NZZ
«Reform verfehlt ihr Ziel»
Hansueli Schöchli sieht das primäre Ziel der BVG-Reform in der Reduktion der Umverteilung. Diese ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen und hat an Bedeutung verloren – auch für die Reform. Der Umwandlungssatz muss auch unabhängig von der Umverteilung dringend reduziert werden. Wichtiger für die Reform ist die Modernisierung der 2. Säule mit der verbesserten Vorsorge für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte. Seine Abneigung gegen offene und noch mehr verdeckte Umverteilungsströme ist dennoch nachvollziehbar. Schöchli schreibt in der NZZ:
MoreIm Unterschied zur AHV spart man bei der beruflichen Vorsorge im Prinzip für sich selber: Die Lohnbeiträge kommen auf ein individuelles Alterssparkonto, und bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital auf einen Anspruch für die Jahresrente umgerechnet. Somit gilt im Prinzip: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch entsprechend mehr Rente.
Das ist der Linken ein Dorn im Auge, denn versteckte Umverteilungen wären dabei nicht vorgesehen. Doch in der Praxis führte die chronische Reformblockade durch Linke und Ältere zu bedeutenden Quersubventionierungen auch in der beruflichen Vorsorge. Wichtig ist dafür der Umwandlungssatz: Man rechnet das angesparte Kapital bei der Pensionierung in eine Jahresrente um.
Zentrale Faktoren für die Berechnung dieses Satzes sind die Lebenserwartung für Neurentner sowie die Renditeerwartung für das angesparte Kapital. Die Lebenserwartung ist laufend gestiegen. 1985, beim Start des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG), mussten Pensionskassen damit rechnen, dass 65-Jährige im Mittel noch 18 Jahre lebten, heuer ist mit 24 Jahren zu rechnen.
Zuwarten mit AHV-Refinanzierung
Katharina Fontana vertritt in der NZZ die Meinung, nach Bekanntwerden der verbesserten Finanzperspektiven der AHV sollten die Massnahmen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente verschoben und im Rahmen einer umfassenden AHV-Reform an die Hand genommen werden.
Für das von dem SP-Mann Stéphane Rossini geleitete BSV ist das eine Peinlichkeit, ebenso für das Innendepartement von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, das sich seit Jahren in sozialdemokratischer Hand befindet. Doch der Rechenfehler ist mehr als eine Blamage, er schafft ein Glaubwürdigkeitsproblem für den Bund.
Man muss nüchtern feststellen: Den offiziellen AHV-Zahlen, auf die sich auch die Medien abstützen, kann man nur begrenzt vertrauen.
Das BSV hat bisher gerne so getan, als könne es praktisch punktgenau die Ausgabenentwicklung und die Defizite bei der AHV in 10 oder 15 Jahren projizieren. Offenkundig ist die Sache um einiges komplexer und sind die Unwägbarkeiten viel grösser als dargestellt. (…)
Glaubt man den neuesten Zahlen, die das BSV liefert, geht es der AHV also besser als gedacht. Das ist erfreulich. Und deshalb besteht auch keinerlei Eile, bereits jetzt neue Gelder für die Finanzierung der 13. AHV-Rente zu beschliessen.
Der Vorschlag des Bundesrates, möglichst schnell die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer zu erhöhen, um die AHV-Kasse aufzustocken, ist klar abzulehnen. Im jetzigen Zeitpunkt wäre dieser Schritt unsinnig. Über mehr Einnahmen sollte man frühestens reden, wenn die seit langem angekündigte, umfassende AHV-Reform vorliegt. Bis dahin weiss man hoffentlich auch besser darüber Bescheid, wie es in ein paar Jahren um das Sozialwerk steht.
Stiftungsräte haften mit 20 Millionen Franken
Das Bundesgericht hat entschieden: Die ehemaligen Stiftungsräte einer 2015 Konkurs gegangenen Pensionskasse im Kanton Freiburg haben ihre gesetzlichen Pflichten verletzt. Für das Milizsystem sei das eine Katastrophe, sagt die Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands. Die NZZ schreibt dazu:
Es ist ein Paukenschlag für das Milizsystem der Schweiz: Zwölf ehemalige Stiftungsräte wurden letztinstanzlich verurteilt und müssen für den Konkurs der Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) haften – mit insgesamt 20 Millionen Franken. Im Stiftungsrat der ACSMS sassen unter anderen die ehemalige Gemeindepräsidentin von Villars-sur-Glâne Erika Schnyder und der ehemalige Gemeindepräsident von Corminbœuf Albert Lambelet.
Der nationale Sicherheitsfonds BVG, der eingesprungen war, um die Leistungen der Versicherten nach der Insolvenz der Pensionskasse sicherzustellen, hatte im Juli 2019 eine Klage eingereicht und einen Teil seiner Leistungen zurückgefordert. Das Bundesgericht bestätigte diese Woche das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg von 2022.
«Das ist eine Katastrophe für die Wertschätzung des Milizsystems der Schweiz und vor allem auch eine Katastrophe für die betroffenen Personen», sagt Micheline Guerry-Berchier, Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands. «Die Stiftungsräte fanden sich in einer Situation wieder, in welcher ihre Kompetenzen denjenigen einer Person gegenübergestellt wurden, die sie eigentlich als Experten für die Verwaltung der Gelder eingestellt hatten.» Die Kontrollfunktion gegenüber diesem Vermögensverwalter hat offensichtlich versagt.
Mythen und Ängste
Michael Ferber hat in der NZZ eine Reihe von “Vorurteilen und Halbwahrheiten” zur beruflichen Vorsorge zusammengestellt. Was stimmt, was stimmt nicht? fragt er. Unsere Leser dürften die Antworten kennen. Deshalb hier nur die “Mythen”.
1. «Ich werde mein Vorsorgegeld vermutlich sowieso nicht bekommen»
2. «Pensionskassenbeiträge sind Steuern oder Gebühren»
3. «Ein hoher Umwandlungssatz bringt in jedem Fall mehr Rente»
4. «Vorsorgen lohnt sich erst, wenn man älter ist und einen höheren Lohn hat»
5. «Wer gleich viel verdient, gleich lang arbeitet und gleich viel einbezahlt, bekommt auch gleich viel Rente»
6. «Die zweite Säule gilt für alle»
7. «Ich würde lieber selbst anlegen können und somit mehr Rendite erzielen»
Wieviel Lügen ist erlaubt?
Der SGB hat auf seiner Website eine Aussage zur BVG-Reform korrigiert. Erst hiess es, dass “wir alle” weniger Rente erhalten werden, das wurde verkürzt und ein Wort gestrichen. Fabian Schäfer schreibt dazu in der NZZ:
Dieser Satz ist vieles, aber sicher nicht wahr. Dass «wir alle» weniger Rente erhalten, kann schon deshalb nicht stimmen, weil die 900’000 Pensionierten sicher keine Kürzungen erleiden. Ihre Renten sind unantastbar, mehr zahlen müssen sie auch nicht.
Und bei den Erwerbstätigen? Auch hier herrscht eigentlich Konsens: Weil sich die Reform einzig auf das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge bezieht, beschränken sich ihre direkten Auswirkungen auf eine Minderheit aller Angestellten. Die grosse Mehrheit ist in Pensionskassen versichert, deren Lohnbeiträge und Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen (im Jargon: «Überobligatorium»). Je grösser dieser freiwillige Teil ist, desto unplausibler ist es, dass die BVG-Reform zu Rentenkürzungen führt.
Und doch sagt der SGB, «wir alle» bekämen tiefere Renten. Was soll man davon halten? (…)
Linke Fundamentalkritik
Fabian Schäfer hat Gabriela Medici vom SGB für die NZZ zur BVG-Reform interviewt und dabei auch die Frage nach einer offenkundigen Falschinformation sprich Lüge auf der Gewerkschaftswebsite gestellt. Auszüge:
Frau Medici, darf man in Abstimmungskämpfen lügen?
Nein. Das machen wir auch nicht.
Auf Ihrer Website zur Abstimmung steht prominent dieser Satz: «Das Parlament hat beschlossen, dass wir alle weniger Pensionskassen-Renten bekommen und dafür auch noch höhere Beiträge zahlen sollen.» Diese Aussage ist nicht wahr.
Für den gesetzlichen Teil der beruflichen Vorsorge ist die Aussage richtig, und wir alle haben einen gesetzlichen Teil.
Aber das heisst doch nicht, dass alle eine tiefere Rente erhalten. Die meisten Pensionskassen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus.
Nochmals: Es geht bei dieser Abstimmung um den gesetzlichen Teil, hier gibt es gerade für mittlere Einkommen einen Abbau, und die Rentengarantien sinken für alle.
Aber das ist nicht die Aussage auf Ihrer Website. Dort steht, dass alle weniger Rente erhalten. Erachten Sie das tatsächlich als zulässig?
(Zögert.) Das ist eine erlaubte Zuspitzung. Aber wenn wir schon über die Wahrheit reden: Befürworter der Reform behaupten, dass alle Versicherten, deren Pensionskassen über das gesetzliche Minimum hinausgehen und einen überobligatorischen Teil haben, nicht betroffen sind.
Das ist falsch. Gesamthaft macht der gesetzliche Teil der beruflichen Vorsorge knapp die Hälfte aller Guthaben aus. Wenn auf diesem Teil die Rentengarantien sinken, hat das Folgen für alle. Auch Personen in Pensionskassen mit viel überobligatorischem Kapital werden die Reform spüren. Speziell kompliziert ist sicher, dass die Versicherten – und übrigens auch die Arbeitgeber – ganz unterschiedlich betroffen sind von der Vorlage. Selbst der Bund kann nicht sagen, wer wie betroffen ist. Das macht die Debatte schwierig.
Baume-Schneider und BVG-21
Die Bundesrätin muss ein weiteres Mal in einem Abstimmungskampf eine Vorlage gegen ihre Partei vertreten. Die Medien haben sich des Themas ausführlich angenommen. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
Mittlerweile hat sie eine gewisse Routine entwickelt. Am Montag hat Elisabeth Baume-Schneider den dritten Abstimmungskampf dieses Jahres eröffnet, in dem sie als Bundesrätin gegen ihr eigenes Lager antreten muss, gegen die SP und die Gewerkschaften. Inhaltlich dreht sich die Debatte erneut um die Altersvorsorge. Nach dem Entscheid über die AHV vom März geht es nun um die Reform der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge (BVG) mit den Pensionskassen.
Beim Auftritt vor den Medien wies die Bundesrätin sec darauf hin, dass sie weder gegen die eigene Partei kämpfe noch gegen eine andere. Ihre Aufgabe sei es, Informationen zu liefern, damit die Leute sich ein Bild machen könnten. Das hat sie denn auch getan, hat die Argumente für die Reform loyal, korrekt und ohne Herzblut rapportiert. Dass sie sich energisch ins Zeug legen wird, ist nicht zu erwarten.
BVG-21: Wieder eine Schlappe für das Parlament?
Hansueli Schöchli nimmt sich in der NZZ des Themas BVG-Reform an. Ob das Paket beim Stimmbürger Erfolg hat, scheint er zu bezweifeln.
Die Gewerkschaften ergriffen das Referendum gegen die Reform mit dem Spruch «mehr bezahlen für weniger Rente». Das suggeriert, dass dem Volk irgendwie Geld entzogen wird. Das ist Humbug. Richtig ist vielmehr: Es wird Nettogewinner und Nettoverlierer geben, doch für die Gesamtbevölkerung ist der Saldo null.
Bei den Pensionskassen sparen die Versicherten im Prinzip für sich selber. Ein solches System ist den Gewerkschaften grundsätzlich zuwider, weil versteckte Umverteilungen von Jung zu Alt und von oben nach unten schwieriger machbar sind als in der AHV. Darum wird die Linke immer für einen Ausbau der AHV sein und das Pensionskassensystem torpedieren. (…)
Doch Subventionen sind Drogen: Ein Entzug führt sofort zu einem Aufschrei. Die politische Linke ruft reflexartig «Rentenabbau», sie blendet bewusst die Gewinner aus, und die Medien transportieren diese Erzählung gerne. Eine solche Reform hat es deshalb an der Urne schwer. So hat das Parlament für 15 Übergangsjahrgänge «Kompensationen» via Rentenzuschläge von 100 bis 200 Franken pro Monat beschlossen. Die Senkung der bisherigen Subvention soll also durch eine neue Subvention aufgefangen werden. Das erscheint bizarr, doch man nennt dies Politik.
SNB-Zinssenkung und die Folgen für Hypotheken und Mieter
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) senkt den Leitzins auf 1,25 Prozent. Die NZZ beschreibt die Folgen am Immobilienmarkt und bei Geldanlagen.
Die Zinsen von Festhypotheken dürften aufgrund des SNB-Entscheids nicht deutlich sinken, erwartet Thomas Stucki, Anlagechef der St. Galler Kantonalbank (SGKB). Im Markt sei bereits eine Senkung des Leitzinses bis auf 1 Prozent eingepreist gewesen – die Finanzmarkt-Akteure hatten also damit gerechnet.
Festhypotheken eignen sich besonders für Wohneigentümer, die langfristig und sicher planen möchten. Nach dem Vertragsabschluss stehen bei ihnen der Zinssatz und die Laufzeit fest. Die Hypothekarnehmer sichern sich folglich gegen einen Anstieg der Zinsen ab und wissen genau, wie viel die Finanzierung der Immobilie während der Laufzeit kostet. Der Richtsatz für eine zehnjährige Festhypothek liegt laut dem Hypothekenvermittler Moneypark derzeit bei 2,44 Prozent, historisch gesehen ist das ein niedriges Niveau. (…)
Experten erwarten auch vorerst wenig Bewegung beim Referenzzinssatz, der für die Entwicklung der Mieten in der Schweiz massgeblich ist. «Damit der Referenzzinssatz sinkt, müsste die SNB den Leitzins deutlich unter ein Prozent reduzieren», sagt Stucki.
Scheidung gefährdet die Altersvorsorge
Michael Ferber schreibt in der NZZ: “Scheidungen und Trennungen schmälern die Altersvorsorge oft erheblich. Wie das Geld in AHV, Pensionskasse und Säule 3a aufgeteilt wird und wie sich Vorsorgelücken verringern lassen.” Er hält dazu fest:
«Angesichts der demografischen Entwicklung ist es schon eine grosse Herausforderung, ausreichend für das Alter vorzusorgen», sagt Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz. Komme noch eine Trennung oder Scheidung hinzu, werde diese Aufgabe noch deutlich schwieriger. «Meiner Erfahrung nach geht es allen Betroffenen nach einer Scheidung oder Trennung finanziell schlechter», sagt Spring, der viele Privatkunden berät.
Dies liegt zunächst einmal daran, dass die Lebenshaltungskosten durch eine Trennung oder eine Scheidung steigen. Schliesslich müssen Paare, die vorher zusammengelebt haben, danach zwei Haushalte unterhalten. Die höheren Ausgaben und oft auch die Kosten für Anwälte führen dazu, dass weniger Geld zur Verfügung steht und dass weniger für das Alter gespart werden kann.
“Gewerkschaften beharren auf ihrem Wunschdenken”
Christin Severin kritisiert in der NZZ die Forderungen des Gewerkschaftsbunds mit Blick auf die Daten des OAK-Berichts zur finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen.
Doch anstatt anzuerkennen, dass die Pensionskassen ihre Hausaufgaben gemacht haben, reagieren die Gewerkschaften mit harscher Kritik. Sie werfen den Einrichtungen vor, in Reserven zu schwimmen. Das Geld komme immer weniger bei den Versicherten an. Man bezahle immer mehr für weniger Rente, behauptet der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) als Reaktion auf den Bericht.
Dabei blendet der SGB das Offensichtliche vollkommen aus: Die Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegen. Das Rentenalter wird gerade erst und lediglich bei den Frauen minim angepasst. (…)
Insofern liegt es nicht am Geiz der Pensionskassen, sondern an der höheren Lebenserwartung, dass die Lohnbeiträge heute höher und die durchschnittlichen Renten dennoch tiefer sind als vor 15 Jahren, wie der SGB schreibt.
Frühpensionierungen werden noch attraktiver
Albert Steck macht in der NZZ an einem konkreten Beispiel die Rechnung auf, wie sich mit dem AHV-Ausbau die Situation der Rentner verbessert und damit Frühpensionierungen erleichtert werden und fragt: Lohnt sich Arbeit noch?
«Das Beispiel steht für einen allgemeinen Trend, den ich als problematisch erachte», sagt Vorsorgespezialist Andreas Zeller. «Der Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen muss, gerät zunehmend ins Wanken.» Während die Sozialwerke über die Jahre stetig ausgebaut wurden, habe es die Politik verpasst, die verschiedenen Instrumente untereinander besser abzustimmen: «Damit der Staat den freiwilligen Vorbezug der Rente nicht zusätzlich fördert, könnte er zum Beispiel die Ergänzungsleistungen erst ab dem regulären Pensionsalter auszahlen.»
Schon jetzt verabschieden sich vier von zehn Angestellten frühzeitig aus dem Berufsleben. Bei den Männern ist der Anteil mit 44 Prozent etwas höher als bei den Frauen. Verbreitet ist die Frühpensionierung namentlich bei den Bankern mit fast 60 Prozent sowie in der öffentlichen Verwaltung. Dennoch profitieren nicht nur Gutverdiener: Insgesamt arbeiten Akademiker sogar leicht häufiger bis 65 als Erwerbstätige mit einer Berufslehre.
“Schluss mit der Traumtänzerei”
Fabian Schäfer formuliert in der NZZ ein paar unangenehme Einsichten nach Annahme des AHV-Zuschlags.
Wenn die heute tonangebenden Generationen die AHV ausbauen wollen, ist es ihre Pflicht, auch für eine solide Finanzierung zu sorgen. Nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Das ist durchaus schmerzhaft, weil die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge gerade erst erhöht worden sind, um das Ausbluten der AHV zu verhindern.
Doch auf die Schnelle gibt es keine Alternative. Gegenüber jüngeren Altersgruppen ist diese Art der Finanzierung unfair, weil sie die Hauptlast tragen müssen. Aber die Mehrheit hat entschieden. Die Jungen sind gefangen in einem Generationenvertrag, den sie nie unterschrieben haben. Und noch schlimmer wäre, wenn sie dereinst ein überschuldetes Sozialwerk übernehmen müssten.
Beunruhigend ist, dass nicht nur rot-grüne Schönfärber auf Zeit spielen wollen, sondern auch manche bürgerliche Strategen, die an die «Politik der leeren Kassen» glauben. Sie gehen davon aus, dass die überfälligen strukturellen Reformen – vor allem die Erhöhung des Rentenalters – erst gelingen werden, wenn dem AHV-Fonds tatsächlich das Geld ausgeht.
Arbeitslos kurz vor der Pensionierung. Was tun?
Wer wenige Jahre vor dem Eintritt in die Pension die Stelle verliert, muss oftmals völlig neu rechnen. Was dabei zu beachten ist und welche vier Optionen ältere Arbeitslose haben beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Unfreiwillige Arbeitslose mit einem Alter von 58 Jahren sowie einem Anschluss an eine Pensionskasse haben folgende vier Optionen:
- Sie können das Pensionskassen-Altersguthaben als Freizügigkeitsleistung beziehen und müssen sich zwingend bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden.
- Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich bei der ALV anmelden.
- Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich nicht bei der ALV anmelden.
- Sie können sich vorzeitig pensionieren lassen und ihre Altersleistung aus der Pensionskasse in Form einer Rente oder einer Kapitalzahlung beziehen, ohne sich bei der ALV anzumelden. Diese Regelung muss aber im Reglement der Pensionskasse vorgesehen sein.
Folgende Fragen sollten die Betroffenen sich stellen:
1. Will beziehungsweise möchte man Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen?
2. Will man das Altersguthaben später als Rente oder als Kapitalzahlung beziehen?
3. Hat man die Wahl, bis zur ordentlichen Pensionierung auf regelmässige Einkünfte zu verzichten?


