Profond hält in einer Medienmitteilung fest, dass die Verzinsung der Altersguthaben von 2025 mit 2,25% durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt wurde und sie dagegen ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat. Profond sieht die Kompetenz für die Festlegung des Zinses beim Stiftungsrat. Weiter wird ein markantes, qualitatives Wachstum mit einer erhöhten Risikofähigkeit festgestellt. In der Mitteilung heisst es dazu:
Profond ist es wichtig, die Anlagerendite unter Berücksichtigung der finanziellen Sicherheit an die Versicherten weiterzugeben. Wie in den Jahren zuvor, verzinst Profond auch 2025 das maximal Mögliche. 2025 wurde die Verzinsung durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt.
Profond sieht die Verantwortung für die Entscheidung über die Verzinsung jedoch beim Stiftungsrat und hat deshalb ein Gerichtsverfahren initiiert, um die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen zu lassen.
Bezüglich des Geschäftsverlaufs wird festgehalten:
MoreTrotz der schwierigen Situation an den Aktien- und Obligationenmärkten erzielte Profond 2025 eine provisorische Gesamtrendite von 5.3 Prozent.
Der provisorische Deckungsgrad liegt bei 110.1 Prozent, die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten bei 2.25 Prozent – und damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestzinssatz von 1.25 Prozent. Profond gibt somit einen wesentlichen Teil der Rendite an die Versicherten weiter, während der Rest in den Aufbau der Wertschwankungsreserve fliesst.
