Die Pensionskassen in unserem Sample erzielten im Juli nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,71%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,37% und 2,26% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 1,93% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,21%.
Allgemein
Encore plus intelligente, la prévoyance professionnelle?
Avec l’avènement de sa dimension générative et ChatGPT, l’intelligence artificielle s’immisce dans notre vie privée comme professionnelle, mais également dans tous les pans de l’économie. L’IA pourrait bien aussi transformer progressivement le secteur de la prévoyance professionnelle suisse, au même titre que toutes les activités nécessitant un niveau élevé de compétences. Marlène Rast, Responsable Stratégie Prévoyance au Groupe Mutuel, écrit à ce sujet dans Le Temps:
MoreLes possibilités offertes par l’intelligence artificielle au bénéfice des caisses de pension, des assurés ainsi que des entreprises affiliées paraissent sans frontière. Cependant, le cadre réglementaire flou qui régit actuellement le monde de l’IA mènera logiquement au défi majeur de son adoption: la qualité, la sécurité et la confidentialité des données.
Disposer de données de qualité optimale est un prérequis essentiel, l’IA n’étant pas performante sans données fiables. Sur le plan éthique, la transparence des algorithmes et la protection de la vie privée suscitent aussi des interrogations.
Est-il notamment fiable de confier des décisions financières et des données sensibles à des machines? Des garanties strictes à ce sujet sont donc impératives, tout comme une gouvernance adaptée et une réflexion collective sur les usages acceptables.
Vorteile der Sammelstiftung gegenüber der Vollversicherung
HZ Insurance hat mit Simon Tellenbach (VZ) ein Interview zu den Vorteilen der teilautonomen Sammelstiftung gegenüber der Vollversicherungslösung sowie den Folgen für die Rentner geführt. Auszüge.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer teilautonomen Sammelstiftung und einer Vollversicherung?
Bei einer Vollversicherungslösung garantiert ein Lebensversicherer die versicherten Leistungen sowie die Vorsorgevermögen gegenüber der Sammelstiftung und deren Versicherten. Eine teilautonome Sammelstiftung legt das Vorsorgevermögen der Versicherten selbst an, während die Invaliden- und Todesfallleistungen bei einem Lebensversicherer rückgedeckt sind, deshalb der Begriff «teilautonom».
Und eine vollautonome Sammelstiftung legt das Vorsorgevermögen der Versicherten ebenfalls selbst an und stellt die Invaliden- sowie Todesfallleistungen ohne vollständige Rückdeckung durch einen Lebensversicherer sicher, daher der Begriff «autonom» oder «vollautonom».
MoreSpar- und Pensionskasse
Im Rahmen des 40 Jahr-Jubiläums des BVG und der Zusammenarbeit von ASIP und NZZ hat die Zeitung ein Interview mit Thomas Schönbächler, CEO der Zürcher BVK, zu aktuellen Themen der beruflichen Vorsorge geführt. Auszüge:
Sparkasse der beruflichen Vorsorge?
Wenn jemand mit 20 Jahren ins Berufsleben einsteigt, zahlt er aus heutiger Sicht mindestens 45 Jahre lang in eine Sparkasse ein, in der sein Geld hoffentlich gut verzinst wird und nach diesen 45 Jahren hoffentlich noch vorhanden ist. Deshalb bin ich zur Überzeugung gekommen, wir sollten konsequent bis ins Alter von 55 Jahren von einer beruflichen Sparkasse reden und erst danach von einer Pensionskasse.
Weil der Begriff Sparkasse eine höhere Zugkraft hat?
Man kann das Thema ganz anders bespielen und es eröffnet uns viel mehr Möglichkeiten, jüngere Versicherte kommunikativ zu erreichen. Über den Begriff des Sparens finden wir passende Themen, beispielsweise wie man mithilfe der beruflichen Sparkasse den unbezahlten Urlaub absichern kann.
Inwieweit sind die [BVK-] Modelle flexibel?
Weil der Kapitalbedarf in den ersten Rentenjahren höher ist, haben wir ein dynamisches Modell entwickelt, bei dem die Rente zu Beginn 13 Prozent höher ausfällt und dann bis zum 75. Lebensjahr auf etwa 3 Prozent unter die normale Rente sinkt.
Ein anderes Modell entwickelten wir speziell für Frauen. Wir haben über zwei Drittel weibliche Versicherte. Vor ein paar Jahren stellten wir fest, dass immer mehr Frauen das Kapital beziehen. Das macht durchaus Sinn, denn eine Frau hat zwar eine höhere Lebenserwartung als ein Mann, ist aber im Schnitt fünf Jahre jünger als ihr Lebenspartner.
Somit ist die anwartschaftliche Rente, also die Partnerrente, für die wenigsten Frauen ein sehr wahrscheinliches Szenario. Daher haben wir ein Modell entwickelt, in dem ein höherer Umwandlungssatz für eine höhere Rente sorgt, im Gegenzug aber die Anwartschaft auf die Rente für den Lebenspartner etwa halbiert.
Wir feiern 2025 das 40-jährige Bestehen der beruflichen Vorsorge: Was würden Sie, wenn Sie völlig freie Hand hätten, für die nächsten 40 Jahre am System ändern?
Technisch würde ich sicherstellen, dass verschiedene Lohnverhältnisse und dementsprechend auch tiefere Mehrfachbeschäftigungen konsequent versichert werden. Konkret bedeutet dies, die Eintrittsschwelle abzuschaffen und den Koordinationsabzug anders zu definieren.
Dann würde ich die Höhe der Beiträge nur auf zwei Stufen definieren und den Beitragszeitraum auf das gesamte Berufsleben ausdehnen, beginnend beim ersten Arbeitstag. Aber vor allem würde ich mich vom Umwandlungssatz lösen und eine Rente mit einem dynamischen Mindestparameter in Abhängigkeit von Berufsgruppen und der statistisch erwarteten Restlebenszeit definieren, die sich entsprechend verändert.
Vielleicht wird sich die Entwicklung ja auch wieder mal umkehren, sodass die Rente wieder höher wird, weil die Restlebenszeit abnimmt – auch das ist denkbar.
Negativzinsen. Was tun?
Nach der Zinssenkung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf 0.00% besteht eine substanzielle Wahrscheinlichkeit, dass der Leitzins bei einem der nächsten Zinsentscheide in den negativen Bereich gesenkt wird.
Oliver Dichter, Luzius Neubert, Luca Tonizzo und Thomas Meier von PPCmetrics zeigen in der Präsentation «Handlungsmöglichkeiten im Negativzinsumfeld» auf, welche Auswirkungen ein negativer Leitzins hätte und inwiefern sich für Schweizer Pensionskassen und andere institutionelle Anleger Handlungsbedarf ergibt.
Wie lebt es sich im Rentenalter? Mehrheitlich gut!
Die aktuelle Studie der Swiss Life zu den Lebensverhältnissen der Rentner befasst sich mit der Lebensqualität anhand von Aktivitäten, Einbindung in soziale Netzwerke, Gesundheit, Mobilität. Der Fokus liegt auf den 65 bis 80-Jährigen. Zusammenfassend wird festgestellt:
Personen im frühen Rentenalter weisen mehrheitlich eine hohe Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen, den Aktivitäten, dem sozialen Netzwerk, der Gesundheit und der Mobilität auf mit wichtigen Aspekten also, die massgeblich ihre Lebensqualität beeinflussen.
Jedoch ist die Lebensqualität nicht über die gesamte Bevölkerung zwischen 65 und 80 hinweg gleich verteilt. So haben einkommensschwächere Personen nicht nur eine tiefere Lebenserwartung, sondern beurteilen z. B. ihre Gesundheit auch schlechter und verzichten eher aus finanziellen Gründen auf Reisen und Ausflüge als Personen mit hohem Einkommen.
Zudem ist unsere Studie eine Momentaufnahme, die sich nicht ohne Weiteres auf die Zukunft übertragen lässt. Weiter ist zu beachten, dass die genannten Ergebnisse nur für Personen, die noch in Privathaushalten leben, gelten. Auf die Situation von Personen in Alters- und Pflegeheimen wird im Rahmen dieser Studie nicht eingegangen.
Mietpreisinitiative des SGB
Der Gewerkschaftsbund hat eine weitere Initiative in der Endlos-Serie seiner populistischen Forderungen lanciert. Die Mieten sollen wieder bezahlbar werden. Das könnte besser erreicht werden durch vereinfachte Bewilligungsverfahren und Deregulierung, welche zu einer Angebotssteierung führen könnten.
Eine weitere Option wäre die Begrenzung der Zuwanderung. Beides für den SGB absolute No-Gos. Seine Kompetenz liegt in der Regulierung und Strangulierung des Marktes mit den üblichen absehbaren Konsequenzen.
Der Kampf richtet sich gegen die «Immobilienkonzerne», also primär Versicherungen und Pensionskassen, deren Marktanteil laut SGB-Angaben seit 2000 von 31 auf 45 Prozent gestiegen ist. In der Mitteilung zur Initiative heisst es auf der Website des SGB:
MoreDas Mietrecht gibt heute eigentlich vor, wie Mietpreise berechnet werden müssen. Dabei sollen die entstandenen Kosten gedeckt und eine angemessene bzw. gedeckelte Rendite erzielt werden können.
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts ergibt sich heute eine aktuell zulässige maximale Nettorendite von 3.5 Prozent (Referenzzinssatz plus 2 Prozent). Doch diese wird in der Praxis oft und flächendeckend übertroffen. In der Realität wird heute statt einer gesetzeskonformen oft eine möglichst hohe Miete verlangt – missbräuchliche Renditen sind gang und gäbe. (…)
Technischer Zins: Der Wind dreht schon wieder
Die Zürcher Kantonalbank hat die Ergebnisse der Swisscanto Pensionskassenstudie 2025 präsentiert. Teilgenommen haben 507 Pensionskassen mit einem Vermögen von 856 Mrd. Franken und 3,3 Mio. Aktivversicherten. Zu den ermittelten Daten wird ausgeführt:
MoreDas Leistungsniveau ist inzwischen seit Jahren stabil, die Altersvorsorge ist grundsolide aufgestellt. Das zeigt die jüngste Entwicklung der Ersatzquote. 2024 legte der Wert, der die Leistungen der Altersvorsorge bei einem Lohn von 80’000 Franken misst, erstmals seit drei Jahren wieder zu, nachdem er zuvor bis auf 69 Prozent eingebrochen war.
Der erneute Anstieg von 70 auf 71 Prozent ist allein der höheren Leistung der beruflichen Vorsorge zu verdanken, da die AHV-Renten letztes Jahr nicht erhöht wurden.
Ende 2024 erreichte der durchschnittliche Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen 117 Prozent und war damit auf dem zweithöchsten Stand seit 2021. Die öffentlich-rechtlichen Kassen haben ihre Reserven noch etwas stärker ausgebaut und erreichten im ersten Quartal 2025 gar neue Höchstwerte.
Damit haben die Pensionskassen das Niveau von vor Ausbruch des Ukrainekriegs fast wieder erreicht. 2022 waren die Deckungsgrade stark eingebrochen, doch mittlerweile haben die Kassen ihre Wertschwankungsreserven wieder aufgefüllt. Mehr als zwei Drittel der Vorsorgewerke hatte diese Ende 2024 zu mindestens 75 Prozent geäufnet und wäre damit bereit für Leistungsverbesserungen. Im Vorjahr war dies erst bei knapp der Hälfte der Fall.
Statistiken 2024 zu AHV, IV, EL
AHV: Im Dezember 2024 erhielten 2 594 700 Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Alters- und 223 700 Personen eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Altersrentenbeziehenden um 1,9 % und damit um netto 48 900 Personen zugenommen.
Im Jahr 2024 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 38,7 Milliarden Franken. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 10,3 Milliarden bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 4,4 Milliarden Franken erzielt.
IV: Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2024 an rund 461’000 Personen Leistungen aus. Sie schloss bei Ausgaben von 10,46 Milliarden Franken. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,69 Milliarden Franken. Von 254’200 Invalidenrenten wurden rund 227’300 in der Schweiz und 26 900 im Ausland ausgerichtet.
Die Eingliederungsmassnahmen kosteten rund 2 Milliarden Franken und kamen 216’000 Versicherten zugute. 103’100 Leistungen in Höhe von insgesamt 879 Millionen Franken wurden für medizinische Massnahmen erbracht (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen), gefolgt von den Abgaben von Hilfsmitteln an 68 500 Personen (240 Millionen Franken). Für 57’700 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 892 Millionen Franken.
EL: Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2024 um 4,1 % auf 5,9 Milliarden Franken. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 33 %, den Rest tragen die Kantone. 225’900 Personen erhielten im Dezember 2024 Ergänzungsleistungen (EL) zur Altersversicherung. Das sind 2300 Personen oder 1,0 % mehr als Ende 2023. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf EL angewiesen sind, ist mit 12,2% leicht gesunken.
EDI: Verbesserungspotenzial bei der Revision von PKs
(BR) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat in Zusammenarbeit mit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) abgeklärt, wie die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule verbessert werden kann.
Ein Bericht an den Bundesrat gibt einen Überblick über die Aufgaben der Revisionsstellen und die Herausforderungen bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen. Er enthält zudem konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Revisionsabläufe und Prüfqualität. Der Bundesrat hat den Bericht in seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 zur Kenntnis genommen und gutgeheissen.
Der Bericht schlägt die Einführung einer neuen Aufsichtsstruktur über die Revisionsstellen mit anlassbezogenen Prüfungen und laufender Überwachung der Vorsorgeeinrichtungen vor. Eine solche systematische Aufsichtsfunktion ist im heutigen System nicht gegeben.
Je nach Grösse und Risikoprofil der geprüften Einrichtungen könnten dabei unterschiedliche Anforderungen an die Revisionsstellen gestellt werden. Neben der Einführung einer Spezialzulassung mit spezifischen Anforderungen für Revisorinnen und Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen werden im Bericht zudem regelmässige Inspektionen zur Überprüfung von Qualitätssicherungssystemen und Prüfungsstandards vorgeschlagen.
Die Umsetzung dieser Massnahmen setzt Gesetzesänderungen voraus, die im Rahmen eines künftigen Gesetzgebungsprojekts im Bereich Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht mit Federführung des EJPD verfolgt werden sollen.
VZ: Fakten zum Kapitalbezug
Die starke Zunahme der Kapitalbezüge wurde zum Politikum. Der Bundesrat plant, mit einer stärkeren Besteuerung deren Attraktivität zu verringern. Um Klarheit zu schaffen, hat das VZ Zentrum die wichtigsten Studien und Analysen zu diesem Thema im Detail untersucht.
Gleichzeitig hat das VZ eine eigene Analyse bei rund 8000 Kunden gemacht sowie eine Umfrage bei rund 1200 Personen durchgeführt. Ziel der Recherche war, fundierte Aussagen darüber machen zu können, wie und warum sich Versicherte für die eine oder andere Bezugsform entscheiden. Im Management-Summary heisst es zusammenfassend:
More• Umwandlungssätze: Gemäss den neusten Daten des Bundes war der Anteil der reinen Kapitalbezüge 2023 zum ersten Mal höher als der Anteil der reinen Rentenbezüge. Aus der Untersuchung des VZ geht klar hervor, dass die sinkenden Umwandlungssätze der Hauptgrund für die Zunahme der Kapitalbezüge sind.
Mit dem Umwandlungssatz werden die Pensionskassenguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet. Weil diese Sätze massiv gesunken sind, fallen die Renten viel tiefer aus. Das macht den Rentenbezug unattraktiver.
• Beweggründe: Die Entscheidung zwischen Rente, Kapital und einer Kombination daraus hängt von mehreren Faktoren ab. Die Analyse des VZ zeigt: Die wichtigsten Motive für einen Kapitalbezug sind Sicherheit, Flexibilität und Kontrolle über das eigene Einkommen. Ausschlaggebend sind auch die Absicherung der Familie und der Wunsch, das Ersparte selbst anzulegen. Steuerliche Überlegungen spielen für die meisten keine entscheidende Rolle.
• Steuern: Der Kapitalbezug führt nicht automatisch zu einem Steuervorteil. In den ersten Jahren nach der Pensionierung wird der Kapitalbezug sogar deutlich stärker besteuert als der Rentenbezug. Erst nach sehr vielen Jahren kann sich das ändern.
«Politisch wird in den nächsten Jahren viel laufen»
Mitte Mai tritt Jérôme Cosandey einen neuen Job an. Er wird Leiter der Direktion für Arbeit und Mitglied des Geschäftsleitungsausschusses des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Der Neuenburger beendet damit sein langjähriges Engagement als Forschungsleiter Sozialpolitik der Denkfabrik Avenir Suisse. «Ein guter Moment für ein Résumé über die private und berufliche Vorsorge in der Schweiz» schreibt Arno Schmocker zu seinem Interview mit Cosandey in der Finanz und Wirtschaft. Auszüge:
Wie liesse sich das System [3 Säulen] verbessern bzw. flexibilisieren?
In der letzten AHV-Reform sind flexible Elemente für die Versicherten eingebaut worden. Man kann eine Teilrente beziehen oder einfacher früher oder später in Rente gehen. Bei der zweiten Säule war das schon möglich. Dort plädieren wir dafür, dass Versicherte mehr Mitsprache bei der Wahl der Anlagestrategie oder der Pensionskasse erhalten.
Aber auch die Vorsorgeeinrichtungen sind flexibler geworden. Neun von zehn Kassen haben die Hausaufgaben gemacht. Zum einen haben sie die Absicherung von Teilzeitangestellten verbessert. Zum anderen haben sie den Umwandlungssatz korrigiert, um die systemwidrige Quersubventionierung von Jung zu Alt zu reduzieren.
Die letzte Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ist 2024 an der Urne abgeschmettert worden. War das also kein grosses Unglück?
Nun, es gibt immer noch etwa 15% der Arbeitnehmer, die in einer BVG-Kasse ohne überobligatorischen Teil versichert sind. Das ist unschön, weil diese Kassen gesetzliche Leistungen garantieren müssen, die mit realitätsfremden Parametern bestimmt sind. Doch ihre Zahl sinkt, weil es sich immer weniger Arbeitgeber mit Blick auf den Fachkräftemangel leisten können, nur eine reine BVG-Lösung anzubieten.
Ich gehe davon aus, dass in einigen Jahren 95% der Pensionskassen auch einen überobligatorischen Teil versichern. Dann stellt sich die Frage, wie teuer eine Reform noch werden darf. Deshalb wird politisch in den kommenden Jahren nicht viel laufen.
MoreWEF die letzte Hoffnung für Wohneigentum
Raiffeisen hat eine Umfrage zu Stand und Entwicklung der Bedeutung der WEF zum Erwerb von Wohneigentum gemacht. Die wichtigsten Erkenntnisse: Mehr als die Hälfte derjenigen, die Vorsorgegelder vorbezogen haben, hätten ihr Eigenheim nicht ohne Vorbezug finanzieren können; Nur ein Viertel der Personen, die Pensionskassengelder vorbezogen haben, verfügen über einen konkreten Plan diese ganz oder teilweise zurückzuzahlen; Knapp ein Drittel der Personen, die sich Wohneigentum wünschen, möchten aus Angst vor Vorsorgelücken keine Gelder aus der 2. oder 3. Säule vorbeziehen. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt:
More45 Prozent der Befragten konnten sich den Eigenheimtraum bereits erfüllen. Mehr als zwei Drittel davon (68%) waren dafür neben den eigenen Ersparnissen auf weitere Finanzierungsquellen angewiesen.
Eine wichtige Rolle spielt der Vorbezug von Geldern aus der 2. und 3. Säule, die sogenannte Wohneigentumsförderung. Vorsorgegelder werden immer häufiger für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt, wie das Beispiel der Säule 3a zeigt. Von den Wohneigentümern, die ihr Eigenheim vor dem Jahr 2000 gekauft haben, nutzten lediglich sieben Prozent Gelder aus der Säule 3a für die Finanzierung ihres Eigenheims.
Informationen für Versicherte beim BSV
CHSS hat eine Übersicht über die Informationsmöglichkeiten zur beruflichen Vorsorge beim BSV insbesondere für Versicherte, aber auch für Vorsorgeeinrichtungen zusammengestellt. Als Fazit wird dazu festgehalten:
Wenn es darum geht, nützliche, verständliche und zuverlässige Informationen zur beruflichen Vorsorge zu veröffentlichen, kommt dem BSV eine wichtige Rolle zu. Informationskanäle sind vor allem die BSV-Website und die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge, die sich mit der rechtlichen Entwicklung, Statistiken und guten Praktiken in diesem Bereich befassen.
Weitere hilfreiche und praktische Instrumente sind die Broschüre über die Freizügigkeit, die das Vorgehen bei einem Arbeitgeberwechsel erläutert, oder die Fragen und Antworten zu den häufigsten Anliegen versicherter Personen. Die Zentralstelle 2. Säule hilft vielen Versicherten dabei, ihre Vorsorgeguthaben wiederzufinden und liefert wichtige Informationen zum Vorgehen bei der Suche.
Christoph Plüss neuer Partner bei c-alm
Dr. Christoph Plüss wird ab Juli 2025 als Partner bei der c-alm AG einsteigen. Christoph Plüss ist seit 29 Jahren in der beruflichen Vorsorge und seit 26 Jahren als Pensionskassenexperte tätig, zuletzt bei der Allvisa. Die c-alm mit jetzt 7 Partnern freut sich, dass Christoph Plüss mit seiner Erfahrung das Expertenteam bei der c-alm verstärkt. Nach dem kürzlich erfolgten Ausbau auf der Anlageseite legt die c-alm damit auf der Passivseite nach und wird das grösste inhabergeführte Expertenbüro in der Schweiz, nachdem sich diverse Büros Versicherungen oder Brokerfirmen angeschlossen haben. Ein weiterer Ausbau der Experten-Beratung ist geplant.







