Schwellenwerte für Renten über dem Mindesteinkommen

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Lesebeispiel: In Trun GR muss das aktuelle Erwerbs-Bruttoeinkommen mindestens 71’000 Franken betragen, damit das voraussichtliche Renten-Nettoeinkommen aus AHV und PK über dem Mindesteinkommen liegt, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist.

Die Handelszeitung nimmt eine von Comparis erstellte Studie auf, mit welcher berechnet wurde, wieviel jemand jährlich mindestens verdienen muss, um im AHV-Alter als Rentner nach Steuern mehr Geld zur Verfügung zu haben, als in der Wohngemeinde durch Ergänzungsleistungen garantiert ist. Dazu wird festgehalten:

Der Grund für die unterschiedlich hohen Schwellenwerte liegt darin, dass das Steuerniveau in den genannten Städten weit höher ist als in Landgemeinden. In Bern, Neuenburg, Lausanne oder Basel bezahlt man deutlich mehr Steuern auf AHV- und PK-Einkünfte als in Trun, Marthalen oder Münster, was das Nettoeinkommen stärker sinken lässt. In Zürich und Genf liegt die erwähnte Einkommensschwelle dagegen auf mittlerem Niveau, nämlich bei 77’000 respektive 79’000 Franken.

All diese Berechnungen hat Comparis unter Berücksichtigung der höheren EL-Beiträge an Mietzinsen vorgenommen, die ab nächstem Jahr gelten. Mit dieser Erhöhung steigt das Einkommen, das durch Ergänzungsleistungen gesichert ist, und liegt noch öfter als zuvor über den maximal erzielbaren Einkünften aus AHV und PK.

Und in Zukunft dürfte das durch Steuergelder garantierte Minimaleinkommen noch öfters das Einkommen aus AHV und Pensionskasse übersteigen. Denn einerseits beträgt der Umwandlungssatz, der die BVG-Renten bestimmt, im obligatorischen Bereich derzeit noch 6,8 Prozent, dürften aber bald auf 6 Prozent sinken. Das schmälert das PK-Einkommen empfindlich. Andererseits ist absehbar, dass die Krankenkassenprämien weiter steigen. Da diese bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigt sind, steigen auch die Ergänzungsleistungen tendenziell weiter.

  Handelszeitung