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PK-Statistik 2024 mit den definitiven Zahlen

22. Januar 2026 By pwirth in Statistik Tags: BFS, PK-Statistik



Die 1292 Schweizer Pensionskassen erreichten 2024 eine Bilanzsumme von 1220,6 Milliarden Franken (Vorjahr 1129,1 Milliarden Franken) mit einem positiven Nettoergebnis der Vermögensanlagen von 83,7 Milliarden Franken (Vorjahr 54,2 Milliarden Franken). Zudem konnten höhere Wertschwankungsreserven gebildet und die Unterdeckung weiter reduziert werden. Dies geht aus den definitiven Ergebnissen der Pensionskassenstatistik 2024 des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

  BfS PK-Statistik 2024

Wirtschafts- und Finanzdepartement kritisieren Verzicht auf höheres Rentenalter

21. Januar 2026 By pwirth in AHV Tags: ahv2030, Rentenalter

Beobachter waren überrascht, wie einfach Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) ihre Leitlinien zur AHV-Reform  im bürgerlich dominierten Bundesrat durchbrachte. Die Ämterkonsultation in der Bundesverwaltung, in die die NZZ über das Öffentlichkeitsgesetz Einblick erhielt, zeigt nun, dass sich zwei Departemente kritisch einbrachten. Tobias Gafafer schreibt: 

Für mehr Tempo hat sich die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) im Departement von Karin Keller-Sutter (FDP) ausgesprochen. Sie wünsche schon heute einen Entscheid, der die zentrale Frage des Referenzalters umfassen müsse, schreibt die Direktorin Sabine D’Amelio-Favez in der Stellungnahme.

Die EFV verweist auf die ungünstige Entwicklung der ersten Säule. Die Lebenserwartung steige in der Schweiz von Jahr zu Jahr, wodurch sich die durchschnittliche Dauer der Rentenzahlungen der AHV immer weiter verlängere.

Gleichzeitig verschlechtere sich das Verhältnis zwischen den Berufstätigen und den AHV-Bezügern laufend. Werde das Rentenalter nicht an diese Realität angepasst, werde die finanzielle Belastung der Berufstätigen und der Sozialversicherungen langfristig untragbar. (…)

Einwände hatte auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Departement von Guy Parmelin (SVP). In seiner Stellungnahme kritisiert es, dass das Innendepartement darauf verzichtet habe, ein höheres Rentenalter zu prüfen.

Dies erschwere es, das Arbeitskräftepotenzial verstärkt auszunutzen, gerade mit Blick auf die bevorstehende, demografisch bedingte Verknappung von Arbeitskräften. So werde es auch schwieriger, die AHV finanziell nachhaltig aufzustellen.

Das Seco kritisiert das Departement Baume-Schneider grundsätzlich. Die vorgeschlagenen Massnahmen, die das finanzielle Gleichgewicht der ersten Säule sichern sollten, basierten praktisch ausschliesslich auf Mehreinnahmen, schreibt Eric Scheidegger, der Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik. (…)

Das Seco zeigt sich überzeugt, dass eine moderate generelle Erhöhung des Rentenalters im Zeitraum zwischen 2030 und 2040 das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis hätte, aus volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Sicht. Das Rentenalter solle zum Beispiel gestaffelt über mehrere Jahrgänge um ein Jahr erhöht werden.

Der Bundesrat hatte kein Gehör für die Einwände aus dem Finanz- und dem Wirtschaftsdepartement. Parmelin und Keller-Sutter liessen zwar ihre Fachämter zwei Mal Kritik üben. Aber bei der entscheidenden Weichenstellung, die bereits im Juni 2025 stattgefunden hat, hielten sich die bürgerlichen Bundesräte vornehm zurück. Mit Ignazio Cassis (FDP) verlangten sie, ein höheres Rentenalter müsse weiter geprüft werden. Dringlich war dies für sie jedoch offenkundig nicht.

Baume-Schneiders Innendepartement ist nun dabei, einen Vorentwurf zur AHV-Reform auszuarbeiten. Er soll im Frühling dieses Jahres in eine Vernehmlassung gehen.

  NZZ

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Neue Fachleute für Personalvorsorge

21. Januar 2026 By pwirth in Personelles Tags: Fachschule für Personalvorsorge

Die neuen Fachleute für Personalvorsorge: Beatrice Ballmer, Niels Frowin Robert Bretschneider, Jessica Patricia Caviezel, Joanna Fiona De Silva, Corinne Dubied, Karin Fehr, Martin Kadlus, Thuyanthan Kumarasamy, Demetra Lénárt, Nicole Poelstra-Bieli, Elena Püntener, Corina Schenk, Tina Treier, Cyrill Urheim, Joel Wild, Petra Reinecke. 

Nach zwei Jahren berufsbegleitender Ausbildung haben 16 Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Personalvorsorge den eidgenössischen Fachausweis erworben. Sie sind damit als Fachpersonen der beruflichen Vorsorge qualifiziert.

Die Fachschule für Personalvorsorge bietet ein vielseitiges Aus- und Weiterbildungsangebot im Bereich der beruflichen Vorsorge. Ein zentrales Angebot ist die zweijährige, berufsbegleitende Ausbildung zur Fachfrau bzw. zum Fachmann für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis.

Der Lehrgang vermittelt fundiertes Fachwissen und qualifiziert Absolventinnen und Absolventen als ausgewiesene Fachpersonen der beruflichen Vorsorge. An der Abschlussfeier vom 16. Januar 2026 konnten sie ihren eidgenössischen Fachausweis entgegennehmen. 

In seiner Laudatio betonte Urs Fischer, Verwaltungsratspräsident der Fachschule, die Bedeutung des erfolgreichen Abschlusses: «Mit dem erworbenen Fachwissen sind Sie bereit, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen und aktiv dazu beizutragen, das Vertrauen der Versicherten in die Vorsorgeeinrichtungen und in das Schweizer Vorsorgesystem zu stärken».

Auch Schuldirektor Urs Hunziker würdigte die Leistung der Absolventinnen und Absolventen: «Der eidgenössische Fachausweis ist ein wichtiger Meilenstein für Ihre berufliche Zukunft». Er ermutigte die Absolventinnen und Absolventen, den Erfolg zu feiern und den eingeschlagenen Weg mit Engagement weiterzuverfolgen. 

Nach einem musikalischen Zwischenspiel überreichten Prüfungsleiter Manuel Gerhard, Urs Fischer und Urs Hunziker den Absolventinnen und Absolventen die Fachausweise.

Corina Schenk schloss die Fachausbildung mit der besten Jahrgangsleistung ab. Beim abschliessenden Apéro pflegten die Absolventinnen und Absolventen ihr Netzwerk und feierten gemeinsam das Erreichte.

Dänische AkademikerPension verkauft US-Treasuries

21. Januar 2026 By pwirth in International Tags: Dänemark

(Reuters) – Danish pension fund AkademikerPension said ‌on Tuesday it would sell off its holding of U.S. Treasuries, worth some $100 million, by the end of this month, blaming ‌weak U.S. government finances.
 
AkademikerPension said the ​decision was not intended as a political statement linked to the rift between ‍Denmark and the United States over Greenland.

«The decision is rooted in the poor U.S. government finances, ⁠which make us think that we ‍need to make an effort to find an ‌alternative ‌way of conducting our liquidity and risk management,» Investment Director Anders Schelde said in a written statement.

«Thus, it is not ⁠directly related ⁠to ​the ongoing rift between the U.S. and Europe, but of course that didn’t make it more ‍difficult to take the decision,» he added. 
 
AkademikerPension has in total 164 billion Danish crowns ($25.74 billion) ​under management, it said ‍on its website.
 
  Reuters

Grosse Differenzen bei Verzinsung und Renten

20. Januar 2026 By pwirth in Medien Tags: Blick, Renten

Die dezentrale und vielgestaltige 2. Säule bringt es mit sich, dass die Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen. Eigentliche «Glückspilze» sind Angehörige von Rentnerkassen mit überschüssigen Vermögen. Der Blick erwähnt die Zellweger-Kasse, wie jene der Swissair mit weit grösseren Vermögen als versicherungstechnisch notwendig, was 2025 vier zusätzliche Renten ermöglichte. Der Blick schreibt dazu:

Die Höhe der späteren Rente hängt immer weniger von der eigenen Sparleistung ab – und immer stärker vom Arbeitgeber. Wer zufällig bei einem Unternehmen mit einer professionell verwalteten, gut kapitalisierten Kasse beschäftigt war, profitiert im Alter von Rentenerhöhungen und Zusatzrenten, wenn er Glück hat. Wer sein Berufsleben lang in eine Durchschnittskasse einzahlt, die nur das umsetzt, was PK-Berater empfehlen, erhält das Minimum.

Die zweite Säule wurde als robuste, faire Sozialversicherung geplant. Inzwischen ist sie zu einem Patchwork aus Gewinnern und Verlierern geworden. Transparenz fehlt, Vergleichbarkeit ebenso. Vielen Versicherten wird erst kurz vor der Pensionierung wirklich bewusst, wie wenig sie erhalten nach Jahrzehnten des Sparens.

  Blick

Kündigung wegen Anpassung an «quartierübliche Zinsen»

20. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

In drei Liegenschaften im «Trendquartier» Länggasse in Bern haben Mietparteien die Kündigung erhalten, ohne dass saniert wird. Besitzerin ist die Personalvorsorgestiftung der Berner Burgergemeinden.

Die Mietzinse sollen in den betroffenen Liegenschaften um durchschnittlich 41 bis 64 Prozent steigen. Der Mieterverband bezeichnet solche Kündigungen zur Ertragsoptimierung als missbräuchlich und «erpresserisch». Laut Bundesgericht sind derartige Kündigungen jedoch rechtmässig, wenn Mietzinse nicht quartierüblich sind. Die Bernerzeitung schreibt dazu: 

Das Haus gehört der Personalvorsorgestiftung der Berner Burgergemeinde. Diese sei als Pensionskasse verpflichtet, «ihre Gelder möglichst sorgfältig und damit marktkonform und nachhaltig anzulegen», hält eine Sprecherin auf Anfrage fest.

Deshalb habe die Stiftung alle Liegenschaften im Portfolio überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass unter anderem die Mietzinse in der Liegenschaft im Länggassquartier «nicht mehr marktüblich» seien.

So lägen die Mieten der 2-Zimmer-Wohnungen samt Mansarde zum Teil knapp 60 Prozent unter dem marktüblichen Zins. Eine Anpassung des Mietzinses im laufenden Vertrag sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Daher habe man sieben Parteien letzten Sommer die Kündigung per Ende Juli 2026 ausgesprochen. Die Kündigungsfrist habe also ein Jahr betragen.

Ziel sei es gewesen, die Mieten um durchschnittlich 41 Prozent zu erhöhen. So kosteten die bisher für 929 Franken pro Monat vermieteten Zwei-Zimmer-Logis ab August neu 1310 Franken Miete pro Monat, so die Sprecherin.

Dasselbe Vorgehen wählte die Personalvorsorgestiftung an der Sägemattstrasse in Liebefeld und an der Berner Brückfeldstrasse. Im Liebefeld kündigte sie vier, an der Brückfeldstrasse sieben Mieterschaften.

Die Vierzimmerwohnungen im Liebefeld hätten um 50 Prozent unter dem marktüblichen Zins gelegen. Sie seien um durchschnittlich 41 Prozent von netto 1223 auf 1730 Franken angehoben worden. 

Rechtlich ist das Vorgehen der Burger-Personalvorsorgestiftung allerdings zulässig. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die auf einen Leitentscheid von 1994 zurückgeht, stellten Kündigungen zur Optimierung des Ertrags «in der Regel keinen Rechtsmissbrauch dar», sagt Eva Bachofner, Lehrbeauftragte für Mietrecht an der Universität Bern.

Die Vermieterschaft könne insbesondere dann kündigen, «wenn der aktuell sehr günstige Mietzins ihr nicht die rechtlich zulässige Nettorendite verschafft, das heisst nicht den orts- und quartierüblichen Mieten entspricht».

Bei den beiden Liegenschaften in den eher hochpreisigen Quartieren Länggasse und Brückfeld dürfte Letzteres wohl der Fall gewesen sein.

Diese Rechtssprechung des höchsten Gerichts ist laut Bachofner aber umstritten. So werde in den neueren einschlägigen Entscheiden des höchsten Gerichtes jeweils die Kritik referiert, dass Kündigungen zur Ertragsoptimierung einer Umgehung der Regeln über Mietzinserhöhungen gleichkämen.

«Die Diskrepanz zwischen seiner Entscheidpraxis und den gesetzlichen Regeln der Mietzinserhöhung ist dem Bundesgericht bekannt.»

Das Gericht habe in diesem Punkt aber bislang noch keinen klärenden Entscheid gefällt. «Es wird darauf eingehen, sobald es das muss», sagt Bachofner.

Berner-Zeitung

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Fehlanreize für Frühpensionierung beseitigen

20. Januar 2026 By pwirth in Medien Tags: ahv2030, Frühpensionierung

Felix A.Müller hat in einem Buch die provokative Forderung gestellt: «Die Pensionierung abschaffen» und sie in einem FuW-Beitrag erläutert. Doris Bianchi, Direktorin des BSV, hält dagegen und sieht die Hürden für längeres Arbeiten nicht bei der AHV, sondern beim Arbeitsmarkt und den fehlenden Angeboten. Sie möchte kollektive Lösungen für Menschen in anstrengenden Berufen und sieht als Nutzniesser der Frühpensionierung  insbesondere die vielgescholtenen Gutverdienenden. Bianchi schreibt:

Müller hat also recht, wenn er die Unternehmen in die Verantwortung nimmt und fordert, dass die Zahl 65 aus den Köpfen verschwinden sollte. In der öffentlichen Verwaltung sieht es nicht viel anders aus.

In der Diskussion über die Flexiblisierung gegen oben geht allerdings die Flexibilisierung gegen unten vergessen. Wenn man nämlich die Menschen dazu ermuntern will, möglichst lange zu arbeiten, dann sollte man konsequenterweise auch schauen, dass es keine falschen Anreize gibt, früher aufzuhören.

Eine hohe Erwerbsbeteiligung bis zum Referenzalter ist für den Arbeitsmarkt wichtig, aber auch für die Finanzierung unserer Sozialwerke. Deshalb möchte der Bundesrat die Frühpensionierung in der ersten und der zweiten Säule bei 63 Jahren vereinheitlichen. Denn entscheidend für die Frühpensionierung ist die zweite Säule und nicht die AHV.

Und hier gibt es einen eklatanten Widerspruch: Diejenigen, die besonders laut ein längeres Arbeiten und ein höheres Rentenalter fordern, sind häufig dieselben, die auch die Frühpensionierung in der zweiten Säule schon mit 58 Jahren verteidigen.

Und es sind vor allem Gutverdiener, die in eher weniger belastenden Berufen arbeiten, die sich eine Frühpensionierung leisten können. Oder aber diejenigen, die Vermögen besitzen.

Sinnvoll und nötig sind dagegen die kollektiven Lösungen, die es Menschen in körperlich sehr belastenden Berufen ermöglichen, etwas früher in Rente zu gehen, wie auf dem Bau. Denn auch das ist eine gesellschaftliche Realität: Es gibt sehr anstrengende Berufe, in denen es schwierig ist, bis 65 zu arbeiten.

Die zentrale Hürde für längeres Arbeiten ist also nicht die AHV, sondern der Arbeitsmarkt. Wer längeres Arbeiten fördern will, muss genau dort ansetzen.

Beitrag Bianchi / Beitrag Müller

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Seelenforschung nach Erfolgsjahr oder realiter ante rem

19. Januar 2026 By pwirth in Kommentar

(Kommentar Newsletter Nr. 543, 19.1.2026)

Die Zahlen für Performance und Deckungsgrad der Pensionskassen für 2025 von Swisscanto/ZKB, UBS, Complementa, PPCmetrics und WTW lassen erkennen: Es war ein ausgezeichnetes Jahr für die 2. Säule. Es wird sich so im laufenden Jahr kaum wiederholen. Aber die geäufneten Reserven und freien Mittel geben die Sicherheit, dass die Pensionskassen Schwächephasen und Rückschläge verkraften können.

Für viele mag das Sicherheitsdenken übertrieben und mit unnötigen Leistungseinbussen verbunden sein, insgesamt stimmt der eingeschlagene Weg. Das System hat nicht zufällig die zahlreichen Stürme der letzten Jahrzehnte unbeschadet überstanden.

Das soll nicht daran hindern, regelmässig über Verbesserungen und grundsätzliche Fragen zu Sinn und Zweck der kapitalgedeckten Vorsorge nachzudenken. Nichts ist anregender als kontroverse Auseinandersetzungen.

Bei der SonntagsZeitung hat man herausgefunden, dass mit mehr Aktien im Portfolio eine grössere Rendite zu erzielen ist als mit der durchschnittlich gewählten Allokation. Das wird am konkreten Beispiel durchgerechnet und an der Differenz der erwarteten Renten gezeigt. Die (angebliche) Ursache: Die Stiftungsräte und Berater sind risikoavers.

Werner Vontobel setzt seine Kritik an anderer Stelle an: Er wirft dem Autor der SonntagsZeitung-Story auf Infosperber vor, er könne zwar rechnen, sei aber im Denken schwach. Seine Überlegungen würden für die einzelne Kasse zutreffen, nicht aber auf deren Gesamtheit. Volkswirtschaftliche Zusammenhänge würden ausser Acht gelassen und rein privatwirtschaftlich argumentiert (wobei privatwirtschaftlich an dieser Stelle ein eher unglücklicher Begriff ist).

Wie die Renditen und Renten ausfallen würden, wenn alle Kassen mehr in Aktien investierten, muss Vontobel offenlassen. Die Frage steht für ihn auch nicht im Vordergrund. Sie wären zweifellos höher, zumal eine höhere Nachfrage die Kurse automatisch antreibt, auch wenn schätzungsweise nur rund 10 Prozent der Marktkapitalisierung der Schweizer Unternehmen bei den Pensionskassen liegen.

Vontobel wirft seinen kritischen Blick vielmehr auf diesen Kurseffekt, hinter dem keine wirtschaftliche Entwicklung steht und zieht dafür zur Verdeutlichung u.a. Bitcoin-Anlagen heran. Doch Bitcoins sind ein rein abstraktes Produkt ohne materielle Substanz und werfen weder Zinsen noch Dividenden ab. Der Ertrag (oder Verlust) wird allein durch die Kursentwicklung bestimmt.

Die dem Markt inhärenten Preis- und Kurseffekte durch Angebot und Nachfrage können Wohlstand schaffen oder auch zerstören und sind der Linken traditionell ein Dorn im Auge. Sie lassen sich bei allen marktmässig gehandelten Waren feststellen: bei Aktien wie bei Immobilien, Gold, Uhren, Öl, Tulpenzwiebeln oder Computerchips, was auch immer. Sozialisten lieben administrierte Preise und möchten den Markt am liebsten gleich ganz abschaffen. Das Resultat ist bekannt: Planwirtschaft mit der Garantie auf allgemeine Armut.

Vontobels Vorbehalte gegen die kapitalgedeckte Vorsorge mit ihren Kursgewinnen (und -verlusten) in Ehren. Aber wenn er sie am Beispiel Bitcoin festmacht, einer Extremform von Anlagen, unterläuft ihm wohl selbst ein Denkfehler.

*

Der politisch brisante Aspekt der Frage zeigt sich aktuell bei den Immobilienanlagen. Die Pensionskassen müssen mit ihren Anlagen angemessene Erträge erzielen – was immer das heisst. Gleichzeitig wird ihnen vorgeworfen, von der herrschenden Wohnungsnot zu profitieren. Die Nachfrage treibt die Preise und Erträge in die Höhe. Sollten sie auf Einnahmen aus «sozialen» Überlegungen verzichten? Das ginge auf Kosten der Versicherten und würde an den Verhältnissen nichts ändern, sondern bloss ein paar Privilegierte bevorteilen, wie die staatliche Wohnbaupolitik. Wie man es macht, ist es falsch.

Allerdings sollte klar sein: Für die Wohnungsnot sind nicht die Pensionskassen verantwortlich. Sie gelten allgemein als verantwortungsbewusste Eigner, die noch so gerne mehr in neue Wohnungen investieren würden, gäbe es bloss Gelegenheit dazu.

Aber man kann nicht eine jährliche, ungebremste Einwanderung von 80’000 Personen zulassen, ohne dass dies sich auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar macht. Und man kann auch nicht die Regulierung von Neubauten laufend verschärfen, ohne nachteilige Effekte auszulösen. Und man kann schliesslich nicht durch sog. «Wohnschutzmassnahmen» den Investoren den Markt madig machen und gleichzeitig die Illusion verbreiten, man täte es im Interesse der Mieter und sich dann wundern, wenn der Neubau stockt und die Preise explodieren.

Pensionskassen stehen zwangsläufig im Spannungsfeld zwischen sozialpolitischer Verantwortung und der Mechanik des kapitalistischen Marktes. Das wird sich nicht ändern, solange es die kapitalgedeckte 2. Säule gibt. Damit müssen nicht nur die Pensionskassen leben, sondern auch die Kapitalimusüberwinder. Und was sie ebenfalls verbindet: Beide profitieren von ihr – die Befürworter wie die Überwinder. Wenigstens so lange erstere die Oberhand behalten.  

Peter Wirth, E-Mail

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inter-pension lanciert PensionScan

19. Januar 2026 By pwirth in Allgemein

Der Verband inter-pension lanciert mit PensionScan eine  kostenlose Webapplikation, die das Lesen und Verstehen des Vorsorgeausweises vereinfacht. Ziel ist es, die Transparenz in der beruflichen Vorsorge zu stärken und Versicherten einen niederschwelligen Zugang zu ihren persönlichen Vorsorgedaten zu ermöglichen. Der Verband schreibt in einer Mitteilung: 

Der Vorsorgeausweis ist für viele Versicherte schwer verständlich. Fachbegriffe, komplexe Zahlen und unterschiedliche Darstellungsformen erschweren die Einordnung. PensionScan setzt genau hier an: Die Webapplikation erklärt die Inhalte des Vorsorgeausweises strukturiert, verständlich und neutral – ohne Beratung und ohne kommerzielle Interessen.

Die Anwendung wird kostenlos vom Verband inter-pension zur Verfügung gestellt und steht allen Pensionskassen offen, unabhängig von Grösse oder Struktur. Jede Vorsorgeeinrichtung kann selbst entscheiden, ob sie PensionScan ihren Versicherten zur Verfügung stellen möchte.

Bereits zum Start des Jahres haben sich diverse grosse Pensionskassen für den Einsatz von PensionScan entschieden. Weitere Zusagen liegen vor, und die Zahl der teilnehmenden Pensionskassen wächst kontinuierlich.

  PensionScan    

Anleitung zur Einschätzung der eigenen Kasse

18. Januar 2026 By pwirth in Versicherte

Ausgewählte Verzinsung bei Sammelstiftungen 2020-2024

Bernhard Kislig gibt im Tages-Anzeiger Tipps, wie die Versicherten die Qualität ihrer Pensionskasse einschätzen können und stellt folgende Vergleichsgrössen vor:

  • Verzinsung: Bei einer langfristigen Anlage wie dem Altersparguthaben in der beruflichen Vorsorge ist die Verzinsung wichtig. Ist diese regelmässig gut, steigt das Vermögen dank dem Zinseszinseffekt bis zur Pensionierung deutlich stärker. Die Versicherten finden diese Kennzahl in der Regel im Geschäftsbericht oder in der Jahresrechnung ihrer Pensionskasse.
  • Allgemeine Verwaltung: Im vergangenen Jahr beliefen sich die Verwaltungskosten pro versicherte Person bei der Gastro Social auf knapp 63 Franken. Bei der Fundamenta waren es mit 691 Franken rund elfmal so viel. Das Beispiel zeigt, dass es sehr grosse Unterschiede gibt.
  • Vermögensverwaltung: Eine aktive Vermögensverwaltung, bei der Fachleute die Anlagen überwachen und fortlaufend anpassen, kostet mehr. Allerdings bringt das häufig weniger Rendite als ein passiver Ansatz, der sich an vorgegebenen Indizes orientiert.

  • Der Deckungsgrad zeigt, wie weit die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten gedeckt sind. Er kann erheblich schwanken. Typischerweise haben Börsenbewegungen einen starken Einfluss, da in der Regel ein grösserer Teil der Anlagen in Aktien investiert ist.
  • Das Zinsversprechen ist etwas schwieriger nachvollziehbar. Da gibt es einen direkten Zusammenhang mit dem Deckungsgrad. Als Faustregel gilt: Steigt das Zinsversprechen um 0,5 Prozentpunkte, erhöht sich der Deckungsgrad um ganze 5 Prozentpunkte. Es gibt für Vorsorgeeinrichtungen also Spielraum, mit dem Zinsversprechen einen besseren Deckungsgrad auszuweisen. Anders ausgedrückt: Gute Anzeichen für Finanzstabilität wäre ein tiefer technischer Zinssatz bei hohem Deckungsgrad. Das mittlere Zinsversprechen liegt ungefähr bei 1,6 bis 1,7 Prozent.

  Tages-Anzeiger

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5,3% Rendite, Gerichtsverfahren gegen Beschränkung der Verzinsung

16. Januar 2026 By pwirth in Pensionskassen Tags: Profond

Profond hält in einer Medienmitteilung fest, dass die Verzinsung der Altersguthaben von 2025 mit  2,25% durch rechtliche Vorgaben [Art. 46 BVV2] eingeschränkt wurde. Sie hat dagegen ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht eingeleitet. Weitere Sammelstiftungen oder die inter-pension sind nicht involviert. Profond sieht die Kompetenz für die Festlegung des Zinses beim Stiftungsrat. In der Mitteilung heisst es dazu: 

Profond ist es wichtig, die Anlagerendite unter Berücksichtigung der finanziellen Sicherheit an die Versicherten weiterzugeben. Wie in den Jahren zuvor, verzinst Profond auch 2025 das maximal Mögliche. 2025 wurde die Verzinsung durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt.

Profond sieht die Verantwortung für die Entscheidung über die Verzinsung jedoch beim Stiftungsrat und hat deshalb ein Gerichtsverfahren initiiert, um die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen zu lassen.

Bezüglich des Geschäftsverlaufs wird festgehalten:

Trotz der schwierigen Situation an den Aktien- und Obligationenmärkten erzielte Profond 2025 eine provisorische Gesamtrendite von 5.3 Prozent. 

Der provisorische Deckungsgrad liegt bei 110.1 Prozent, die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten bei 2.25 Prozent – und damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestzinssatz von 1.25 Prozent. Profond gibt somit einen wesentlichen Teil der Rendite an die Versicherten weiter, während der Rest in den Aufbau der Wertschwankungsreserve fliesst. 

Dank konstant positiver Renditen konnte Profond die Altersguthaben in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich 4.6 Prozent verzinsen und gehört damit zu den Pensionskassen mit der höchsten Verzinsung.

2025 verzeichnete Profond einen grossen Wachstumsschritt von rund 69’000 Versicherten Ende 2024 auf 92’000 Versicherte Ende 2025, während das verwaltete Vermögen auf rund 16.9 Milliarden Franken stieg.

Mit einer strikten Zeichnungspolitik achtete Profond darauf, ein qualitatives Wachstum zu erzielen. So konnte das Verhältnis zwischen aktiv Versicherten und Rentnern optimiert und damit die Risikofähigkeit langfristig sichergestellt werden.

Zudem blieb das Durchschnittsalter der Versicherten stabil und durch die Skaleneffekte profitierten die Versicherten und die Arbeitgeber per 1.1.2025 von einer Senkung der Verwaltungskosten.

Die Erhöhung der Anzahl der aktiv Versicherten sichert somit die Nachhaltigkeit der auf Realwerten basierenden Anlagestrategie von Profond.

  Mitteilung Profond /   inter-pension zu Mitteilung 02/23 der OAK über «Leistungsverbesserung» / Art, 46 BVV2

 

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D: Altersvorsorge in Zeiten der Rezession

16. Januar 2026 By pwirth in International Tags: Deutschland, Rentenalter

Deutschland erlebt die längste Phase wirtschaftlicher Schwäche seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Meldungen über Massenentlassungen häufen sich, bei grossen Konzernen in der Regel verbunden mit grosszügigen Abfindungen, die älteren Mitarbeitern die Frühpensionierung erlauben. Gleichzeitig fordern Wirtschaftsvertreter und Ökonomen die Erhöhung des Rentenalters, um den Kollaps der Rentenversicherung zu vermeiden und fachliches Know-how zu erhalten. Die NZZ schreibt dazu: 

Eine von der Regierung eingesetzte Rentenkommission soll nun unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit prüfen. Für viele Experten kann es nur ein Ergebnis geben: So rechnete die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im vergangenen November vor, dass die Zahl der Menschen im Erwerbsalter in Deutschland in den kommenden 40 Jahren um 23 Prozent sinken dürfte.

Der Kollaps der Sozialsysteme liesse sich nur über einen Ausweg vermeiden: länger arbeiten. Der wissenschaftliche Beraterkreis des Wirtschaftsministeriums schlug im Herbst sogar vor, das Rentenalter langfristig auf 73 Jahre zu setzen. Als Vorbild für ein ausgedehntes Arbeitsleben gilt vor allem Dänemark. Ab 2040 sollen die Menschen in Deutschlands nördlichem Nachbarland bis 70 arbeiten – länger als in allen anderen Staaten Europas. (…)

Wie hoch die Motivation zum Aufhören mitunter ist, hat sich unter anderem beim Softwarekonzern SAP gezeigt. Das an der Börse wertvollste deutsche Unternehmen hatte Anfang 2024 angekündigt, sich im Zuge eines Konzernumbaus von 2600 Beschäftigten zu trennen. Wie üblich richteten sich die Angebote vor allem an ältere Arbeitnehmer.

Viele von ihnen freuten sich «riesig», wenn sie mit einem goldenen Handschlag in den Ruhestand gehen könnten, erklärte der Betriebsratschef Eberhard Schick in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin «Capital».

SAP zahle so grosszügige Abfindungen, dass es «schon dumm wäre, zu bleiben». Wer über 60 Jahre alt sei und für ein Arbeitszeitkonto angespart habe, müsse praktisch gehen. «Denn sonst würden sie umsonst weiterarbeiten», sagte Schick.

  NZZ

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Die Denkfehler im Wohnschutz

16. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

Die negativen Effekte des ideologiegetriebenen Wohnschutzes zeigen sich mit aller Deutlichkeit in Genf und Basel. Trotzdem droht in Zürich die gleiche Entwicklung. An einer Tagung diskutierten Fachleute die absehbaren Konsequenzen, falls die entsprechende Abstimmung in Zürich angenommen wird. Die NZZ fasst die Ausführungen von Marie Seiler, CEO von Pensimo, zusammen: 

Am Podium geben sich die Investoren diplomatisch und betonen, die Abstimmung sei noch nicht verloren. Klar ist jedoch, dass viele von ihnen bereits heute einen grossen Bogen um Basel oder Genf machen – und künftig möglicherweise auch um Zürich.

Ähnlich argumentiert Marie Seiler, CEO von Pensimo, einer Anlagegruppe von Pensionskassen. Rund 70 Prozent des Pensimo-Portfolios entfallen auf Wohnen, davon etwa die Hälfte im Kanton Zürich. «Der Impact wäre sehr gross», sagt Seiler. Sie betont, die weitaus meisten Anleger auf dem Immobilienmarkt seien sich ihrer Verantwortung bewusst.

Pensimo hat dazu die eigenen Sanierungen analysiert: In über 90 Prozent der Fälle bleiben bestehende Gebäude erhalten, auch aus ökologischen Gründen. Und rund 80 Prozent der Sanierungen erfolgen heute im bewohnten Zustand. «Das soziale Bewusstsein in der Branche ist heute deutlich stärker. Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung eine andere ist», so Marie Seiler.

Bereits jetzt kalkuliert Pensimo bei Akquisitionen im Raum Zürich vorsichtiger. Die regulatorischen Risiken senken die Entwicklungspotenziale bestehender Liegenschaften und wirken sich direkt auf die Bewertungen aus. «Wohnschutz läuft auf eine Enteignung hinaus», sagte Seiler.

Ein Blick nach Basel-Stadt zeigt die Ambivalenz der Wohnschutzpolitik. Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, bestreitet nicht, dass Neubauten und Sanierungen zurückgehen.

Gleichzeitig gebe es jedoch «praktisch keine Leerkündigungen mehr». Die Wohnschutzvorlagen wurden dort mit Zweidrittelmehrheiten angenommen. Langfristig stelle sich aber auch in Basel die Frage, «wie wieder mehr Wohnungen entstehen».

  NZZ

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Complementa: Verzinsung 2025 im Schnitt 4,3%

15. Januar 2026 By pwirth in Zinsen Tags: Complementa

Complementa hat die durchschnittlichen Renditen und Verzinsung für 2025 errechnet. Die Resultate sind erfreulich. Das Beratungsunternehmen schreibt auf der Website: 

Die Pensionskassen haben ein erneut anspruchsvolles Anlagejahr erfolgreich abschliessen können. Im Schnitt haben die Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2025 eine Rendite von 5,9% verzeichnet. Das entspricht einem Anlageertrag im Umfang von 70 Mrd. Franken in der zweiten Säule.

Besonders erfreulich ist die Situation bei den Verzinsungen: Gemäss unserer Hochrechnung werden die Guthaben der Arbeitnehmenden für das Jahr 2025 mit durchschnittlich 4,3% verzinst. Dies entspricht dem höchsten Wert der letzten 25 Jahre. Über die Verzinsung profitieren die Versicherten von den Renditen an den Kapitalmärkten was wiederum die Leistungen und letztlich die Rente verbessert.

  Complementa

TA: Wie reiche Rentner von der Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren

15. Januar 2026 By pwirth in Steuern, Versicherte

Mischa Aebi schreibt im Tages-Anzeiger: Die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Steuer soll die Gleich­stellung von erwerbstätigen Frauen fördern. Jetzt zeigt eine Analyse: Das grösste Steuer­geschenk bekämen andere. 

Das erklärte Hauptziel der Individualbesteuerung ist die Gleichstellung erwerbstätiger Frauen. Die aktuelle Vorlage geht auf eine Initiative der FDP-Frauen zurück und wird von den linken Parteien unterstützt. (…)

Am stärksten würden aber nicht erwerbstätige Doppelverdiener-Ehepaare entlastet, sondern gut bis sehr gut situierte Rentnerinnen und Rentner. (…)

Der Grund liegt in der Progression: Weil Rentner weder Berufs- noch Zweiverdienerabzüge machen können, werden sie bei gleichem Einkommen mit einem höheren Tarif besteuert. Und je höher man in der Progressionskurve liegt, desto stärker wird man durch die Individualbesteuerung entlastet.

Wie gut die Rentner insgesamt wegkommen, zeigt eine Tabelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Zwar gibt es auch unter den Pensionierten Verlierer. Insgesamt jedoch werden sie überproportional entlastet.

Konkret: Unter dem Strich rechnet der Bund bei Einführung der Individualbesteuerung mit Steuerausfällen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr. So viel weniger müssten die Steuerzahlenden insgesamt bezahlen.

Von diesen 600 Millionen Franken kämen 276 Millionen den Pensionierten zugute. Anders gesagt: Rund 46 Prozent der gesamten Steuerentlastung gingen an Rentner, obwohl sie nur 26 Prozent aller Steuerzahlenden ausmachen. Am stärksten profitiert dabei die Gruppe der Rentner in der höchsten Einkommensklasse – sie werden gemäss der Tabelle im Schnitt pro Kopf am meisten entlastet.

Ein weiterer Grund, weshalb Rentner überdurchschnittlich von der Individualbesteuerung entlastet werden, liegt in der Einkommensverteilung innerhalb der Ehe. Bei pensionierten Paaren liegen die Einkommen oft näher beieinander. Das ist bei der Individualbesteuerung ein Vorteil.

Kommt die Vorlage durch, müssten rund 50 Prozent der steuerpflichtigen Personen auf Bundesebene weniger Steuern zahlen. Für 36 Prozent würde sich nichts ändern. 14 Prozent, respektive 900’000 Personen, bekämen hingegen eine zum Teil deutlich höhere Steuerrechnung vom Bund.

Künftig deutlich mehr Steuern zahlen müssten Ehepaare mit einem steuerbaren Einkommen von über 100’000 Franken mit mindestens einem Kind, bei welchem nur ein Elternteil viel und der andere nichts oder wenig verdient. (…)

Die Gegner der Vorlage – das sind die Mitte und die SVP – kritisieren, dass die Individualbesteuerung eine neue Ungleichbehandlung schaffen würde. In der Tat führt sie dazu, dass Einverdiener-Familien insgesamt mehr Steuern zahlen müssten als Doppelverdiener mit gleich hohem Gesamteinkommen.

TA  /   Tabelle der EStV

 

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Schweizerischer Pensionskassenverband
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Umfrage zum ASIP ESG-Reporting Standard 2025: Link


Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschafts­einrichtungen
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Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten
skpe.ch

Mitteilung technischer Zins per 1.10.2025

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Schweizerische Versicherungsverband SVV
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Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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