Katharina Fontana zeigt in der NZZ auf, wie das Bundesamt für Statistik die Ergebnisse seiner Neurentenstatistik irreführend interpretiert und damit Munition für die Gegner der AHV-Reform liefert.

Die Statistik lässt sich aufschlüsseln nach Geschlecht, nach Alter, nach Zivilstand, nach Wohnort und anderen Kriterien, die allesamt interessant sind. Doch das Bundesamt für Statistik wollte, so macht es den Anschein, nicht einfach interessante Zahlen und Tabellen liefern, sondern der Sache einen speziellen Dreh geben.

Anders ist es kaum zu erklären, dass die Bundesstatistiker ihre begleitende Medienmitteilung ganz auf die Geschlechterfrage ausrichteten. «2020 waren bei den Leistungen der beruflichen Vorsorge deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern zu beobachten», führte das Amt prominent aus. «Männer beziehen mehr als doppelt so hohe Kapitalleistungen wie Frauen», hiess es weiter. Die Pensionskassenrente der Frauen «belief sich 2020 im Median bei den Frauen auf 1167 Franken und bei den Männern auf 2081 Franken pro Monat».

Eine Ungerechtigkeit sondergleichen also, musste jeder denken, der die BfS-Mitteilung auf die Schnelle las und von Pensionskassen wenig Ahnung hat. (…)

Dass die Linke mit dem Frauenthema gegen die AHV-Vorlage zu Felde zieht, ist keine Überraschung. Erstaunlich ist hingegen, dass das BfS Schützenhilfe leistet, indem es darauf verzichtet, die Rentenstatistik schlüssig zu erklären. So steht in der Medienmitteilung kein einziges Wort davon, dass es massgeblich vom Zivilstand abhängt, wie viel Geld eine Rentnerin bezieht. Ledige Frauen, die für sich selber sorgen, stehen gleich gut da wie ledige Männer, ja mehr noch, ihre Pensionskassenrente ist im Mittel leicht höher; dasselbe gilt übrigens auch für die AHV. Frauen dagegen, die einen Ehemann und Ernährer an ihrer Seite haben, erhalten im Mittel eine deutlich tiefere Pensionskassenrente als verheiratete Männer.

Erst in einer Fussnote weit unten in den beigefügten Tabellen – dort, wo niemand mehr hinschaut – deckt das BfS diesen Umstand auf. «Die meisten Bezügerinnen und Bezüger sind verheiratet. In diesen Fällen ist der Haushalt in der Regel eine ökonomische Einheit, wodurch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern wesentlich ausgeglichener verteilt sein dürften als die individuell ausbezahlten Beiträge.» Anders gesagt: Ein Ehepaar bildet eine Gemeinschaft, deshalb ist die getrennte Berechnung der Renten von Ehefrau und Ehemann nicht aussagekräftig.

  NZZ / Neurentenstatistik 2020