pw. Michael Ferber kommentiert in der NZZ die Ergebnisse der Benchmark-Studie von Willis Towers Watson, welche eine Stabilisierung der Umwandlungssätze feststellt. Allerdings liegt der Studie ein kleines Sample von bloss 24 Kassen der 30 SLI-Unternehmen zugrunde und ist damit nur sehr beschränkt repräsentativ. Weiter registriert WTW eine Anstieg des Anteils der Kassen mit 1e-Plänen. Ob das allerdings unter den gegebenen Umständen als Fortschritt zu werten ist, bleibt fraglich.
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Das Ende der Nullzinsen?
Die FuW schreibt zu den Zinsaussichten auf den Kapitalmärkten:
Die Märkte für Staatsanleihen stehen vor einer wichtigen Richtungsentscheidung. Bei der Verzinsung von Obligationen der Eidgenossenschaft oder des deutschen Bundes mit längeren Laufzeiten rückt nach Monaten im Minus die Schwelle von 0% in den Blick der Anleger. Zugleich bewerten Investoren derzeit ihre Aussichten auf die Geldpolitik der Notenbanken neu, was vor allem auf die steigenden Inflationserwartungen zurückgeht.
Wenn keine Konjunktureinbrüche dazwischenkommen, müssen sich Anleger in der Schweiz wohl weiterhin auf steigende Zinsen bei Hypotheken und anderen Krediten einstellen. Im Oktober sind die Richtsätze für zehnjährige Immobiliendarlehen bereits auf den höchsten Stand seit Anfang 2019 gestiegen, wie eine Auswertung der FuW von dieser Woche ergab.
So rechnen jetzt weniger Schweizer Banken mit einer negativen Verzinsung zehnjähriger Bundesobligationen. Aus der Quartalsumfrage der FuW geht hervor, dass nur noch zwei von sieben Geldhäusern eine negative Rendite auf Jahressicht vorhersagen, im Juli waren es noch vier. Auf Sicht von drei Monaten erwarten jetzt bereits zwei Banken keine Negativzinsen mehr. Die Fachleute gehen aber bislang nur von verhalten steigenden Zinsen aus (vgl. Tabelle).
UBS-Webcast: Trends im Vorsorgemarkt
Was hat institutionelle Investoren im ersten Quartal beschäftigt? Wie haben sich die Märkte entwickelt? Und was sind die Trends im Schweizer Vorsorgemarkt?
Auf der Suche nach Antworten auf diese und weitere Fragen haben sich Patrick Müller, Claudio Cina und Philippe Ryffel von UBS unterhalten.
UBS PK-Performance Mai 2021
- Die Pensionskassen in unserem Sample erzielten im Mai insgesamt eine durchschnittliche Performance von 0,66% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn erwirtschafteten die Pensionskassen eine Rendite von 4,12% und seit Messbeginn 2006 von 71,14%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen ist mit 1,11% kleiner als im letzten Monat (2,39%). Allerdings gab es, wie auch im April, keine negativen Ergebnisse. Das beste (1,31%) wie auch das schlechteste Resultat (0,20%) lieferte eine kleine Pensionskasse mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) betrug im Durchschnitt 1,07 und lag damit höher als im Vormonat (1,00). Die grossen (1,21) und die mittleren (1,15) Pensionskassen wiesen eine deutlich höhere risikoadjustierte Rendite auf als die kleinen (0,94).
UBS PK-Performance Mai 2021
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im April insgesamt eine durchschnittliche Performance von 0,67% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn erwirtschafteten die Pensionskassen eine Rendite von 3,35% und seit Messbeginn 2006 69,87%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen ist mit 2,39% kleiner als im letzten Monat (3,46%). Allerdings gab es wie auch im März keine negativen Ergebnisse. Das beste Resultat lieferte eine grosse Pensionskasse mit über CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen mit 2,47%. Das schlechteste Resultat von 0,08% ist bei einer mittleren Pensionskasse mit CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen zu finden.
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Weisser und Cosandey zur BVG-Reform
Beim UBS-Roundtable diskutieren Veronika Weisser, Head Retirement & Pension Solutions, bei der UBS, und Jérôme Consadey, Directeur romand von Avenir Suisse, das Thema BVG-Reform. Auszüge:
Soll sich die berufliche Vorsorge an der Demografie orientieren oder am Arbeitsmarkt?
Weisser: Keine Frage – die berufliche Vorsorge muss sich am Arbeitsmarkt orientieren; sie darf nicht nur auf die Demografie ausgerichtet sein. Die Demografie ist die Herausforderung und der Arbeitsmarkt ist die Lösung für das BVG.
Warum fokussiert sich die Reformdiskussion so stark auf die demografische Entwicklung?
Cosandey: Weil sich die Demografie berechnen lässt – sie verändert sich gleichmässig und mit dem Tempo eines Gletschers. Bei der Technologie wissen wir mit Sicherheit nur, dass der nächste Umbruch kommen wird, aber wir kennen weder den Zeitpunkt, den Verlauf noch die damit einhergehenden Folgen. Verständlich, dass sich die Gesetzgeber auf das fokussieren, was eher vorauszusehen ist.
Ist es gut, dass sich eine Reform primär auf das Berechenbare abstützt?
Weisser: Den Anlass zur BVG-Reform bildet tatsächlich die Demografie. Wir erwarten, dass 2050 nur noch etwa 50 Prozent der Bevölkerung erwerbstätig sein werden. Eine Hälfte der Bevölkerung muss also mit ihrer Arbeit die andere finanzieren. Also muss das System leistungsfähiger werden, um viel mehr Leute damit finanzieren zu können. Die Frage lautet deshalb, wie diese Finanzierung erfolgen soll – die Antwort hängt ab von der Entwicklung des Arbeitsmarkts.
Cosandey: Das neue BVG darf nicht nur die heutigen Probleme lösen – es muss zwingend auf die künftigen Entwicklungen des Arbeitsmarkts ausgerichtet sein. Und da wir diese nicht im Detail kennen – nicht kennen können –, erfordert es vor allem eins: Flexibilität. Es gilt, die berufliche Vorsorge so flexibel zu konzipieren, dass sie sich auch in 20 Jahren ohne Totalrevision den geänderten Umständen anpassen lässt. Doch das Wichtigste ist Wachstum: Wir müssen wachsen und pro Kopf mehr Franken verdienen, um unsere Sozialwerke auch in Zukunft zu finanzieren.
“Portabilität von Vorsorgevermögen flexibilisieren”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse plädiert für eine Flexibilisierung des Kapitalbezugs bei Pensionierung.
Im Jahr 2018 entschieden sich 48% für eine komplette Verrentung, 19% bezogen ihr gesamtes Kapital und 33% teilten den Kuchen auf, indem sie einen Teil ihres Vorsorgekapitals als Kapital bezogen und den Rest in eine Rente umwandeln liessen. Diese Prozentsätze haben sich seit 2005 kaum verändert. (…)
Während die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten einer Pensionskasse insgesamt verbessert wurden, bleibt die Situation heikel für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz aufgeben oder verlieren. Diese müssen ihr Guthaben der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Auf solchen Konten gibt es keine garantierte Verzinsung, und das Kapital kann nicht verrentet werden. Die Lage hat sich mit der letzten Reform der Ergänzungsleistungen verbessert. Arbeitslose ab 58 Jahren können nun ihr Guthaben bis zu ihrer Pensionierung in der alten Pensionskasse belassen und sich so die Möglichkeit offen halten, ihr Kapital in eine Rente umzuwandeln.
Diese erhöhte Flexibilität bei Karriereunterbrüchen ist zu begrüssen und sollte allen Versicherten, unabhängig vom Alter, geboten werden. Das heisst, jeder sollte frei wählen können, ob er bei der Kasse seines ehemaligen Arbeitgebers angeschlossen bleiben möchte oder ob er lieber ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Eine solche Flexibilität wäre auch wünschenswert für Versicherte mit einem 1e-Plan.
Diese Versicherungsnehmer können ihre Anlagestrategie individuell wählen und die daraus entstehenden Chancen nutzen; tragen aber auch die entsprechenden Risiken. Falls bei ihnen einen Börsenabschwung mit einem Stellenwechsel zusammenfällt, besteht das Risiko, dass sie einen Kursverlust realisieren müssen. Hätten sie jedoch die Möglichkeit, ihr Vermögen in ihrer bisherigen Pensionskasse zu belassen, so könnten sie mit der Vermögensübertragung in die neue Vorsorgeeinrichtung zuwarten, bis sich die Märkte wieder erholt haben.
Aon / WTW: Elefantenhochzeit in Abklärung
HZ hat Stephan Wildner, Head Schweiz von Willis Towers Watson, interviewt. Dabei kam u.a. auch der geplante Zusammenschluss von WTW mit Aon zur Sprache. Auszüge:
Die Mitwirkung der Mitarbeitenden wurde durch ein Bundesgerichtsurteil im letzten Sommer noch einmal manifestiert. Ist sie denn in der Praxis nicht manchmal einfach eine Farce? Gerade bei kleineren Unternehmen …
Ich stelle fest, dass dies sehr ernst genommen wird, auch bei kleineren Firmen. Den «War for Talents» erleben wir in der Praxis in allen Grössen und Branchen. Der Arbeitgeber hat genauso ein Interesse an einer guten Vorsorge wie der Arbeitnehmer. Die gemeinsame Verantwortung funktioniert normalerweise. In Bezug auf die zweite Säule gibt es aber noch einen anderen Punkt, der gerne übersehen wird.
Der wäre?
Unsere Pensionskassen sind kleine, sehr einfach strukturierte Lebensversicherungsunternehmen. Sie agieren im Spannungsfeld von Zins und Langlebigkeitsrisiken. Diese Risiken haben stark zugenommen. Die Volatilität bei den Anlagen und die tiefen Zinsniveaus, wie wir sie heute kennen, waren früher nicht vorstellbar. Für diese Risiken braucht es einen Träger. There’s no such thing as a free lunch! Faktisch ist die Pensionskasse nur eine formale Hülle; das Risiko müssen die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer oder die Allgemeinheit tragen. In den meisten Ländern sehen wir, dass die Arbeitgeber schon viele Kosten tragen, die Tendenz ist deshalb, dass man sie eher beim Arbeitnehmer positioniert. Der Trend in der Schweiz zu 1e-Plänen geht in diese Richtung. (…)
Junge Freisinnige und die Altersvorsorge
Mit ihrer Renteninitiative wollen die Jungfreisinnigen die Altersvorsorge nachhaltig sichern. Wie das funktionieren soll, erläutern Patrick Eugster (Präsident Initiativkomitee) und Matthias Müller (Präsident Jungfreisinnige Schweiz) im Interview mit HZ. Auszüge:
Tatsächlich gestalten sich Reformbemühungen in der Altersvorsorge traditionell schwierig. Warum kann sich die Politik bei diesem wichtigen Thema nicht auf zukunftsfähige Lösungen einigen?
Müller: Die fehlgeschlagenen Reformen der vergangenen Jahre haben eines gemeinsam: Sie alle zielten darauf ab, einzelnen Wählergruppen zusätzliche Ansprüche zu gewähren. Zudem mangelte es den bisherigen Massnahmen grundsätzlich an Nachhaltigkeit.
Wo liegen die Gründe dafür?
Eugster: Die Politik ist darauf ausgerichtet, das Interesse von Wählermehrheiten umzusetzen. Leider lässt sich mit diesem kurzfristigen Denken die Altersvorsorge nicht nachhaltig sanieren.
Und das ist bei Ihrer Initiative anders?
Müller: Ja! Mit unserer Initiative wird die Altersvorsorge strukturell saniert. Dafür haben wir drei konkrete Schritte vorgesehen: Wir fordern das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Kopplung an die Lebenserwartung. Viele westeuropäische Länder tun das übrigens heute schon. Das gesamte System soll so reformiert und entpolitisiert werden, damit unsere Renten nachhaltig gesichert sind.
Interview HZ / Renteninitiative
“Über die PK-Vermögen und den Staat profitieren alle von Wertsteigerungen”
Gottlieb Keller, Präsident der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, geht in einem Beitrag in der NZZ der Frage nach, wer und auf welche Weise von der Geldflut und den damit ausgelösten Wertsteigerungen bei Realwerten profitiert:
Wenig Beachtung findet, dass Altersvorsorge-Einrichtungen, Versicherungen und der Staat die grössten Grundeigentümer und Besitzer eines sehr grossen Anteils der Marktkapitalisierung der Unternehmen sind. So besassen im Jahr 2017 nach Angaben der Nationalbank die Pensionskassen rund 40 Prozent des Finanzvermögens, wobei die Ansprüche an die AHV nicht einbezogen waren. Vom nun deutlich im Preis gestiegenen Grundeigentum gehört ein grosser Teil dem Staat (Bund, Kantone und Gemeinden).
Der Stadt Zürich gehören 58 Prozent des Bodens und vom Bauland 36 Prozent. In den letzten zehn Jahren ist in Zürich der Anteil an Grundeigentum privater, natürlicher Personen von knapp über 41 Prozent auf unter 35 Prozent gefallen, während der Anteil von Pensionskassen und Versicherungen auf über 30 Prozent gestiegen ist. Damit ist über die Pensionskassenvermögen und den Staat die gesamte Bevölkerung an den Wertsteigerungen durch die Geldflut beteiligt. Auch hält die von der SNB geschaffene Geldflut den Schweizerfranken in einem für die Wirtschaft der Schweiz erträglichen Wechselkurs-Rahmen und schützt so die Arbeitsplätze in der Schweiz.
Freie PK-Wahl ?!?!
Kürzlich hat Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Sozialpolitik bei Avenir Suisse, sich in den Medien für die freie Pensionskassenwahl stark gemacht. Es gibt einige Argumente dafür und zahlreiche dagegen. Ich habe mich mit Cosandey darüber ausgetauscht. Hier das Resultat unserer Diskussion.
Lieber Jérôme,
Du schlägst vor, dass die Sozialpartner den Umfang – das heisst die Leistungshöhe – der Vorsorge einer Firma definieren. Die Versicherten sollten dann die Freiheit haben, das so definierte Sparkapital resp. die laufenden Beiträge der Kasse ihrer Wahl anzuvertrauen. Die Risikodeckung würde weiterhin kollektiv beim Arbeitgeber versichert.
Ein Problem ergibt sich gleich beim ersten Schritt. Die Leistungshöhe resp. der für die Pensionskasse betriebe Aufwand wird letztlich vom Arbeitgeber bestimmt. Man kann ihn nicht zu Leistungen über dem BVG-Minimum zwingen. Mit der freien Wahl fällt die Verbindung von Kasse und Arbeitgeber weg. Was hat das für Folgen für die Motivation des Arbeitgebers, mehr als das Minimum zu tun?
Wie würde eine Pensionskasse aussehen, welche über den Markt Versicherte akquirieren könnte? Sie sähe eher aus wie die heutige Kollektivversicherung als wie eine klassische Pensionskasse. Denn sie dürfte kaum in Unterdeckung geraten. Ein Arbeitgeber könnte nicht dazu gezwungen werden, Sanierungsbeiträge an eine von den Versicherten frei gewählte Kasse zu entrichten. Man müsste also Garantien wie bei der Kollektivversicherung verlangen, mit den entsprechenden Restriktionen auf der Anlageseite und den Folgen für die Rendite.
Ginge es auch anders? Wir haben an dieser Stelle schon früher den Gedanken entwickelt, das Obligatorium mehr oder weniger in seiner heutigen Form zu belassen, hingegen der überobligatorische Teil in Form von 1e-Plänen freizugeben. Für 1e-Pläne besteht keine Notwendigkeit der Bindung an eine Kasse. Sanierungsprobleme stellen sich nicht. Die leidige Umverteilung fällt weg.
Lieber Peter
Ich bin mit dem ersten Einwand – man würde Richtung Minimalpläne gehen – nicht einverstanden. Die Befürchtung hatte man schon bei der Einführung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) anfangs 1990er Jahre, nach dem Motto: warum soll sich ein Arbeitgeber engagieren, wenn das Geld dem Mitarbeiter beim Stellenwechsel folgt? Und siehe da? Wir haben immer noch ca. 650 Mrd. Fr. im Überobligatorium.
Weshalb? Solange die BVG-Sparbeiträge steuerbefreit sind, bleibt es für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer interessant, diese Lohnanteile in die 2. Säule einzuzahlen. Bei gleicher Gesamtentschädigung für den Arbeitgeber, hat der Arbeitnehmer netto mehr – bloss zeitlich verschoben. Für den Arbeitgeber ist es gleich teuer – er kann sich aber «als grosszügiger, moderner» Arbeitgeber positionieren, der eine starke Vorsorgelösung bietet. Und der Vergleich von Vorsorgelösungen ist weniger transparent als eine Zahl wie der Bruttolohn, was eine Differenzierung ermöglicht.
Der zweite Einwand, dass die Risikofähigkeit solcher Kassen mit freier PK-Wahl sinken würde, trifft zu. Dadurch ginge auch Rendite verloren. Dafür würde die systemwidrige Umverteilung grösstenteils verschwinden. Es sind immerhin ca. 1700 Fr. pro Versicherte pro Jahr. Diesen Nutzen müsste man berücksichtigen und gegenüber den Renditenverlusten abwägen.
Für die 1e-Pläne (auch wenn ich sie grundsätzlich unterstütze), müsste man den gleichen Vorbehalt (oder nach meiner Meinung eben nicht) gegenüber dem Engagement der Arbeitgeber im Überobligatorium haben.
Warum würden die Arbeitgeber eine überobligatorische Lösung mit 1e-Plänen anbieten, und bei der freien PK-Wahl nicht? Er hat bei beiden Lösungen die gleiche Motivation und Möglichkeit, sich am Markt mit überdurchschnittlichen Paketen zu positionieren.
Und schliesslich sind 1e-Pläne nur für hohe Einkommen möglich. Hingegen gibt es andere überobligatorische Lösungen, z.B. via Senkung des Koordinationsabzugs oder zusätzliche Sparbeiträge, die man für «normale» Einkommen mit der freien PK-Wahl anbieten könnte, mit 1e-Plänen hingegen nicht.
Lieber Jérôme
Dein Einwand gegen die Gefahr einer Leistungsminderung durch die freie Wahl der PK trifft wohl zu. Der Punkt geht an dich. Ich befürchte aber, die berufliche Vorsorge verliert derzeit generell an Attraktivität, teils durch äussere Umstände, teils hausgemacht. Das tangiert auch die Leistungshöhe.
Du siehst auch die Gefahr, dass frei gewählte Kassen in ihrer Risikofähigkeit bei den Anlagen eingeschränkt sind. Du rechnest das auf gegen die bestehende Umverteilung. Aber das Problem der Umverteilung müsste gelöst sein, bevor man die freie PK-Wahl einführt. Voraussetzung wäre, dass man einen versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz hat. Davon sind wir Tag für Tag weiter entfernt.
Und zu den 1e-Plänen: sie haben auch ihre Nachteile und sind keinesfalls die Antwort auf alle Fragen. Ich glaube, sie sind auch die Reaktion auf die aktuelle Situation, in welche die 2. Säule durch die Politik geraten ist.
Die freie PK-Wahl ist ein wertvoller Denkansatz für die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge. Sie entspricht wohl auch einem wachsenden Bedürfnis jüngerer Versicherter. Angesichts der ungenügenden Vorschläge für die BVG-Revision, wie sie heute vorliegen, ist mir wichtig, das noch zu erwähnen.
Lieber Peter
Es ist mir bewusst, dass auch die freie PK-Wahl nicht sämtliche Probleme der 2. Säule lösen kann. Es stimmt auch, dass vor dem Systemwechsel manche Hausaufgaben im heutigen Konstrukt zu erledigen sind. Das ist aber genau der Punkt: die Diskussion um die freie PK-Wahl macht deutlich, dass ein neues System zwar nicht perfekt wäre, aber die jetzige Organisation der beruflichen Vorsorge bei weitem auch nicht.
Jérôme Cosandey, E-Mail
Peter Wirth, E-Mail
Groupe Mutuel: Umfrage zur Altersvorsorge, Forderungen und Ängste
Umfrage 2020 zur Altersvorsorge from Groupe Mutuel on Vimeo.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Groupe Mutuel zeigt: Herr und Frau Schweizer fordern mehr Mitspracherecht und Wahlfreiheit in der Altersvorsorge. Gleichzeitig lehnen 74% die Erhöhung des Rentenalters ab, auch die Senkung des Umwandlungssatzes findet keine Mehrheit. Drei von vier Personen rechnen heute damit, ihren Lebensstandard nach der Pensionierung senken zu müssen.
Auch in der neusten Umfrage der Groupe Mutuel zeigt sich die Schweizer Bevölkerung skeptisch gegenüber den gängigsten Reformvorschlägen. Während Änderungen der AHV in den nächsten 20 Jahren von der Mehrheit erwartet werden, lehnen 74% der Befragten eine Erhöhung des Rentenalters ab.
Etwas mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer spricht sich ausserdem gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes im BVG aus. Stattdessen werden einheitliche Beitragssätze für alle Altersklassen (von 57%) sowie die freie Wahl der Pensionskasse (von 74%) und mehr Möglichkeiten, das BVG-Guthaben vor der Pension einzusetzen (von 61%), gefordert.
Mehr Wahlfreiheit für Versicherte
In der FuW spricht sich Thomas Hengartner für eine Erweiterung der Wahlfreiheit für Anlagestrategien aus, die heute noch den Destinatären in 1e-Kassen vorbehalten ist. Er schreibt:
Wesentlich breitere Schichten könnten vom Wahlsystem profitieren, wenn Bundesrat und Parlament die Lohngrenze auf bspw. die rund 85’000 Fr. senkten, ab wo das Regime des BVG-Obligatoriums zu Mindestzins und Umwandlungssatz nicht mehr gilt. Absehbar ist nämlich, dass wegen des Nationalbank-Negativzinses die Anlageergebnisse der Standardpensionskassen erodieren und deshalb die individuellen Altersguthaben weniger Zins als bislang erhalten. Die Kaufkraft des Zwangsgesparten der zweiten Vorsorgesäule könnte gar schrumpfen, falls die Grundinflation zusammen mit teureren Wohnkosten und Krankenversicherungsprämien gesamthaft den künftig vermutlich schrumpfenden Nominalzins der Vorsorgeguthaben übersteigt.
Award für die besten Sammelstiftungen
Bereits zum 15. Mal haben «SonntagsZeitung» und «Finanz und Wirtschaft» die Awards für die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet wurden jene Pensionskassen, die es im Rahmen des vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG durchgeführten Pensionskassenvergleichs an die Spitze schafften.
Der Award für die beste Anlagerendite über zehn Jahre unter den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen geht wie bereits im vergangenen Jahr an die Profond Vorsorgeeinrichtung. Sie verweist Spida und Ascaro auf die Ränge. Profond erzielte von 2010 bis 2019 eine jährliche Rendite von durchschnittlich 5.37 Prozent.
Bei den Vollversicherungen belegt Allianz Suisse den ersten Platz mit einer durchschnittlichen Rendite von 3.39 Prozent über zehn Jahre, gefolgt von der Baloise-Sammelstiftung und Helvetia. Nicht überraschend sind die renditeträchtigsten Anbieter auch führend in Sachen Zinsgutschriften an die Versicherten.
Mit einem Mystery Shopping sind für ein KMU die Risikoprämien und Verwaltungskosten getestet worden. Die offerierten Preise weisen wiederum eine grosse Spanne auf. Bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen sind NoventusCollect, Patrimonia und Previs mit den günstigsten Angeboten aufgefallen.
Bei den Vollversicherungen rangiert die Baloise-Sammelstiftung vor Helvetia und Allianz Suisse. Das prämiengünstigste Angebot der 1e-Stiftungen hat yourpension vor PensFlex und Gemini eingereicht.
Grenzgängerstatistik Q1 2020
Anfang 2020 hatten etwas mehr als die Hälfte aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihren Wohnsitz in Frankreich (54,9%). Ebenfalls grosse Anteile wohnten in Italien (23,3%) und Deutschland (18,4%). Über die letzten fünf Jahre hinweg stieg die Anzahl von 292’000 im 1. Quartal 2015 auf 330’000 im 1. Quartal 2020. Dies entspricht einem Wachstum von 13,1%.