perspektivpro, ein Gemeinschaftsprojekt dem der Verlag vps.epas, invalue und die Uni St.Gallen angehören und das fachlich unterstützt wird von WTW, Allvisa, Libera und Dipeka, hat eine Umfrage zu den Perspektiven der 2. Säule gestartet. Die Umfrage soll gleichzeitig einen kostenlosen “Perspektiv Check” für die teilnehmenden Pensionskassen bieten mit einer “Analyse zur aktuellen und perspektivischen, szenarioabhängigen Stabilität der eigenen Pensionskassen und einen Vergleich zur Peer”.
pwirth
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“Wenn arbeiten sich nicht mehr lohnt”
Schwellenwerte für Renten über dem Mindesteinkommen
Lesebeispiel: In Trun GR muss das aktuelle Erwerbs-Bruttoeinkommen mindestens 71’000 Franken betragen, damit das voraussichtliche Renten-Nettoeinkommen aus AHV und PK über dem Mindesteinkommen liegt, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist.
Die Handelszeitung nimmt eine von Comparis erstellte Studie auf, mit welcher berechnet wurde, wieviel jemand jährlich mindestens verdienen muss, um im AHV-Alter als Rentner nach Steuern mehr Geld zur Verfügung zu haben, als in der Wohngemeinde durch Ergänzungsleistungen garantiert ist. Dazu wird festgehalten:
Der Grund für die unterschiedlich hohen Schwellenwerte liegt darin, dass das Steuerniveau in den genannten Städten weit höher ist als in Landgemeinden. In Bern, Neuenburg, Lausanne oder Basel bezahlt man deutlich mehr Steuern auf AHV- und PK-Einkünfte als in Trun, Marthalen oder Münster, was das Nettoeinkommen stärker sinken lässt. In Zürich und Genf liegt die erwähnte Einkommensschwelle dagegen auf mittlerem Niveau, nämlich bei 77’000 respektive 79’000 Franken.
All diese Berechnungen hat Comparis unter Berücksichtigung der höheren EL-Beiträge an Mietzinsen vorgenommen, die ab nächstem Jahr gelten. Mit dieser Erhöhung steigt das Einkommen, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist, und liegt noch öfter als zuvor über den maximal erzielbaren Einkünften aus AHV und PK.
Und in Zukunft dürfte das durch Steuergelder garantierte Minimaleinkommen noch öfters das Einkommen aus AHV und Pensionskasse übersteigen. Denn einerseits beträgt der Umwandlungssatz, der die BVG-Renten bestimmt, im obligatorischen Bereich derzeit noch 6,8 Prozent, dürften aber bald auf 6 Prozent sinken. Das schmälert das PK-Einkommen empfindlich. Andererseits ist absehbar, dass die Krankenkassenprämien weiter steigen. Da diese bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigt sind, steigen auch die Ergänzungsleistungen tendenziell weiter.
Der Irrtum des ÜLG
Werner Hug kritisiert in einem Artikel der FuW die Einführung der Ueberbrückungsleistungen und wirft Bundesrat und Parlament, von falschen Zahlen und Überlegungen ausgegangen zu sein.
Bundesrat und Parlament haben offenbar die jüngsten Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur Bevölkerungs- und Erwerbstätigenentwicklung (noch) nicht zur Kenntnis genommen. Wegen der Babyboomer-Jahrgänge werden zwischen 2021 und 2035 pro Jahr über 40’000 Personen mit 65 in Pension gehen. Gemäss Referenzszenario des BfS vom Mai steigt die Zahl der über 65-Jährigen von heute 1,5 auf 2,1 Mio. 2030, auf 2,5 Mio. 2040 und auf 2,6 Mio. 2050. Damit erhöht sich ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von heute 19 auf 26%.
Dazu gesellen sich kurzfristig die wirtschaftlichen und noch kaum abschätzbaren Folgen der Coronakrise, Rezession und Verschuldung. Die Schätzungen des Bundesrats, dass im Maximum einmal 4600 Personen eine Überbrückungsrenten beziehen werden, dürften angesichts dieser Entwicklungen deutlich überschritten werden. Bestenfalls fallen sie nur doppelt so hoch aus. Statt 200 Mio. Fr. resultierten dann Ausgaben von gegen 0,5 Mrd. Fr.
Pandemie-Folgen für die Vorsorgefinanzierung
Welche Folgen haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Finanzierung der Vorsorge? Der Frage geht Thomas Hengartner in der FuW nach.
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie infizieren die finanzielle Altersvorsorge. Eine rückläufige Beschäftigung vermindert die lohnabhängigen Einzahlungen in die staatliche AHV und in die Pensionskassen. Und weil deren Leistungsverpflichtungen gar noch zunehmen, akzentuieren sich die Probleme, sagt Pensionskassenexperte André Tapernoux. Der Partner des Fachbüros Keller Partner befürchtet, Ende des Jahres könnten etwa 20% der Pensionskassen unterdeckt sein. Zu Jahresbeginn lag dieser Anteil gemäss Angaben der Bundesaufsicht OAK bei 1,1%.
Das Ausmass einer Unterdeckung wird voraussichtlich nur für wenige Vorsorgeträger so gravierend sein, dass unverzüglich eine harte Sanierung notwendig wird. Wegen der Pandemie sterben 2020 in der Schweiz mehr Menschen, als üblicherweise innerhalb eines Jahres zu erwarten ist, sagt Willi Thurnherr, CEO des Pensionsberaters Aon. Doch Todesfallleistungen würden die Vorsorgebranche lediglich geringfügig belasten, ergänzt er: «Den Deckungsgrad der Pensionskassen wird das vermutlich nur im Promillebereich tangieren.»
Konvexes Drawdown Management: Der neue Puffer
Traditionell kommt den Obligationenanlagen im Portfolio einer Pensionskasse eine Pufferfunktion zu, da diese bei einem Crash an den Aktienmärkten durch fallende Zinsen oft eine Aufwertung erfahren haben. Durch die aktuelle Niedrigzinsphase verlieren Obligationen vermehrt diese Pufferfunktion. Damit sich eine Grosskorrektur an den Aktienmärkten in Zukunft nicht ungebremst auf den Deckungsgrad auswirkt, suchen Pensionskassen diesen Puffer vermehrt innerhalb mit alternativen Anlagen.
Dabei gewinnt die Idee einer zielgerichteten «Top-Down» Strukturierung der alternativen Quote an Bedeutung. Sprich die Alternativen Anlagen sollten nicht mehr isoliert betrachtet aufgrund ihrer Risiko/Rendite Eigenschaften ausgewählt werden, sondern nach klaren Zielvorgaben im Gesamtportfoliokontext strukturiert werden – im vorliegenden Fall als konvexer Puffer bei grossen Verwerfungen am Aktienmarkt.
Durch die richtige Kombination von verschiedenen konvexen Strategien lässt sich ein Drawdown Management Portfolio mit attraktivem Payoff-Profil erzielen, welches Substanzverluste in turbulenten Marktphasen reduziert bei geringen Opportunitätskosten in ruhigen Phasen.
Finreon – ein Spin-Off der Universität St. Gallen HSG – hat dazu als Impuls erste Grundlagen und Überlegungen zusammengefasst.
WTW Swiss Pension Finance Watch Q2
Die Pensionskassen-Bilanzen der Schweizer Unternehmen haben sich dank der Markterholung im 2. Quartal verbessert. Dies führte dazu, dass der Willis Towers Watson Pensionsindex auf über 100% zurückkehrte. Dank den positiven Anlagerenditen sind die Anlagewerte auf ein ähnliches Niveau wie vor einem Jahr zurückkehrt. Ihre Auswirkungen auf die Pensionskassen-Bilanzen wurden durch den Rückgang der Diskontsätze für das Quartal jedoch etwas gedämpft, was die Verbindlichkeiten erhöhte. Insgesamt stieg der illustrative Deckungsgrad (d.h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) um etwa 2,5%, wie der Pensionskassenindex von Willis Towers Watson zeigt, der von 98,3% am 31. März 2020 auf 100,7% am 30. Juni 2020 stieg.
CS PK-Index Q2 2020
Im Berichtsquartal nimmt der CS-Pensionskassen Index um 9.71 Punkte resp. 5.62% zu; er ist damit seit Jahresanfang noch -1.94% im Minus. Per 30. Juni 2020 steht der Index bei 182.53 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Seit Beginn der Aufzeichnung war die Performance nur im 2. Quartal 2003 mit 7.61% noch höher. Der April (+3.30%) war der stärkste Monat, wobei aber auch Mai (+1.42%) und Juni (+0.82%) positiv abschlossen.
Der Hauptanteil der positiven Entwicklung im zweiten Berichtsquartal ist den Aktien (+4.04%) zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien haben einen Renditebeitrag von 1.31% und die ausländischen einen Beitrag von 2.73% erzielt. Die Obligationen (inkl. Wandelanleihen) haben das Resultat mit einem Beitrag von 0.96% erhöht. Auch bei den Immobilien ist die Entwicklung mit 0.33% positiv. Alternative Anlagen und sonstige Anlagen waren eher unauffällig, aber dennoch positiv. Die Liquidität war ebenfalls leicht positiv.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per 30. Juni 2020 2.98%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2.19%.
Cargo Sous Terrain hofft auf PKs
Das innovative Grossprojekt “Cargo Sous Terrain” nimmt laut finews langsam Gestalt an. Geplant sind im Endausbau 500 km Tunnel, durch welche mit Kleintransportern die Güterverteilung zwischen den Zentren der Schweiz künftig abgewickelt werden soll. Was fehlt, sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, sie sollen 2021 verabschiedet werden, und das Geld: 33 Mrd. Franken, die vorteilhaft unter ESG verbucht werden können. Die Finanzierung erfolgt rein privat und angesprochen werden dafür auch Pensionskassen. Finews schreibt dazu:
Sobald der Bundesrat das Gesetz in Kraft gesetzt hat, wird die Projektleitung mit den Roadshows im In- und Ausland beginnen. Dabei kann das Projekt mit einem weiteren Pluspunkt aufwarten: die 33 Milliarden Franken sind ESG-Gelder. Und davon gibt es seit der Klimadiskussion riesige Summen, welche die Banken und auch andere Investoren anlegen müssen.
Mittlerweile können auch Pensionskassen in Infrastrukturanlagen investieren, was den Pool an möglichen Investoren noch erweitert. Während es also einigermassen machbar erscheint, im gegenwärtigen Zinsumfeld das Kapital für eine Schweizer Infrastrukturanlage zu finden, ist der Weg dazu trotzdem steinig, wie Schraner sagt. Da das Bundesgesetz die Grundlage für das Projekt bildet, muss das Finanzkonstrukt und der weitere Planungsprozess eng aufeinander abgestimmt werden.
Volksaktie eine Option für späterKern der ganzen Investition bleibt aber dessen privater Charakter. Abgesehen von der Energieerzeugung und den Bergbahnen sind die meisten Infrastrukturbauten der Schweiz, gerade im Bahnbereich, staatlich finanziert. Die Macher der CST betonen darum die Bedeutung der effizienten Nutzung des Kapitals sowie der Absicherung der Rentabilität durch die künftigen Ankernutzer wie Migros, Coop oder eben auch der Post.
Unternehmen und ihre PKs in der Pandemie
Markus Schneeberger, PwC, befasst sich mit den Konsequenzen von Massnahmen der Unternehmen aufgrund der Coronakrise auf die Pensionskassen. Er hält fest:
Aktuell sind rund 190’000 Unternehmen bzw. 1.94 Mio. oder 37% der Arbeitnehmenden in der Schweiz von Kurzarbeit betroffen. Die mit der COVID-19-Pandemie verbundene Wirtschaftskrise trifft aber auch die Pensionskasse der jeweiligen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als Investorin und Leistungserbringerin für Mitarbeitende direkt und unmittelbar. Selbst Pensionskassen von Unternehmen, die nicht stark von der Krise betroffen sind, können unter Druck geraten.
Es ist daher zu empfehlen, bei der Planung der auf Unternehmensebene zu beschliessenden Schritte parallel auch Pensionskassenthemen mit einzubeziehen.
Schneeberger geht von drei Szenarien nach Massgabe der Schwere der Auswirkungen aus: Umsatzrückgang verkraftbar, Kurzarbeit ist eingeführt; Restrukturierung mit Entlassungen ist erforderlichen; Es droht Betriebsschliessung oder Konkurs.
Zusammenfassend heisst es:
- Die COVID-19-Pandemie kann Schweizer Unternehmen und ihre Pensionskassen mit unterschiedlicher Härte treffen.
- Massnahmen auf Unternehmensebene haben häufig auch Auswirkungen auf die Pensionskasse.
- Die Pensionskasse bietet verschiedene Möglichkeiten, mit denen die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 für ein Unternehmen und dessen Mitarbeitende gemildert werden können.
- Es empfiehlt sich daher, die sich daraus ergebenden Herausforderungen koordiniert anzugehen.
UBS PK-Performance Juni 2020
Der Wolf, die sieben Geisslein und Blochers Rentenverzicht
pw. Wie alle wissen, hat aBundesrat Blocher nach seiner Abwahl auf seine Rente verzichtet. Das ist so auch in der NZZ nachzulesen. In der Ausgabe vom 6. Juli heisst es: “Der frühere SVP-Bundesrat hat nach seiner Abwahl 2007 stets auf das Ruhegehalt verzichtet und dies auch gern öffentlich kundgetan.” Nachdem nun Blocher seine Rente einfordert, war das für die Zeitung ein Vorgang von so eminenter Wichtigkeit, dass er auf der Frontseite abgehandelt wurde. Leider ist die NZZ uns den Nachweise für den öffentlich bekundeten Rentenverzicht schuldig geblieben. Man hat einfach beim Tages-Anzeiger abgeschrieben, der das Thema zusätzlich linksmoralisch unterfütterte. Allerdings ist es mit dem Verzicht nicht weit her.
Christoph Mörgeli hat in der Weltwoche ein aufschlussreiches Zitat aus einem Interview Iwan Städlers mit Blocher ausgegraben, derselbige Städler, der jetzt über Blochers Forderung mit Entsetzen und Abscheu berichtet. Mörgeli schreibt:
Verzicht? Derselbe famose Journalist Iwan Städler hat am 12. Januar 2008 ein Interview mit Christoph Blocher im Tages-Anzeiger veröffentlicht. Und ihn einen Monat nach der Abwahl gefragt, ob er auf seine Bundesratsrente verzichten werde. Blochers Antwort: «Ich beziehe jetzt keine Rente.» Die Sache hänge nämlich davon ab, wie hoch sein Arbeitseinkommen sei. Und weiter wörtlich: «Ich werde aber nicht auf meinen Rechtsanspruch verzichten.»
Da liegt beim Fact-Checking der NZZ wohl einiges im Argen. Aber wenn man Blocher eins auswischen kann, darf man wohl etwas grosszügiger mit den Facts umgehen.
Pensionierung und Kapitalbezug
2018 bezogen knapp 42% der Frauen und 46% der Männer vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals eine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge. Der Bezug eines Kapitals aus der 2. Säule wird häufig mit dem Wunsch begründet, selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu wollen. Soweit die jüngsten Ergebnisse der Neurentenstatistik und der Indikatoren zur Altersvorsorge des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Unter allen neuen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entscheidet sich die Mehrheit nach wie vor dafür, im Ruhestand ausschliesslich eine Rente zu beziehen (53% der Frauen, 44% der Männer). 13% der Frauen und 24% der Männer entschieden sich für eine Kombination aus Rente und Kapital, und rund ein Drittel der Neubezügerinnen und Neubezüger liessen sich ausschliesslich ein Kapital aus der 2. Säule ausbezahlen (34% der Frauen, 32% der Männer).
Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge belief sich 2018 im Median bei den Frauen auf 1165 Franken pro Monat und bei den Männern auf 2217 Franken pro Monat.
42% der Frauen und 46% der Männer, die 2018 erstmals eine Leistung aus der 2. Säule erhielten, hatten das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht. Die vorbezogenen Leistungen beliefen sich bei den Frauen auf monatlich 1402 Franken Rente und 58 063 Franken Kapitalleistungen, bei den Männern auf monatlich 2873 Franken Rente bzw. 146 347 Franken Kapital (Mediane). Umgekehrt bezogen 12% der Frauen und 6% der Männer ihre erste Rente nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Bei den Kapitalleistungen waren es 20% der Frauen und 18% der Männer.
Im Jahr 2019 gab über ein Drittel der Personen in den fünf Jahren nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters an, bei der Pensionierung ein Kapital aus der 2. Säule bezogen zu haben, um selbst über das Geld bestimmen und verfügen zu können. Rund 14% nannten finanzielle oder gesundheitliche Erwägungen als Grund und rund 12% gaben an, dass sie so beraten wurden.
Rund 54% der Frauen zwischen 64 und 69 Jahren und rund 61% der Männer zwischen 65 und 70 Jahren, die weiterhin erwerbstätig waren, gaben 2019 an, dies aus Freude an der Arbeit zu tun. 20% der befragten Personen hielten hingegen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus finanziellen Gründen ihre Erwerbstätigkeit aufrecht.
Corona, Altersvorsorge, die Jungen und die Alten
Michael Ferber und Anna-Barbara Luft haben mit vier Vorsorgefachleuten ein langes und höchst gehaltvolles Gespräch über Fragen der Altersvorsorge geführt. Beteiligt waren: Veronika Weisser (UBS), Marco Bagutti (Auffangeinrichtung), Thomas Schönbächler (BVK) und Stefan Beiner (Publica). Auszug:
Ist die Lage der Schweiz nach der Corona-Krise tatsächlich noch so gut?
Weisser: Zu Beginn der Corona-Krise lag die Verschuldung bei etwa 40% des BIP. In der AHV beträgt die Verschuldung aber ungefähr 136% und die impliziten Schulden im Gesundheitssystem belaufen sich auf rund 200%. Diese impliziten Schulden werden mit der Zeit explizit und dieser Prozess beschleunigt sich derzeit. Das ist eine spannende gesellschaftliche Frage, denn die Systeme, in denen die hohen impliziten Schulden vorhanden sind, sind einfach nicht nachhaltig aufgestellt.
Nachhaltig würde bedeuten, dass diese Systeme mit den aktuellen Regeln auf Dauer bestehen, also die erforderlichen Leistungen erbringen können. Probleme gibt es zwischen den Generationen genau dann, wenn diese Nachhaltigkeit nicht gegeben ist. Das sehen wir im Ressourcenverbrauch genauso wie beim Lebensstandard. Der Lebensstandard, den wir haben, zehrt mehr, als nachhaltig möglich ist. Mit unserer Bevölkerungsstruktur, den aktuellen Beitrags- und Steuersätzen, kommen wir langfristig finanziell nicht durch. Das gilt für die Gesundheitsvorsorge, für die erste Säule und auch für die zweite Säule.
Wir können uns unseren Lebensstandard also gar nicht leisten?
Weisser: Auf Dauer nicht, und zwar weder auf der Ressourcenseite noch auf der finanziellen Seite. Wenn die Verschuldung schneller steigt, dann ist das immer ein Punkt, an dem wir riskieren, dass gesellschaftliche Konflikte ausgelöst werden. Schulden sind nicht nur eine Zahl. Irgendwann schlägt die Verschuldung zurück, jemand muss das über einen tieferen Lebensstandard in der Zukunft bezahlen.
Blocher denkt an die Altersvorsorge
aBundesrat Blocher hat nach seiner Abwahl erst auf seine PK-Rente beim Bund verzichtet, jetzt will er sie doch, mit Nachzahlung. “Freund und Feint ist verblüfft”, wie die NZZ schreibt. Der Tages-Anzeiger findet die Forderung unmoralisch. Die Rente entspricht dem halben Bundesratsgehalt. Mit anderen Einkünften soll sie aber das BR-Gehalt nicht überschreiten. Nicht berechnet werden dafür Kapitaleinkommen. In einem Interview mit der Sonntags-Zeitung meinte er: «Ich werde bald 80 Jahre alt, dann denkt man mehr an seine Rente, das ist ja klar. Und wenn ich die Rente nicht beziehe, ist dies ein Geschenk an den Staat. Wer macht das schon?» Die NZZ schreibt dazu:
Noch ist aber unklar, ob Blocher tatsächlich so viel Geld erhalten wird,wie er verlangt. Denn die Frage eines nachträglichen Bezugs ist nicht geregelt. Bisher ist noch nie ein Ex-Magistrat auf diese Idee gekommen. Deshalb hat der Bundesrat die heisse Kartoffel weitergereicht: Die Finanzdelegation des Parlamentssoll die Höhe der Zahlung festlegen.Deren Präsident,CVP-Ständerat Peter Hegglin,sagt auf Anfrage, man werde die Frage «vertieft untersuchen».
in Thema werde sicher die Verjährung sein.In Rentensystemen für «Normalsterbliche» kann man Ansprüche nach einer gewissen Zeit nicht mehrgeltend machen. Für Renten aus der beruflichen Vorsorge (BVG) gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.Nach dieser Massgabe erhielte Blocher 1,1 statt 2,7 Millionen Franken.
Allerdings wirft der Fall auch sehr grundsätzliche Fragen auf. Ständerat Hegglin sagt,die Idee hinter dem Ruhegehalt sei klar:Bundesräte sollten sich darauf verlassen können,dass sie weiterhin standesgemäss leben können,wenn sie zurücktreten oder abgewählt werden. Sonst könnten sie geneigt sein, aus finanziellen Gründen im Amt zu verharren oder nachdem Rücktritt Aufgabenanzunehmen, die sich mit dem vorherigen Amt nicht vertragen. Ist denn im Fall Blochers anzunehmen,dasser in den letzten zwölf Jahren nicht standesgemäss leben konnte?
Zum Einzelfall wolleer nichts sagen,so Hegglin. «Wir müssen generell diskutieren, ob einrückwirkender Bezug Sinn und Geist des Gesetzes entspricht.»
NZZ
PKSL mit neuer Chefin
Yolanda Wespi Tizianel wird auf den 1. Januar 2021 die neue Geschäftsführerin der Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL), wie die Pensionskommission bekannt gab. Die Wahl erfolgte auf Basis eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens und auf Antrag des Luzerner Stadtrates.
Die 46-jährige Luzernerin folgt auf Konrad Wüest. Bis zu seiner Pensionierung in der 2. Jahreshälfte 2021 wird er noch die Leitung des Bereichs Kapitalanlagen verantworten, wie die PKSL in einer Mitteilung schreibt.
Yolanda Wespi Tizianel ist eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüferin und Betriebswirtschafterin HF. Sie wechselt von der Pensionskasse der Caritas Luzern, welche sie mehrere Jahre als Pensionskassenleiterin führte. Wespi Tizianel lebt mir ihrer Familie am Sempachersee.






