Der Arbeitgeberverband schreibt zum Entscheid des Parlaments für einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich der AHV-Renten:
Nach dem Erstrat hat nun auch der Ständerat die Motion der Mitte-Fraktion, die einen ausserordentlichen und vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten fordert, gutgeheissen. Die Arbeitgeber hatten sich vom Ständerat eine Gegensteuer erhofft und kritisieren die unnötige und willkürliche finanzielle Umverteilung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert die Annahme der Motion und folgt dabei mehrheitlich der Argumentation des Bundesrates. Eine vollständige und aufgrund der alleinigen Grundlage der Teuerung zu erfolgende Anpassung der Renten, wie sie das Parlament nun beschlossen hat, ist aus verschiedenen Gründen nicht zielführend: Erstens passt der Bundesrat die Renten per Gesetzesgrundlage alle zwei Jahre an – so beschloss er die nächste Anpassung von 2,5 Prozent per 1. Januar 2023. (…)
Zweitens gewichtet man mit der jetzt von den Räten verabschiedeten Lösung die Preisentwicklung und damit die laufenden Renten viel stärker als die neuen Renten, was gegen das Prinzip einer nachhaltigen, alle Realitäten berücksichtigenden Anpassung geht. Gegen den Motionsvorschlag spricht zudem die schwierige finanzielle Lage der ersten Säule. Darüber darf auch die Abstimmung vom 25. September 2022 nicht hinwegtäuschen, ächzt die AHV doch erheblich unter den demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft.
ZAS. Jeden Monat werden in 180 Ländern weltweit Renten im Wert von über 627 Mio. Franken ausbezahlt. Im Jahr 2022 hat die ZAS den Meilenstein der millionsten Rente erreicht!
Der von beiden Parlamentskammern geforderte Rentenzuschlag wegen der Teuerung bringe sozialpolitisch nichts und produziere wegen Kleinbeträgen administrativen Zusatzaufwand. Das schreiben die AHV-Durchführungsstellen in einem Brief an alle Ständeräte.
Nach langem Widerstand hat die Verwaltung im Auftrag der SGK-N eine Langfristprognose für das Umlageergebnis der AHV erstellt. Die Zahlen zeigen: ab 2029 geht es trotz AHV 21 rasch in den roten Bereich. Mit der drohenden Initiative für eine 13. AHV-Rente wären wir schon 2026 so weit. Alles weitere ist natürlich mit erheblicher Unsicherheit verbunden, die sich aber darauf beschränkt, wie gross schliesslich das Defizit sein wird.
Mitg. Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 (1195) Franken pro Monat, die Maximalrente 2450 (2390) Franken.
Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Dieses Jahr geht man von einer Teuerung von 3 % und einer Lohnerhöhung von 2 % aus. Dies ergibt einen Mischindex von 2,5 % und führt zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte.
Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Davon entfallen 1215 Millionen Franken auf die AHV, wovon 245 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (20,2 % der Ausgaben).
SDA. Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat am Montag entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
Paul Rechsteiner (SP/SG) und Pirmin Bischof (Mitte/SO) verlangten in inhaltlich übereinstimmenden Motionen die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als zwei Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.
Letztes Jahr sind in der Schweiz 153 Kinder geboren worden, deren Vater 60-jährig oder älter war. Angesichts der Fortpflanzungsfreude der heutigen Jungsenioren erhält das Wort «Babyboomer» eine ganz neue Bedeutung. Um die Jahrtausendwende herum gab es nur etwa halb so viele Neugeborene mit Eltern der Kategorie 60+ wie heute, schreibt die NZZ zu einer Studie des BSV. Die Studie wurde ausgelöst durch die Forderung, die durch diese Kinder ausgelösten Zusatzrenten zu streichen. Deren Summe beläuft sich auf 230 Mio. Franken und sie betragen im Durchschnitt 770 Franken im Monat pro Kind. In der Studie selbst heisst es dazu:
Die Ergebnisse zeigen, dass minderjährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die eine Zusatzrente auslösen, bereits heute – relativ betrachtet – häufiger in Haushalten mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aufwachsen als jene ohne Kinderrente der 1. Säule. Gemäss der Studie wäre eine Reduktion oder ein gänzlicher Wegfall der Kinderrenten vor allem für Kinder bedeutsam, die bereits im Rahmen der aktuell geltenden Regelung in wirtschaftlich leistungsschwachen Haushalten aufwachsen.
Falls eine Reduktion oder der gänzliche Wegfall der Kinderrenten in ökonomisch leistungsschwachen Haushalten nicht kompensiert würde, ist davon auszugehen, dass sich die Lebensbedingungen und damit auch die Chancen der betroffenen Kinder in Schule und Ausbildung verschlechtern würden – was weder aus Sozialversicherungsoptik noch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive wünschenswert wäre.
Der Gewerkschaftsbund hat eine Initiative mit dem Titel “Nationalbankgewinne für eine starke AHV” gestartet. Der SGB schreibt dazu:
Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht.
Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten.
Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.
Arno Schmocker kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Finanzierungssituation der AHV, welche sich kurzfristig aufgehellt hat, sich aber schon bald wieder verdüstert.
Das Parlament hat die Landesregierung mit einer Motion beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage der Stabilisierung der AHV für die Zeitspanne 2030 bis 2040 auszuarbeiten.
Wie diese ohne Erhöhung des Rentenalters gelingen soll, ist schleierhaft. Mit einer Erhöhung um drei auf 68 Jahre könnte die AHV dauerhaft stabilisiert werden. Doch ein solch grosser Schritt in einer einzigen Etappe hat politisch keine Chance auf Erfolg, zumal der Bundesrat die «Renteninitiative» der Jungfreisinnigen mit dem Vorschlag, das gesetzliche Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen, unverständlicherweise ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt.
Mit Blick auf die strukturell desolate Lage der AHV wahnwitzig erscheint dagegen die zustande gekommene Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, über die wahrscheinlich ebenfalls 2023 abzustimmen sein wird. «Für ein besseres Leben im Alter» sollen alle, auch bestens betuchte, Bezügerinnen und Bezüger einer Rente einen Zuschlag von 8,3% erhalten. Zur Finanzierung wären gemäss Bundesrat 4 Mrd. Fr. mehr pro Jahr nötig. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Eine Erhöhung der Lohnbeiträge, wie von den Gewerkschaften vorgeschlagen, würde die bereits gigantische Umverteilung in der ersten Säule gewollt massiv verstärken. Populistische Etikettenschwindel retten die AHV nicht
pw. Daniel Lampart, Ökonom des Gewerkschaftsbunds, kritisiert die AHV-Studie der UBS, vermag allerdings deren bedenkliche Zahlen nicht zu widerlegen. So verlegt er sich auf seine persönliche Auslegung des Begriffs Generationensolidarität, zieht zur Verdeutlichung die Situation des Robinson Cruseo heran und unterstellt der Bank kommerzielle Motive für ihre Untersuchung. Das ist ziemlich fadenscheinig, um nicht zu sagen absurd, und ändert nichts an der Tatsache, dass wir den nächsten Generationen eine gewaltige Schuldenlast aufbürden, welche mit der neuesten Initiative für eine 13. Rente nochmals vergrössert würde. Lampart schreibt:
Die jungen und beruflich Aktiven erhielten die Basis ihres Wohlstandes geschenkt. Ohne dieses Erbe wären sie Robinson Crusoes. D.h. sie müssten alles aus dem Nichts erarbeiten, um überleben zu können. Was dieses Erbe der Eltern und Grosseltern wert ist, ist schwer zu quantifizieren. Man könnte dabei auf den heutigen Durchschnittslohn abstützen, der rund 110’000 Fr. pro Jahr beträgt. Eine Wirtschaft mit Robinson Crusoes würde nur einen Bruchteil davon erwirtschaften und verdienen. Die Robinson Crusoes würden vielmehr ums Überleben kämpfen. (…)
Dass die UBS die AHV kritisiert, ist nicht neu. Im Gegenteil: Die finanzielle Lage der AHV wird Jahr für Jahr in der Publikation zur «Generationengerechtigkeit» dramatisiert. Für die Diskussion über die AHV wäre es aber besser, wenn die UBS-Leute ihre wahren Beweggründe offenlegen würden. Nämlich, dass es sie stört, wenn die Topverdiener mehr in die AHV einzahlen als sie an Rente beziehen. Und dass es für die UBS attraktiver ist, wenn die SchweizerInnen private Altersvorsorgeprodukte kaufen als wenn die AHV ausgebaut wird.
Hansueli Schöchli kommentiert die Studie der UBS zur Finanzierungssituation der AHV.
In vielen Fällen macht die versteckte Subvention etwa die Hälfte der AHV-Rente aus. Kein Wunder, ist die AHV «populär». All dies will im Schweizer Politikzirkus kaum einer hören und schon gar nicht selber sagen. Irritierenderweise stören ab und zu ein paar Ökonomen den Bundesberner Gottesdienst. Zu diesen zählen Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau und eine Ökonomengruppe der UBS. Diese Spielverderber haben am Donnerstag ihre neusten Rechnungen zur Generationenbilanz der AHV vorgelegt.
Der erste Kernbefund: Die AHV hat nach geltendem Recht ungedeckte Checks für über 900 Milliarden Franken ausgestellt. Das heisst, die Rentenversprechen übersteigen die künftigen Einnahmen der AHV um diesen Betrag. Künftige Deckungslücken sind in dieser Rechnung mit einem realen Zinssatz von 2,1 Prozent auf den heutigen Barwert heruntergebrochen; eine Deckungslücke von 100 Franken in zwölf Monaten entspräche somit in dieser Rechnung einem Barwert von etwa 98 Franken.
Das Ergebnis der Rechnungen heisst: Für eine nachhaltige AHV müssen Reformen das Verhältnis zwischen künftigen Einnahmen und Ausgaben um über 900 Milliarden Franken verbessern. Der Betrag entspricht der gesamten Wertschöpfung in der Schweizer Volkswirtschaft innert etwa 15 Monaten. Solche Reformen wären happig, aber machbar. Dafür braucht es zum Beispiel eine schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf schätzungsweise 68 oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 bis 4 Prozentpunkte auf 11 bis 12 Prozent.
Die UBS macht das, was der Bundesrat verweigert: Eine Langfrist-Analyse der finanziellen Verfassung der AHV vorzulegen. Dass die Bank zudem für ihre Untersuchungen ein Deutsches Institut beizieht (Freiburg i.Br.) spricht ebenfalls Bände. Jetzt wurde eine neue Studie unter dem Titel “Die Zukunft der AHV” vorgestellt, und sie enthält keine erquickliche Lektüre. Die 1. Säule steht vor riesigen Problemen. Auch die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung gelangende Reform kann lediglich eine gewisse Linderung verschaffen, aber sie nicht lösen. Die kumulierte Finanzierungslücke sinkt damit lediglich von 900 Mrd. auf ca. 650 Mrd. Alle Reformen, auch die AHV 21 belasten primär die jüngere Generation. Wie lange sie das mit sich machen lässt?
In der Mitteilung der UBS heisst es dazu:
Die Anzahl Personen mit Alter ab 65 Jahren wird in der Schweiz bis 2040 um etwa 51 Prozent ansteigen, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter dagegen wird gemäss dem mittleren Szenario der Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik (BFS) im gleichen Zeitraum praktisch stagnieren. Das untergräbt den Mechanismus des Umlageverfahrens der 1. Säule. Die AHV-Rentenversprechen übersteigen laut aktueller Gesetzgebung die künftigen Einnahmen um circa 126 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) oder etwa 900 Milliarden Franken (in Preisen von 2019).
Berücksichtigt man das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, das mit fast 50 Milliarden Franken auf den ersten Blick enorm erscheint, aber angesichts der Verpflichtungen schnell aufgebraucht sein wird, sprechen wir immer noch von einer Nachhaltigkeitslücke von etwa 120 Prozent des BIP. Wer diese Kosten tragen soll, ist eine Frage der gesellschaftlichen Perspektive in Bezug auf die Altersvorsorge.
Hinter den impliziten Schulden stecken zu hohe Leistungsversprechen, denn die derzeitige Gesetzgebung sagt jedem heute lebenden Altersjahrgang im restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der 1. Säule zu, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV die laufenden Einnahmen. Das Jahr 2020 und wenige weitere Folgejahre werden wieder ein positives Umlageergebnis ausweisen, vor allem durch das Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die zusätzliche Beiträge in die Kassen einzahlen, allerdings nur für eine kurze Zeitspanne. Somit sind Reformen unerlässlich.
Mitg. compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Jahr 2021 mit einer Nettorendite auf dem Anlagevermögen von 5.28 % und liegt leicht über dem Vorjahresniveau (5.22 %). Das Vermögen beläuft sich auf insgesamt 40’882 Millionen Franken, gegenüber 38’543 Millionen Franken vor einem Jahr.
Das gesamte Vermögen besteht aus dem Anlagevermögen, das bei 38’682 Millionen Franken lag (35’060 Millionen Franken Ende 2020), und den flüssigen Mitteln (Tresorerie), die sich auf 2’200 Millionen Franken beliefen (3’483 Millionen Franken Ende Vorjahr). Im zweiten Pandemiejahr und im Gegensatz zu 2020 hat sich eine globale Erhöhung der Liquidität nicht mehr als notwendig erwiesen. Mit den Einnahmen verfügte compenswiss über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können, ohne dabei einen Teil ihrer Anlagen verkaufen zu müssen.
Andreas Zeller schreibt auf Penso über die selten beachtete Umverteilung zwischen unterschiedlichen Zivilständen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In der AHV sind es die verheirateten Frauen und Mütter, die dank Erziehungsgutschriften, Verwitwetenzuschlag und Ehegattensplitting im heutigen Recht sehr gut fahren oder anders gesagt, privilegiert sind. Wer jedoch keine Kinder hat und deshalb keine beitragslosen Erziehungsgutschriften angerechnet bekommt und wer ledig ist und nie einen Verwitwetenzuschlag in Anspruch nehmen kann, für den liegt die Messlatte um je eine maximale Altersrente zu erhalten, deutlich höher. Und das gilt für Frauen wie für Männer.
Wenn also überhaupt eine Gruppe von Frauen aufgrund der geplanten Erhöhung des Rentenalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen haben sollte, dann wären es am ehesten die Alleinstehenden ohne Kinder, die jeden Beitragsfranken selbst erarbeiten und berappen müssen. Sie haben im heutigen System – zusammen mit den ledigen Männern – das Nachsehen.
In Ergänzung zu unserem Kurzkommentar über das neue SGB-Papier das aufzeigt, dass Sparen viel weniger bringt als die AHV, hat Werner C. Hug nun das notwendige Zahlenmaterial zusammen gestellt. Klar wird, wie es die AHV fertig bringt, das Wunder zu vollbringen. Das Material für den scheinbaren Free Lunch holt sich die 1. Säule aus allen möglichen Quellen und mit international einzig dastehenden Solidaritätsleistungen und Umverteilungsströmen. Hug schreibt:
Der am KOF ausgebildete Ökonom Daniel Lampart muss gar nicht auf komplizierte Bar-Rentenberechnungen zurückgreifen, um zu beweisen, dass die AHV für die kleinen Einkommen rentabler ist, als das Sparen mit eigenem Konto über die Pensionskasse. Die Solidarität in der AHV ist politisch so gewollt. «Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht sie». (alt Bundesrat Hans-Peter Tschudi). Die Solidarität hat aber ihre Grenzen.
Wir haben mit den aktuellen Zahlen bewiesen (siehe F+W https://www.fuw.ch/!aSPAaAA ), dass ein durchschnittliches nach Zivilständen gewichtetes Einkommen von rund 53’000 Franken während 44 Jahren schon heute genügt um eine Maximalrente von 2390 Franken pro Monat zu erhalten.
Also mit AHV-Beiträgen von heute 8,7 Prozent bezahlt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über 44 Jahre (im Umlageverfahren ohne Zinseszins) 203’000 Franken in die AHV einbezahlt. Dafür erhält man eine Rente (22 Jahre) von total 631’000 Franken. Wie ist das möglich?