imageIn ihrer Stellungnahme kritisiert die inter-pension, Verband der autonomen Sammelstiftungen, massiv die bundesrätlichen Vorschläge zur 2. Säule im Rahmen der Vernehmlassung “Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule”. Der Verband schreibt u.a.:

Dass die Vorsorgeeinrichtung künftig bei jedem Neueintritt zwingend eine Bescheinigung über allfällig beim SIFO gemeldete Freizügigkeitsleistungen einholen muss, entbehrt jeglichem Augenmass für das Machbare. Die Auswertung von 36 Mitgliedern von inter-pension mit gesamthaft 813 ‘ 000 aktiv Versicherten hat ergeben, dass diese jährlich 2 27 ‘000 Eintritte verarbeiten! Dieselben Pensionskassen verarbeiten jährlich auch Austritte von fast 200‘000 Personen, welche wiederum in einer anderen Pensionskasse als Eintritte figurieren.

Ohne direkten elektronischen Zugang auf die Datenbank des Sicherheitsfonds durch die Pensionskassen ist die vorgeschlagene Änderung unmöglich umsetzbar und selbst dann ohne Erfolg . So sind Versicherte aus Branchen, welche eine hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge ausweisen (z. B . Gastro- und Temporärfirmen), faktisch gar nicht mehr versicherbar, weil die Kosten für diese Versichertenkategorie völlig unverhältnismässig explodieren würden und die Daten beim Sicherheitsfond falsch oder innert nützlicher Frist nicht verfügbar wären!

Bis die Pensionskasse herausgefunden hätte, ob Freizügigkeitsleistungen vorhanden sind, wäre der Versicherte bereits wieder ausgetreten. Die Vorstellung, dass das vorgeschlagene Modell in der heutigen mobilen Arbeitswelt nur ansatzweise umsetzbar wäre, deutet auf begrenzte Kenntnisse in der praktischen Vorsorgeverwaltung hin.

Zu erwähnen sei hier am Rande, dass keine gesetzliche Pflicht besteht , Freizügigkeitsguthaben einzubringen, welche nicht für die maximalen Leistungen erforderlich sind. Diese Ausscheidungen würden zu einem zusätzlichen Chaos führen.

Das Fazit von inter-pension lautet: Die Änderungen von FZG Art. 11 Abs. 3 sind MIT ALLEM NACHDRUCK abzulehnen, weil dadurch die berufliche Vorsorge nicht mehr administrierbar ist, die Kosten nutzlos explodieren und einzelne Branchen wohl nur noch einen Anschluss bei der Auffangeinrichtung finden würden. 

Stellungnahme inter-pension / Vernehmlassung