imageLukas Müller-Brunner, Ressortleiter Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband,  versucht die Erwachsenen über ein Märchen aufzuklären.

Wer kleine Kinder hat, kennt das Spiel: Man steht mehrmals pro Nacht auf, um irgendwelche Monster unter dem Bett zu verscheuchen – obwohl da natürlich nichts als ein paar Staubweben sind. Die Kleinen aber sind vom Gegenteil überzeugt und dankbar, wenn man nachschaut.

Eine ähnliche Situation spielt sich gerade in der Schweizer Altersvorsorge ab: Bei jedem neuen Reformversuch, sei es in der AHV oder der beruflichen Vorsorge, werden Rentenkürzungen vermutet. So startete das Jahr mit der Ankündigung eines Referendums gegen die aktuelle AHV Revision. Diese sei eine «Mogelpackung» und «Abbauvorlage» für die Frauen, titelten die Gewerkschaften und befürchteten «Rentenkürzungen von jährlich rund 1’200 Franken».

Bei genauer Betrachtung dieser Aussage ist genau das Gegenteil der Fall. Die Vorlage sieht eine stufenweise Angleichung des Rentenalters für Frauen an dasjenige der Männer vor. Im Gegenzug gewährt sie einer Übergangsgeneration von neun Jahrgängen Ausgleichsmassnahmen im Wert von über 500 Millionen Franken – jährlich wiederkehrend, lebenslang. Die AHV, die sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung ohnehin in finanzieller Schieflage befindet, bürdet sich damit für die nächsten 35 bis 40 Jahre eine zusätzliche Last auf.

Konkret kommen die betroffenen Frauen in Genuss von Zuschlägen, die die Altersrente um bis zu 1’920 Franken pro Jahr anheben. Hinzu kommen reduzierte Kürzungssätze für den Fall eines Rentenvorbezugs. Diese sind so ausgestaltet, dass nur Frauen mit einem vergleichsweise hohen Einkommen schlechter gestellt sind, wenn sie sich früher pensionieren lassen. Für den Grossteil der betroffenen Jahrgänge hat also die Angleichung des Rentenalters eine positive Auswirkung auf die Höhe der Altersrente.

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