Abbildung 1: AHV 21 reduziert die Finanzierungslücke um circa ein Drittel
In Prozent des BIP, Basisjahr 2019, Produktivitätswachstum 1,2 Prozent, realer Zinssatz 2,2 Prozent
UBS. Die Finanzierungslücke der staatlichen Vorsorge bleibt auch nach der gelungenen Reform AHV 21 im September 2022 enorm. In einem neuen Bericht analysieren UBS-Vorsorgeexperten zusammen mit der Universität Freiburg im Breisgau Szenarien zur Erhöhung des Referenzalters und deren Auswirkungen auf die AHV-Finanzierungslücke.
Eine Eliminierung der Lücke und damit eine nachhaltige Sicherung des Lebensstandards zukünftiger Generationen ist – in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern – möglich.
Die AHV-Finanzierungslücke betrug 2019 noch rund 1165 Milliarden Franken. Per 2020 trat die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft, womit sich die Lücke auf knapp 909 Milliarden Franken verringerte. Das ist neben der Reform auch dem positiven Wirtschaftswachstum 2018 zu verdanken.
Nach der erfolgten Annahme der AHV 21 im Herbst 2022 wird sich die Lücke voraussichtlich weiter auf 654 Milliarden Franken reduzieren, das sind etwa 90 Prozent des BIP 2019 (Abb. 1). Zwar schreibt die staatliche Vorsorge dank der beiden genannten Reformen bis etwa 2030 schwarze Zahlen. Doch ohne weitere Massnahmen werden danach erneut Defizite entstehen.
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