Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der ASIP forderte im Vorfeld eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes. Er setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Eine Senkung ist auch real betrachtet durchaus vertretbar. Trotz Senkung wird das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen.
Allgemein
Mindestzins 2020
An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Abendrot limitiert Rentenhöhe
Mit der Revision des Leistungsreglements hat die Stiftung Abendrot u.a. auch eine Limite für die maximale Rentenhöhe eingeführt, als Grund wird die Vermeidung “besonders hoher Pensionierungsverluste” angegeben. Daneben enthält das neue Reglement diverse neue Elemente. Abendrot schreibt dazu:
Wahlmöglichkeit für eine höhere anwartschaftliche Partnerrente:
Stirbt nach der Pensionierung die Person mit der Hauptrente, erhält der/die Hinterlassene von der Pensionskasse nur 60% der Altersrente. Dies kann für die hinterlassene Person finanziell schwierig sein. Das Reglement bietet deshalb neu in Art. 20 Ziff. 4 die Möglichkeit an, eine höhere anwartschaftliche Partnerrente zu wählen. Der Umwandlungssatz wird entsprechend gekürzt.
Stirbt nach der Pensionierung die Person mit der Hauptrente, erhält der/die Hinterlassene von der Pensionskasse nur 60% der Altersrente. Dies kann für die hinterlassene Person finanziell schwierig sein. Das Reglement bietet deshalb neu in Art. 20 Ziff. 4 die Möglichkeit an, eine höhere anwartschaftliche Partnerrente zu wählen. Der Umwandlungssatz wird entsprechend gekürzt.Wahlmöglichkeit für eine AHV-Überbrückungsrente:
Bei der AHV kann die Altersrente maximal zwei Jahre vor dem ordentlichen Altersrücktritt bezogen werden. Damit Versicherte bei einer vorzeitigen Pensionierung die AHV-Altersrente nicht vorzeitig beziehen müssen, besteht neu gemäss Art. 22a des Reglements die Möglichkeit, eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Die Finanzierung erfolgt mit dem vorhandenen Altersguthaben oder mittels Einkauf im Zeitpunkt der Pensionierung.Limitierung der Altersrente auf das Vierfache einer maximalen AHV-Rente:
Mit der Einführung einer Limite für die Höhe der Altersrente auf das Vierfache einer maximalen AHV-Rente in Art. 20 Ziff. 3 des Reglements werden besonders hohe Pensionierungsverluste vermieden, welche sich durch den überhöhten Umwandlungssatz ergeben würden. Die Limite ist sehr hoch und wird deshalb nur einzelne, gut abgesicherte Personen betreffen. Der aufgrund der Limitierung nicht benötigte Teil des Altersguthabens wird in Kapitalform ausgerichtet.Unbezahlter Urlaub und Einkauf in vorzeitige Pensionierung:
Die Möglichkeit der Weiterversicherung während eines unbezahlten Urlaubes wurde in Art. 10 Ziff. 4 auf maximal 12 Monate verlängert. Verbessert wurde auch die Möglichkeit eines Einkaufs in die vorzeitige Pensionierung, welcher nun gemäss Art. 24 Ziff. 1 bereits ab Alter 25 möglich ist.
Abendrot Revision Leistungsreglement
NZZ: “Der Kompromiss ist nicht akzeptabel”
Michael Ferber kommentiert in der NZZ den sog. Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision:
Die höheren Lohnprozente würden die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen schmälern und Arbeitsplätze kosten. Ausserdem würde die Kaufkraft der Konsumenten geschwächt. Dabei ist zu beachten, dass bereits die am 19. Mai vom Stimmvolk deutlich angenommene AHV-Steuer-Vorlage (Staf) höhere Lohnprozente vorsieht.
Noch schwerer wiegt indessen, dass der Vorschlag das bewährte Schweizer Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge weiter aushöhlen würde. In der kapitalgedeckten zweiten Säule gilt eigentlich das Prinzip, dass jeder für sich selber spart. Durch die genannte Umverteilung von Aktiven zu Rentnern ist dieses bereits stark strapaziert. Der Vorschlag sieht indessen einen «solidarisch finanzierten» neuen Rentenzuschlag in Form eines Lohnbeitrags von 0,5 Prozent auf AHV-pflichtige Einkommen vor. Damit würden zusätzliche Elemente des Umlageverfahrens und eine weitere systemfremde Umverteilung in die zweite Säule eingeführt. Die Grenzen zwischen AHV und beruflicher Vorsorge würden weiter verschwimmen. Der Gewerbeverband sieht dadurch bereits das Tor hin zur Volksrente geöffnet – einem alten Ziel der Gewerkschaften.
Es ist keine Lösung, die Schieflage der beruflichen Vorsorge dadurch zu beheben, dass man sie Schritt für Schritt aushöhlt und letztlich auf ihre Abschaffung hinarbeitet. Realistisch gesehen ist die BVG-Reform wohl nur machbar, wenn man die durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen ausgleicht. Folglich wird es ohne finanzielle Mehrbelastungen kaum gehen. Ein Teil einer wirklichen Lösung wäre allerdings eine Erhöhung des Rentenalters.
Parl. Initiative Weibel zu flexiblen Renten vom NR abgelehnt
(sda) Mit 138 zu 37 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Dienstag [11.6.19] ihrer Sozialkommission und lehnte eine parlamentarische Initiative von Thomas Weibel (GLP/ZH) ab. Diese ist damit vom Tisch.
Nach Meinung der Mehrheit würde es für die Versicherten eine grosse Unsicherheit bedeuten, wenn laufende Renten gekürzt werden dürften. Zudem arbeiteten die Sozialpartner derzeit an der nächsten grösseren Reform der beruflichen Vorsorge. Dieser Arbeit sei nicht mit einem derart grundsätzlichen Anliegen vorzugreifen, sagte Barbara Gysi (SP/SG).
Weibel argumentierte vergeblich, die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen würde das Kapitaldeckungsverfahren stärken und die Gerechtigkeit erhöhen. Die Umverteilung von jüngeren Versicherten zu Rentnern sei unfair. Der Handlungsbedarf sei klar ausgewiesen.
Parlament / Initiative Weibel / Behandlung NR
Hypos: Schon wieder Rekord
Die NZZ berichtet über die Entwicklung auf dem Hypothekarmarkt.
Allein seit Jahresbeginn sind die Richtsätze im Mittel um gut 0,3 Prozentpunkte gesunken. Eine Hypothek von 1 Mio. Fr. ist damit um 3000 Fr. pro Jahr günstiger geworden. Die günstigsten Anbieter im zehnjährigen Bereich sind Anbieter von Online-Hypotheken. Homegate und Hypomat verlangen 0,85%. Nur unwesentlich teurer sind e-Hypo und die Pensionskasse der SBB mit 0,86%.
Wenn alle Parameter stimmen, ist es also möglich, Hypotheken nochmals spürbar günstiger abzuschliessen. Ab einem gewissen Kreditvolumen ist ein Versicherer derzeit bereit, zehnjährige Hypotheken für 0,64% zu vergeben, sagt Florian Schubiger von den Vermögenspartnern. Dann müssten aber Kriterien wie die Tragbarkeit und die Belehnung in einem äusserst konservativen Bereich liegen.
Etwas weniger Bewegung gibt es bei kürzeren Laufzeiten. Mit einem durchschnittlichen Richtsatz von 0,94% sind fünfjährige Hypotheken heute 11 Basispunkte günstiger als zu Jahresbeginn. Laut dem Hypothekarvergleich der Vermögenspartner bietet hier die Pensionskasse der SBB mit 0,53% die günstigsten Konditionen an.
NZZ / Vermögenspartner (Tagesaktuelle Hypothekarzinsen) / NZZaS
Strahm kennt das wahre Problem
pw. Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher, weiss um das wahre Problem der Pensionskassen. Er weiss es schon lange. Natürlich ist es nicht die Umverteilung von Jung zu Alt. Nein, es sind die “Sickerverluste”. Und Josef Bachmann, der einen vorsichtigen Vorschlag für eine Rentenflexibilisierung in einer Volksinitiative vorschlägt, ist Teil der Finanzmafia, die sich an der 2. Säule bereichert. Soll man auf die Details eingehen? Es ist einfach zu viel Humbug dabei. Wen es noch interessiert, hier ein Zitat:
Ausserhalb dieses vertraulichen Aushandlungsprozesses [Arbeitgeber / Gewerkschaften] lärmen Banker, Anlagemanager, Beratungsagenten und Vermögensverwalter mit fiktiven, interessenorientierten Rechenmodellen für Rentensenkungen. Sie alle reiten auf der Meinungswelle von der «Umverteilung von den Jungen zu den Alten». In der Realität sind es aber gerade nicht die jungen Versicherten, sondern die älteren Arbeitnehmer vor der Pensionierung, die mit ihrem viel höheren angesparten Vermögen die Zinsverluste tragen. Effektiv findet eine Umverteilung zwischen den 50- bis 64-jährigen Arbeitnehmern und den Rentnern statt, nicht zwischen jung und alt.
Das wahre Problem sind die Milliarden an Sickerverlusten, die vom Finanzsektor abgezweigt werden.
ZKB-Chef Scholl zum Immobilien-Markt
In einem Interview mit der FuW äussert sich Martin Scholl u.a. zur Situation auf dem Markt für vermietete Immobilien:
Wieso vergaloppieren sich die Investoren?
Jahrelang war der Markt für selbstbewohntes Wohneigentum für Promotoren sehr attraktiv. Die verschärfte Regulierung mit strengeren Eigenmittelvorschriften für die Banken und tieferen Limiten für die Finanzierung mit Pensionskassenkapital hat dazu geführt, dass das Angebot deutlich gesunken ist.
Die Investoren sind weitergezogen?
Die Promotoren sind aus dem Markt für selbstbewohnte Liegenschaften ausgestiegen und auf Renditeobjekte ausgewichen. Infolgedessen werden jetzt zu viele Mietobjekte gebaut und zu wenig Stockwerkeigentum. Deshalb steigen die Preise für selbstbewohntes Eigentum, und es sinken die Mieten.
Inwiefern ist die Situation mit den Neunzigerjahren vergleichbar, als eine Immobilien- und Bankenkrise ausbrach?
Die Situation ist nicht vergleichbar. Damals gab es einen Zinsschock. Betroffen vom Preiseinbruch waren primär Bauland und Büroliegenschaften. Die Banken sind heute völlig anders aufgestellt als in den Neunzigerjahren, insbesondere punkto Kapitalausstattung und Risk Management. Das ist so, wie wenn Sie ein heutiges Auto mit Mehrfachairbag, Bremsassistenten und Spurhalteassistenten mit einem Fahrzeug von vor dreissig Jahren vergleichen.
Sie schliessen eine Krise aus?
Es wird systematisch an der Nachfrage vorbei produziert. Das Risiko einer Korrektur steigt. Mit Verlusten ist zu rechnen. Aber die Verluste werden nicht die Banken tragen müssen, sondern die Investoren.
Was sind das für Investoren?
Infolge der Regulierung der Banken hat sich der Markt teilweise in Richtung Schattenbanken verlagert. Aktiv sind vermehrt semiprofessionelle Investoren wie Hypothekenplattformen und kleine
Pensionskassen.
“Immobilienrenditen überstrahlen alles”
Die NZZ schreibt zum Höhenflug der Immobilien bei der Kapitalanlage:
Seit Jahren erwarten eingefleischte Immobilienexperten, dass die Renditen für Schweizer Liegenschaften spürbar sinken. Gemäss den Daten der Beratungsfirma Iazi ist das im vergangenen Jahr tatsächlich eingetreten. Nach 6,2% für 2017 wurde für 2018 eine durchschnittliche Gesamtrendite von nur noch 5,2% ermittelt. Das ist aber nur ein Teil der Geschichte, denn der Mitbewerber Wüest Partner (WP) hat gemeinsam mit dem Datenanbieter MSCI für 2018 eine Performance von 6,1% berechnet und damit sogar mehr als im Jahr zuvor (5,8%). (…)
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die direkten Immobilienanlagen 2018 zu den besten Investments überhaupt zählten. Deutlich geschlagen wurden auch die indirekten Immobilienanlagen (Aktien und Fonds), die kurzfristig stärker vom Geschehen an den Börsen beeinflusst werden und negative Renditen von rund –2 bzw. –5% aufwiesen. Innerhalb der Segmente hatten wie zumeist in den Vorjahren die Mehrfamilienhäuser die Nase vorn, vor den Büro- und den Verkaufsflächen.
Im laufenden Jahr ist es denkbar, dass Büroliegenschaften, wo sich die Nachfragesituation seit geraumer Zeit wieder aufhellt, den Wohnimmobilien den Rang ablaufen können. Da sich die NCF-Renditen nur langsam verändern, werden die Wertveränderungen für die Gesamtrenditen wieder ausschlaggebend sein. Angesichts des Zinsumfelds, das die Nachfrage nach Immobilienanlagen künstlich stimuliert, ist zumindest kaum vorstellbar, dass es hier systematisch zu stärkeren Einbussen kommen wird.
NZZ / WüestPartner Markt 19/1 / IAZI Preisindex
Führungswechsel bei der BBSA
Susanne Schild wird am 1. Oktober neue Geschäftsleiterin der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA). Die 39-jährige Berner Oberländerin ersetzt Geschäftsleiter Hansjörg Gurtner, der in Pension gehen wird.
Wie die BBSA mitteilte, hat der Aufsichtsrat die in Rapperswil wohnhafte Betriebsökonomin FH zur neuen Chefin ernannt. Schild war Financial Accountant & Controller bei der BKW und arbeitet heute bei der comPlan, der Pensionskasse der Swisscom. Sie verfügt über einen Master of Advanced Studies in Pensionskassen-Management.
Die BBSA beaufsichtigt 1270 Institutionen mit einem Gesamtvermögen von 204 Mrd. Franken. Seit 2012 beaufsichtigt die BBSA auch im Kanton Freiburg die Vorsorgeeinrichtungen.
“AHV-Ausbau belastet Gesellschaft und Wirtschaft”
Um die sinkenden Renten in der 2. Säule auszugleichen, verlangt der SGB erneut einen Ausbau der AHV, dieses Mal mit einer 13. Rente. Werner C. Hug verweist in einem Beitrag in der FuW auf die Gefahr der überstrapazierten Solidarität in der AHV und die Leistungen der 2. Säule.
In der Tat sind die Pensionskassenrenten seit 2005 im Mittel rund 9% gesunken, wie der SGB kritisch vermerkt. Die im Obligatorium versicherten jährlichen BVG-Altersrenten übertreffen in der Schattenrechnung allerdings schon jetzt die Leistungsziele. Dabei wird erst der Jahrgang 1960 im Jahr 2025 vom BVG voll erfasst sein. Die Tieflohnbezüger sind somit abgesichert. Auch bei einem Jahreslohn von 80’000 Fr. wird das Leistungsziel von AHV und BVG mit 71% – trotz tiefer Renditen – übertroffen.
Der Chefökonom [Daniel Lampart] hätte also präzisieren müssen, dass seine Ausführungen sich auf die Renten im überobligatorischen Bereich beziehen. Gemäss Pensionskassenstatistik sind die ausgezahlten Renten der Gutverdienenden zwischen 2005 und 2017 im Durchschnitt effektiv gesunken. Aber im selben Zeitraum haben die Kapitalauszahlungen um fast das Doppelte zugenommen. (…)
Gutverdienende, die in den letzten Jahren pensioniert wurden, haben denn auch tiefere Rentenleistungen erhalten. Sie finanzieren damit Rentner und Versicherte im Obligatorium. Dank dieser Querfinanzierung erfüllt die zweite Säule die von der Verfassung geforderte Mindestleistung. Diese Umverteilung wird ausschliesslich innerhalb der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge von den aktiv Versicherten getragen. Damit wird die Allgemeinheit, die Volkswirtschaft nicht belastet. Angesichts der tiefen Zinsen darf diese Solidarität jedoch nicht überstrapaziert werden.
Kein schöner Anblick
Der Pictet BVG-Index 2015 mit den drei Varianten (25, 40 und 60% Aktienanteil) und ihrer Entwicklung seit 2015 bis Ende 2018.
Die BVG-Indizes von Pictet geben den aktuellsten Hinweis auf die aktuelle Entwicklung der PK-Anlagen. Im letzten Jahr verlor der 15-25 Index 3,1%, der 15-40 gab 4,5% nach und der 15-60 Index 6,3%.
FuW: “PKs fehlen 36 Mrd. Franken”
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen auf den 900 Mrd. Fr. verwalteter Vermögen 2% Minusperformance wegstecken.
Doch ihre Jahresrechnung ist mit Pflichtzinsen belastet, die je nach Situation zwischen 1 und 3% betragen, schreibt Thomas Hengartner in der Finanz und Wirtschaft.
Der im Vorsorgegesetz festgeschriebene Rentenumwandlungssatz ist zu hoch und kommt die Pensionskassen teuer zu stehen. Nun droht für 2018 auch noch ein negatives Anlageergebnis. Gemäss Christian Fitze vom Investmentberater Ecofin wird die Performance der Vorsorgeträger «in einer Spanne zwischen –2 und –4%» zu liegen kommen. Ohne Rücksicht darauf müssen die Institutionen der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Guthaben von Rentnern und Erwerbstätigen Pflichtzinsen gutschreiben. Dieser Aufwand liegt je nach Konstellation einer Kasse zwischen 1,5 und 4,5%.
Die Pflichtzinsen trotz des Investmentmankos zu leisten, wird zur Herausforderung für die Pensionskassen. Die Gesamtbelastung wird sich voraussichtlich auf 4% der betreuten Vermögen belaufen, was bezogen auf die 900 Mrd. Fr. Vorsorgeguthaben aller Pensionskassen einem Fehlbetrag von 36 Mrd. Fr. gleichkommt. Deswegen verschlechtert sich die Finanzlage der Vorsorgeeinrichtungen merklich.
«Der durchschnittliche Deckungsgrad ist von 108% zu Jahresbeginn bis Mitte Dezember auf 103,7% gesunken», schätzt Heinz Rothacher vom Risikomanager Complementa. Der Deckungsgrad misst das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen. Der Investmentberater Ecofin geht davon aus, dass die Kassen zum Jahresende «vier bis sechs Deckungsgradprozente » einbüssen werden. Christian Fitze hält fest, negativ ausfallende Jahresergebnisse seien «statistisch gesehen nicht aussergewöhnlich». Bereits 2011 und 2015 reichte das Anlageergebnis der Kassen nicht für die Zahlung der geschuldeten Zinsen.
Grünes Licht für Sanierung der Walliser Pensionskasse
Als «Fass ohne Boden» wird die Pensionskasse der Walliser Staatsangestellten gerne betitelt. Nun soll zur Sanierung eine zweite Pensionskasse gegründet werden. Der zuständige Staatsrat, Finanzminister Roberto Schmidt spricht von 1.6 Milliarden Franken. Diese sollen innert 20 Jahren das Leck kitten.
Abgesehen von den 1.6 Milliarden wird das Rentenalter für die Versicherten beider Kassen flexibel gehandhabt, zwischen 58 und 70 Jahren. So gehe es nicht weiter, erklärt der Finanzminister. Das Loch müsse endgültig gestopft werden, hielt Schmidt nach der Eintretensdebatte zu Beginn der Dezembersession fest. Zum Schluss der Dezembersession ging die erste Lesung über das Gesetz der Pensionskasse des Kantons Wallis über die Bühne. Dabei behandelten die Abgeordneten 41 Abänderungsanträge, welche mehrheitlich chancenlos blieben. Schlussendlich nahm das Kantonsparlament in erster Lesung das Gesetz mit 101 zu 18 Stimmen an und verabschiedete anschliessend die Gesetzesvorlage mit 86 zu 38 Stimmen in erster Lesung.
“Obligationen dürften unbeliebt bleiben”
Iwan Deplazes, Leiter Asset Management, Swisscanto Invest, hat der Schweizer Versicherung ein Interview zum Thema veränderte Anlagestrategien der
Pensionskassen und die Chancen auf einen Mehrertrag gegeben. Auszüge:
Tiefe Zinsen bleiben für die Manager von Pensionskassen auch 2019 eine grosse Herausforderung. Wie lassen sich die Erträge steigern?
Iwan Deplazes: Höhere Erträge können durch die Beimischung von alternativen festverzinslichen Anlagen oder zusätzlichen Anlagekategorien erreicht werden. Das kann unabhängig vom Zinsniveau zu einem besseren Risiko- Ertrags-Verhältnis führen, etwa, indem man sich gegen Inflation schützt oder von steigender Bonität einzelner Emittenten profitiert.
Vorsorgeeinrichtungen sind traditionell in Festverzinslichen, Aktien und Immobilien investiert. Wo sehen Sie Änderungen in der Asset Allocation?
Die «Swisscanto-Pensionskassenstudie 2018» bestätigt den aktuellen Trend der Umschichtungen von Obligationen zu Immobilien. Die drei traditionellen Anlageklassen der Pensionskassen werden mit Hypotheken, nachrangigen Anleihen und Nebenwerten angereichert. Zudem können andere Anlageklassen wie Rohstoffe oder Private Investments das Risiko-Ertrags-Profil eines solchen Portfolios verbessern.
Welchen Stellenwert wird Fixed Income künftig haben?
Wir gehen davon aus, dass Obligationen ihren alten Stellenwert wieder haben werden sobald die Phase der ausserordentlichen Geldpolitik zu Ende geht. Das muss allerdings nicht heissen, dass die Renditen wieder auf vergangene Niveaus ansteigen, denn mittelfristig wird die Inflation moderat bleiben. Die Realverzinsung, also der Zins nach Abzug der Inflation, dürfte dann knapp positiv sein. Bis dahin dürften Obligationen aber unbeliebt bleiben.