In drei Liegenschaften im «Trendquartier» Länggasse in Bern haben Mietparteien die Kündigung erhalten, ohne dass saniert wird. Besitzerin ist die Personalvorsorgestiftung der Berner Burgergemeinden.

Die Mietzinse sollen in den betroffenen Liegenschaften um durchschnittlich 41 bis 64 Prozent steigen. Der Mieterverband bezeichnet solche Kündigungen zur Ertragsoptimierung als missbräuchlich und «erpresserisch». Laut Bundesgericht sind derartige Kündigungen jedoch rechtmässig, wenn Mietzinse nicht quartierüblich sind. Die Bernerzeitung schreibt dazu: 

Das Haus gehört der Personalvorsorgestiftung der Berner Burgergemeinde. Diese sei als Pensionskasse verpflichtet, «ihre Gelder möglichst sorgfältig und damit marktkonform und nachhaltig anzulegen», hält eine Sprecherin auf Anfrage fest.

Deshalb habe die Stiftung alle Liegenschaften im Portfolio überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass unter anderem die Mietzinse in der Liegenschaft im Länggassquartier «nicht mehr marktüblich» seien.

So lägen die Mieten der 2-Zimmer-Wohnungen samt Mansarde zum Teil knapp 60 Prozent unter dem marktüblichen Zins. Eine Anpassung des Mietzinses im laufenden Vertrag sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Daher habe man sieben Parteien letzten Sommer die Kündigung per Ende Juli 2026 ausgesprochen. Die Kündigungsfrist habe also ein Jahr betragen.

Ziel sei es gewesen, die Mieten um durchschnittlich 41 Prozent zu erhöhen. So kosteten die bisher für 929 Franken pro Monat vermieteten Zwei-Zimmer-Logis ab August neu 1310 Franken Miete pro Monat, so die Sprecherin.

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