern, lasse sich auch die Problematik der Umverteilung vom Überobligatorium ins Obligatorium der beruflichen Vorsorge umgehen. Diese Argumente könnten viele Kader in Schweizer KMU ansprechen, dies erwartet Cosandey.”
Ständeräte fordern Negativzins-Befreiung für PKs
(SDA). Die Nationalbank soll auf Guthaben von Sozialversicherungen und Pensionskassen keine Negativzinsen erheben. Vertreter der vier grossen Parteien im Ständerat verlangen, dass die kleine Kammer dazu eine Erklärung abgibt. Damit wollen sie den politischen Druck auf die Nationalbank erhöhen.
Das Parlament könne der Nationalbank (SNB) keine Vorgaben machen, sagte Anita Fetz (SP/BS) auf Anfrage. Es könne aber auf mögliche Kollateralschäden durch Negativzinsen hinweisen, welche die Nationalbank nicht beabsichtigt habe.
Die Forderung ist nicht neu. Der Pensionskassenverband und Politiker haben sie in den letzten Wochen mehrfach erhoben. SNB-Präsident Thomas Jordan antwortete bisher abschlägig: Die Negativzinsen wirkten nur, wenn es keine Möglichkeiten zur Umgehung gebe, sagte er.
Das ist auch Fetz bewusst. Mit der Erklärung gehe es aber darum, der Nationalbank zu signalisieren, dass über die Parteigrenzen hinweg die Erwartung nach einer Ausnahme bestehe. Neben Fetz haben Peter Bieri (CVP/ZG), Felix Gutzwiller (FDP/ZH) und Alex Kuprecht (SVP/SZ) den Antrag für eine Erklärung des Ständerats unterzeichnet. Sie präsidieren ihre jeweiligen Fraktionen im Ständerat.
Mit der Erklärung fordern die vier Parlamentarier, dass die SNB auf Guthaben auf Girokonten von obligatorischer Kranken- und Unfallversicherung sowie der beruflichen Vorsorge keine Negativzinsen erhebt. Das Büro des Ständerats entscheidet nächste Woche, ob der Antrag in der laufenden Session ins Programm aufgenommen wird. Behandelt würde das Geschäft dann voraussichtlich in der dritten Sessionswoche.
Gemäss Geschäftsreglement kann der Ständerat auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik eine Erklärung abgeben. Er kann dazu auch eine Diskussion führen. Es handelt sich um ein schwaches Druckmittel, deshalb wird es selten angewendet.
Nach Ansicht der Antragsteller ist die Erklärung in diesem Fall aber das richtige Mittel. Eine dringliche Interpellation richte sich an den Bundesrat, und der könne auch nicht mehr tun, sagte Fetz. Und eine Motion sei ein Gesetzgebungsauftrag, die Nationalbank sei aber unabhängig in ihrer Entscheidung. Nach Ansicht der Fraktionschefs sei der gemeinsame Auftritt ein stärkerer Ausdruck.
Über die Wahl des richtigen Mittels gibt es unterschiedliche Auffassungen: Die CVP hat eine Fraktionsmotion beschlossen, mit der sie den Bundesrat auffordern will, zusammen mit der Nationalbank Lösungen für das Problem der Negativzinsen bei Sozialversicherungen vorzuschlagen.
Sicherung von Alimenten durch die Pensionskassen
Mit einer Änderung des ZGB will der Bundesrat die Sicherung des Kindsunterhalts verbessern. Der Ständerat hat dazu eine Idee entwickelt, welche bei SR Sommaruga auf grosse Begeisterung gestossen ist und auch die Mehrheit des grossen Kammer überzeugte: Die Pensionskassen sollen miteinbezogen werden, weil das ja anscheinend ihre vordringlichste Aufgabe ist und sie sonst keine Sorgen haben. Dagegen gewehrt hat sich nur die SVP und Yves Nidegger als Vertreter des Minderheitenantrags hat einige graphische Bilder (“Verameisierung” der Gesellschaft, DDR als Vision) für seine Kritik gefunden:
Cette loi va dans une direction à mon avis funeste, que le Conseil des Etats a encore aggravée, par une usine à gaz servant à mobiliser les caisses de pension, dont le but n’est pas celui-là, afin de traquer les sommes d’argent éventuellement saisissables en cas de négligence dans le paiement d’une pension alimentaire.
Pourquoi est-ce une étatisation inutile? Parce que celui qui néglige ses pensions alimentaires se voit, aujourd’hui déjà, confronté à un organe de recouvrement cantonal, à qui la créance a été cédée, lequel organe dépose une plainte pénale et agit par la voie des poursuites. Il se retrouve donc confronté à un procureur et à des saisies, et la possibilité d’éluder le paiement lorsque de liquidités existent est extrêmement limitée.
En regard de cela, mobiliser les caisses de pension en les obligeant à tenir des dossiers, à se faire indiquer qui est mauvais payeur en termes de contribution alimentaire, à mentionner l’existence-même de mise en gage de la caisse de pension au profit de l’achat d’un bien immobilier, bref tous ces domaines d’information, d’incombance et d’obligations des caisses, qui n’ont pas cette mission, tombent à plat. Ils n’expriment ici que cette intention d’étatisation générale et de prise en main par l’Etat de relations qui, au départ, recourent au droit privé, avec les moyens de l’Etat qui existent déjà lorsque quelqu’un néglige ses obligations de manière fautive, ce qui atteste que cela suffit.
Sommaruga hatte ihre Sympathien bei der Mehrheit, deren Ideen sie wortreich erläuterte:
Die Inkassobehörden erhalten mit der beantragten Ergänzung die Möglichkeit, den Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen diejenigen Personen zu melden, die ihre Unterhaltspflicht seit mindestens vier Monaten vernachlässigen.
Danach soll die betreffende Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtung verpflichtet werden, die Inkassobehörden über jede vorgesehene Auszahlung des Kapitals zu informieren, und mit dieser Meldung erhält die Inkassobehörde dann die Möglichkeit sicherzustellen, dass das auszubezahlende Kapital auch tatsächlich für das Begleichen der offenen Unterhaltsverpflichtungen verwendet wird. Mit andern Worten: Wenn eine Person ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt und die Inkassobehörde weiss, in welcher Vorsorgeeinrichtung diese Person ihr Guthaben hat, dann soll die Inkassobehörde diese Einrichtung informieren. Wird bei dieser Einrichtung eine Barauszahlung beantragt, muss die Einrichtung die Inkassostelle, die sie kontaktiert hat, umgehend darüber informieren – und die Inkassostelle erhält die Gelegenheit, innerhalb von 30 Tagen die notwendige Massnahme zur Sicherung der Unterhaltsansprüche einzuleiten.
Das Schöne an dieser Ergänzung ist, dass wir keine neuen Institutionen schaffen. Wir führen lediglich eine Informationspflicht ein, damit die Behörden die bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die Alimentenansprüche durchzusetzen. Es stimmt, es wird einen gewissen Mehraufwand für die Pensionskassen geben, aber wir denken: In einer Gesamtabwägung ist dieser Mehraufwand vertretbar, weil die Vorlage die öffentlichen Kassen entlastet.
Die Mehrheit erhielt 134, die Minderheit 54 Stimmen.
