Die AHV21-Reform wird mit falschen Informationen bekämpft. Denn Frauen der Übergangsgeneration kommen besser weg als die Männer. Ein Kommentar von Werner C. Hug in der Finanz und Wirtschaft.
AHV-Reform
Wie das Bundesamt für Statistik die AHV-Debatte beeinflusst
Katharina Fontana zeigt in der NZZ auf, wie das Bundesamt für Statistik die Ergebnisse seiner Neurentenstatistik irreführend interpretiert und damit Munition für die Gegner der AHV-Reform liefert.
Die Statistik lässt sich aufschlüsseln nach Geschlecht, nach Alter, nach Zivilstand, nach Wohnort und anderen Kriterien, die allesamt interessant sind. Doch das Bundesamt für Statistik wollte, so macht es den Anschein, nicht einfach interessante Zahlen und Tabellen liefern, sondern der Sache einen speziellen Dreh geben.
Anders ist es kaum zu erklären, dass die Bundesstatistiker ihre begleitende Medienmitteilung ganz auf die Geschlechterfrage ausrichteten. «2020 waren bei den Leistungen der beruflichen Vorsorge deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern zu beobachten», führte das Amt prominent aus. «Männer beziehen mehr als doppelt so hohe Kapitalleistungen wie Frauen», hiess es weiter. Die Pensionskassenrente der Frauen «belief sich 2020 im Median bei den Frauen auf 1167 Franken und bei den Männern auf 2081 Franken pro Monat».
Eine Ungerechtigkeit sondergleichen also, musste jeder denken, der die BfS-Mitteilung auf die Schnelle las und von Pensionskassen wenig Ahnung hat. (…)
Das Dümmste und das Gescheiteste
Rudolf Strahm hat im Tages-Anzeiger eine Lanze für die AHV Reform-21 gebrochen und die Zusatzfinanzierung mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer begrüsst. Jacqueline Badran kritisierte heftig und meint, eine MWSt-Erhöhung sei das Dümmste, was man tun könne und fordert höhere Lohnbeiträge. Werner C. Hug geht in einer ökonomischen Analyse der Frage nach, was denn nun gescheiter oder richtig ist.
AHV 21: Milchbüchleinrechnung
Ruedi Studer schreibt im Blick über den bereits entbrannten Abstimmungskampf um die AHV-Reform.
Für die Linke ist es eine Reform «auf dem Buckel der Frauen», die zu einem Rentenverlust führt. «Die Zeche für die AHV-Reform bezahlen die Frauen. Jemand muss die sieben Milliarden Franken ja berappen, die in den nächsten Jahren eingespart werden», sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer (34, ZH) zu Blick. «Jede Frau verzichtet im Schnitt auf 26’000 Franken, sollte die Vorlage im September an der Urne durchkommen.» Die Summe ergibt sich einerseits durch ein Jahr weniger Rente, wenn man länger arbeiten muss, sowie AHV-Beiträge, die man im zusätzlichen Arbeitsjahr berappen muss.
«Die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration steht nach der Reform schlechter da als mit dem heutigen Status quo», sagt Meyer. «Wenn sie heute bis 65 arbeiten und dann in Rente gehen, erhalten sie mehr als mit der AHV-Vorlage.»
Frauen pro und contra AHV 21
Während eine bürgerliche Frauenallianz sich für die AHV-Reform mit der Angleichung der Rentenalter von Frau und Mann einsetzt, sind linke Frauen vehement gegen die Gleichstellung. In der NZZ schreibt Katharina Fontana über die Befürworterinnen:
Gleichstellung sei keine Einbahnstrasse, man erwarte nun substanzielle Verbesserungen, so die Forderung der Abstimmungskämpferinnen. Ihre Vorstellungen reichen von einer massiven Aufstockung der Krippengelder über den Kampf gegen Lohndiskriminierung bis zu einer besseren Absicherung der kleinen Einkommen bei den Pensionskassen und dem Wechsel zur Individualbesteuerung.
Ob die Frauenallianz mit ihrer langen Mängelliste und der «Es bleibt noch viel zu tun»-Haltung die Stimmberechtigten von der AHV-Reform überzeugen kann, muss sich zeigen. Gut möglich, dass sich Unentschlossene fragen werden, warum sie ein Ja einlegen sollen, wenn es doch bei der Gleichstellung angeblich überall derart hapert.
Ruedi Studer schreibt im Blick, dessen Herz deutlich lauter für die linken Fraueninteressen schlägt, u.a. über die Bewegung Campax, die mit dem feministischen Streik und den Kollektiven in den Kantonen zusammenspannt.
Geplant sind Basisaktivitäten in fast allen Kantonen, wie Campax-Kampagnenleiterin und SP-Kantonsrätin Virginia Köpfli (27, ZG) erklärt. «Wir wollen mit möglichst vielen Leuten direkt in Kontakt treten – etwa über Politabende, Nachbarschafts-Aktivitäten und einer Tür-zu-Tür-Kampagne.» Klinkenputzen gegen das höhere Frauenrentenalter also.
“Frauenprivileg ist verfassungswidrig”
Katharina Fontana schreibt über die AHV-Reform und kritisiert die Haltung jener Frauen, die mit dem Argument der Einkommensunterschiede die Reform ablehnen.
Der Staat garantiert den Frauen den Anspruch auf gleichen Lohn und stellt die Instrumente zur Verfügung, damit dieses Recht in der Praxis durchgesetzt werden kann. Sicher, es mag Fälle von Lohndiskriminierung geben, doch das ist sicher kein Grund, beim Frauenrentenalter a priori auf stur zu schalten. Sonst könnte man sich ebenso gut auf den Standpunkt stellen, man zahle keine Steuern, solange noch irgendwo ein Einbruch verübt werde.
Auch das Argument der «Rentenlücke» überzeugt in keiner Weise. Eine solche «Lücke», wenn man den Begriff denn überhaupt verwenden will, existiert einzig bei der beruflichen Vorsorge, nicht bei der AHV. Und auch dort betrifft sie praktisch ausschliesslich verheiratete Frauen, die es sich dank dem Einkommen ihres Ehemannes leisten konnten, wenig oder gar nicht erwerbstätig zu sein.
AHV: So oder so düstere Perspektiven
Das BSV hat die Finanzperspektiven der AHV bis ins Jahr 2033 errechnet. Die wichtigsten Eckdaten: Nach geltender Ordnung, d.h. bei Ablehnung der AHV 21-Reform, erreichen die berechneten Einnahmen 58,6 Mrd., die Ausgaben 63,3 Mrd. Franken. Das Umlageergebnis beträgt minus 4,7 Mrd. Wird die Reform angenommen, lauten die Zahlen; 60,2 Mrd. und 62,9 Mrd.bei einem Umlageergebnis von minus 2,6 Mrd. Franken.
Finanzperspektiven / SRF / NZZ
AHV: Benachteiligte Witwer
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ: “Die Diskriminierung der Männer ist offensichtlich. Doch wie lässt sie sich politisch beheben: mehr Geld für die Witwer – oder weniger für die Witwen? Das Parlament versucht wieder einmal, das Problem zu lösen.”
Die kinderlose und voll berufstätige Firmenchefin erhält eine zeitlich unlimitierte Witwenrente – der Hausmann und Vater hingegen geht leer aus, sobald das jüngste Kind volljährig wird: Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, wobei der abschliessende Entscheid in dieser Sache noch aussteht. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens stellt sich innenpolitisch die Frage, wie sich die heutige Regelung noch erklären lässt.
Gar nicht. Darin besteht politisch bereits seit Jahren weitherum Einigkeit. Umstritten ist jedoch, wie die Lösung des Problems aussehen soll. Die Leistungen der Witwen zu kürzen, ist politisch schwierig; die Leistungen der Witwer zu erhöhen, ist teuer. Und die Finanzlage der AHV verschlechtert sich ohnehin gerade erheblich, weil nun sukzessive die grossen Babyboomer-Jahrgänge pensioniert werden. (…)
An den unbefristeten Witwenrenten für Mütter will man nicht rütteln. Stattdessen gab es in der Kommission einen (knappen) Vorentscheid für die Idee, Eltern unabhängig vom Geschlecht gleich zu behandeln. So würden auch Witwer weiterhin Renten erhalten, nachdem ihr jüngstes Kind volljährig geworden ist. Zudem fand ein Vorstoss eine Mehrheit, der auch ledigen Paaren Zugang zu Witwen- und Witwerrenten verschaffen würde.
Ob dies auch im Parlament mehrheitsfähig wäre, ist unklar. SVP und FDP dürften auf eine kostenneutrale Lösung pochen. Den Ausschlag werden wohl die Mitte-Partei und die GLP geben. Die spannende Frage ist, ob es die Mehrheit wagen wird, im Gegenzug zu den Verbesserungen für die Männer gewisse Kürzungen bei den Witwen vorzunehmen.
AHV21: Blockade gegen Minimalreform
Das St.Galler Tagblatt befasst sich mit der misslichen Situation der AHV und der absehbar grossen Belastung der kommenden Generationen für deren Finanzierung. Kritisiert wird von den Jungparteien Yves Maillard, Präsident des Gewerkschaftsbunds.
In einem offenen Brief unterstellen die Jungparteien von GLP, EVP, Mitte und SVP dem SP-Nationalrat und Gewerkschaftschef Pierre-Yves Maillard, er setze die «soziale Sicherheit aller zukünftigen Generationen» aufs Spiel, indem er das Referendum gegen die AHV 21 anführe. «Sie nehmen mit Ihrer ideologischen Blockadehaltung die zusätzliche Belastung von Generationen in Kauf, die in Zukunft viele weitere Herausforderungen stemmen müssen», schreiben die Jungparteien im Brief weiter und fordern Maillard auf, davon abzukommen.
Zitiert wird u.a. Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen. Der Jungpartei geht die AHV21-Reform klar zu wenig weit.
Auch Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, will bei der AHV vorwärtsmachen. Weil seine Partei die Parole für die AHV-Abstimmung allerdings erst im Juni fassen werde, habe er den offenen Brief nicht unterschrieben. Vermutlich laufe es an der Delegiertenversammlung auf ein «zähneknirschendes Ja» hinaus, so Müller. Pensionsalter an Lebenserwartung koppeln Zähneknirschend, weil «die Ausgleichsmassnahmen für die vorgesehenen Frauen-Jahrgänge die Jungen teuer zu stehen kommen».
Und weil die «Mini- Reform» den Jungfreisinnigen zu wenig weit geht: «Die Massnahmen reichen nicht aus, wir werden uns auch nach der Abstimmung vehement für unsere Renten-Initiative einsetzen.» Diese von den Jungfreisinnigen eingereichte Initiative sieht vor, dass das Pensionsalter auf 66 Jahre erhöht und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Sie wird noch in diesem Jahr im Parlament beraten. Klar ist schon jetzt: Sollte die AHV 21 an der Urne scheitern, dürfte auch die Renten-Initiative kaum eine Chance haben vor dem Volk.
“Ungedeckte Checks”
Hansueli Schöchli kommentiert die Studie der UBS zur Finanzierungssituation der AHV.
In vielen Fällen macht die versteckte Subvention etwa die Hälfte der AHV-Rente aus. Kein Wunder, ist die AHV «populär». All dies will im Schweizer Politikzirkus kaum einer hören und schon gar nicht selber sagen. Irritierenderweise stören ab und zu ein paar Ökonomen den Bundesberner Gottesdienst. Zu diesen zählen Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau und eine Ökonomengruppe der UBS. Diese Spielverderber haben am Donnerstag ihre neusten Rechnungen zur Generationenbilanz der AHV vorgelegt.
Der erste Kernbefund: Die AHV hat nach geltendem Recht ungedeckte Checks für über 900 Milliarden Franken ausgestellt. Das heisst, die Rentenversprechen übersteigen die künftigen Einnahmen der AHV um diesen Betrag. Künftige Deckungslücken sind in dieser Rechnung mit einem realen Zinssatz von 2,1 Prozent auf den heutigen Barwert heruntergebrochen; eine Deckungslücke von 100 Franken in zwölf Monaten entspräche somit in dieser Rechnung einem Barwert von etwa 98 Franken.
Das Ergebnis der Rechnungen heisst: Für eine nachhaltige AHV müssen Reformen das Verhältnis zwischen künftigen Einnahmen und Ausgaben um über 900 Milliarden Franken verbessern. Der Betrag entspricht der gesamten Wertschöpfung in der Schweizer Volkswirtschaft innert etwa 15 Monaten. Solche Reformen wären happig, aber machbar. Dafür braucht es zum Beispiel eine schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf schätzungsweise 68 oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 bis 4 Prozentpunkte auf 11 bis 12 Prozent.
AHV: Ungedeckte Versprechen von 900 Mrd.
Die UBS macht das, was der Bundesrat verweigert: Eine Langfrist-Analyse der finanziellen Verfassung der AHV vorzulegen. Dass die Bank zudem für ihre Untersuchungen ein Deutsches Institut beizieht (Freiburg i.Br.) spricht ebenfalls Bände. Jetzt wurde eine neue Studie unter dem Titel “Die Zukunft der AHV” vorgestellt, und sie enthält keine erquickliche Lektüre. Die 1. Säule steht vor riesigen Problemen. Auch die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung gelangende Reform kann lediglich eine gewisse Linderung verschaffen, aber sie nicht lösen. Die kumulierte Finanzierungslücke sinkt damit lediglich von 900 Mrd. auf ca. 650 Mrd. Alle Reformen, auch die AHV 21 belasten primär die jüngere Generation. Wie lange sie das mit sich machen lässt?
In der Mitteilung der UBS heisst es dazu:
Die Anzahl Personen mit Alter ab 65 Jahren wird in der Schweiz bis 2040 um etwa 51 Prozent ansteigen, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter dagegen wird gemäss dem mittleren Szenario der Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik (BFS) im gleichen Zeitraum praktisch stagnieren. Das untergräbt den Mechanismus des Umlageverfahrens der 1. Säule. Die AHV-Rentenversprechen übersteigen laut aktueller Gesetzgebung die künftigen Einnahmen um circa 126 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) oder etwa 900 Milliarden Franken (in Preisen von 2019).
Berücksichtigt man das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, das mit fast 50 Milliarden Franken auf den ersten Blick enorm erscheint, aber angesichts der Verpflichtungen schnell aufgebraucht sein wird, sprechen wir immer noch von einer Nachhaltigkeitslücke von etwa 120 Prozent des BIP. Wer diese Kosten tragen soll, ist eine Frage der gesellschaftlichen Perspektive in Bezug auf die Altersvorsorge.
Hinter den impliziten Schulden stecken zu hohe Leistungsversprechen, denn die derzeitige Gesetzgebung sagt jedem heute lebenden Altersjahrgang im restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der 1. Säule zu, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV die laufenden Einnahmen. Das Jahr 2020 und wenige weitere Folgejahre werden wieder ein positives Umlageergebnis ausweisen, vor allem durch das Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die zusätzliche Beiträge in die Kassen einzahlen, allerdings nur für eine kurze Zeitspanne. Somit sind Reformen unerlässlich.
Motion Silberschmidt: Nachhaltige AHV bis 2050?
NR Andri Silberschmidt hat im Dezember 2021 eine Motion mit dem Titel “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der AHV bis ins Jahr 2050?” eingereicht. In der Begründung schreibt er dazu: “Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge ist seit Jahren das grösste Finanzproblem der Schweiz und eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Im Gegensatz zu anderen, wichtigen Themen (Klima, Europa, Corona) hat es die Schweizer Politik selbst in der Hand, diese Sorge mit Reformen zu beseitigen.” Mit dem dazugehörigen Fragenkatalog will er insbesondre wissen
1. Wie sieht das jährliche und kumulierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 aus (bitte um Auflistung analog der Tabelle «Finanzperspektiven der AHV», dat. 17.09.2021)? Es soll je eine Tabelle ohne und mit der AHV21-Reform erstellt werden.
2. Um wie viel %-Punkte müsste die MWST nach der AHV21-Reform per 2030 erhöht werden, wenn das AHV Defizit bis ins Jahr 2050 einzig über eine Erhöhung der MWST finanziert werden soll? Wie viel kostet das einer Person (im Durchschnitt) auf Lebzeiten, welche im Jahr 1970 und 2030 geboren wird?
Der Bundesrat schreibt u.a. in seiner Antwort, dass 2032 bei Annahme von AHV21 mit einem Umlageminus von 4 (ohne AHV21 von 6) Mrd. Franken zu rechnen ist, kumuliert mit -11,2 (–27,8) Mrd. Franken.
Um das Umlagedefizit der AHV nach der Reform AHV 21 bis 2032 einzig über eine Erhöhung der MWST zu finanzieren, wäre per 2030 eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte notwendig. Diese dürfte für den durchschnittlichen Haushalt eine geschätzte Mehrbelastung von 0,7 % des Bruttoeinkommens zur Folge haben.
AHV21: Gewerkschaftlicher Realitätsverlust
“Das Loch in der AHV verschwindet nicht, nur weil man die Augen verschliesst” hat Alexandra Stühff ihren Kommentar in der NZZ zum Referendum gegen die AHV-Reform überschrieben. Sie hält weiter fest:
Die Angleichung des Rentenalters ist nur der erste Schritt. Die weiter steigende Lebenserwartung wird auch eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters notwendig machen.
Stattdessen stehen die Zeichen weiterhin auf Blockade. Das ist unverantwortlich. Denn die Zeche für diese Realitätsverweigerung zahlen die nachfolgenden Generationen. In der 2019 erschienenen Studie «Generationenbilanz», welche die Grossbank UBS zusammen mit Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg im Breisgau herausgegeben hat, stellt der Ökonom fest, wie sehr wir bereits heute über unsere Verhältnisse leben.
«Tatsächlich verspricht die derzeitige Gesetzgebung in der Schweiz jedem heute lebenden Altersjahrgang im übrigen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der AHV, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV bereits die laufenden Einnahmen.»
So übersteige der heutige Barwert der gesamten AHV-Rentenversprechen den Barwert der zukünftigen Einnahmen der AHV um 169 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Mit der STAF-Reform verbessert sich gemäss Studie das Verhältnis auf rund 135 Prozent des BIP. Käme auch die nun auf dem Tisch liegende Reform AHV-21 durch, reduzierte sich das Missverhältnis auf rund 82 Prozent des BIP. Das zeigt, dass die Reform der AHV damit nicht am Ende wäre, aber immerhin auf gutem Weg.
“Das Märchen von der Rentenkürzung”
Lukas Müller-Brunner, Ressortleiter Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband, versucht die Erwachsenen über ein Märchen aufzuklären.
Wer kleine Kinder hat, kennt das Spiel: Man steht mehrmals pro Nacht auf, um irgendwelche Monster unter dem Bett zu verscheuchen – obwohl da natürlich nichts als ein paar Staubweben sind. Die Kleinen aber sind vom Gegenteil überzeugt und dankbar, wenn man nachschaut.
Eine ähnliche Situation spielt sich gerade in der Schweizer Altersvorsorge ab: Bei jedem neuen Reformversuch, sei es in der AHV oder der beruflichen Vorsorge, werden Rentenkürzungen vermutet. So startete das Jahr mit der Ankündigung eines Referendums gegen die aktuelle AHV Revision. Diese sei eine «Mogelpackung» und «Abbauvorlage» für die Frauen, titelten die Gewerkschaften und befürchteten «Rentenkürzungen von jährlich rund 1’200 Franken».
Bei genauer Betrachtung dieser Aussage ist genau das Gegenteil der Fall. Die Vorlage sieht eine stufenweise Angleichung des Rentenalters für Frauen an dasjenige der Männer vor. Im Gegenzug gewährt sie einer Übergangsgeneration von neun Jahrgängen Ausgleichsmassnahmen im Wert von über 500 Millionen Franken – jährlich wiederkehrend, lebenslang. Die AHV, die sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung ohnehin in finanzieller Schieflage befindet, bürdet sich damit für die nächsten 35 bis 40 Jahre eine zusätzliche Last auf.
Konkret kommen die betroffenen Frauen in Genuss von Zuschlägen, die die Altersrente um bis zu 1’920 Franken pro Jahr anheben. Hinzu kommen reduzierte Kürzungssätze für den Fall eines Rentenvorbezugs. Diese sind so ausgestaltet, dass nur Frauen mit einem vergleichsweise hohen Einkommen schlechter gestellt sind, wenn sie sich früher pensionieren lassen. Für den Grossteil der betroffenen Jahrgänge hat also die Angleichung des Rentenalters eine positive Auswirkung auf die Höhe der Altersrente.
“Von wegen Rentenlücke”
Die Linke wiederholt endlos ihr Mantra von den benachteiligten Frauen in der 2. Säule. Anlass dazu gibt auch wieder die Neurentenstatistik des BFS. Fabian Schäfer hält in der NZZ dagegen.
Wer lange sucht, entdeckt jedoch weit unten in den Excel-Tabellen der Statistiker folgenden Hinweis: «Die meisten Bezügerinnen und Bezüger sind verheiratet. In diesen Fällen ist der Haushalt in der Regel eine ökonomische Einheit, wodurch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern wesentlich ausgeglichener verteilt sein dürften als die individuell ausbezahlten Beträge.»
Es gäbe somit gute Gründe, die Verheirateten bei der Berechnung auszublenden. Die «Lücke» wäre in diesem Fall wesentlich kleiner. Aussagekräftiger wäre zum Beispiel der Vergleich der Renten von Alleinstehenden, die in der Regel selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Hier haben die Frauen die Männer im Jahr 2020 erstmals überholt, wenn auch nur knapp: Bei den ledigen Frauen, die neu eine Pensionskassenrente beziehen, beträgt der Medianwert 1926 Franken im Monat. Bei den Männern sind es 1874 Franken.


