imageGottlieb Keller, Präsident der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, geht in einem Beitrag in der NZZ der Frage nach, wer und auf welche Weise von der Geldflut und den damit ausgelösten Wertsteigerungen bei Realwerten profitiert:

Wenig Beachtung findet, dass Altersvorsorge-Einrichtungen, Versicherungen und der Staat die grössten Grundeigentümer und Besitzer eines sehr grossen Anteils der Marktkapitalisierung der Unternehmen sind. So besassen im Jahr 2017 nach Angaben der Nationalbank die Pensionskassen rund 40 Prozent des Finanzvermögens, wobei die Ansprüche an die AHV nicht einbezogen waren. Vom nun deutlich im Preis gestiegenen Grundeigentum gehört ein grosser Teil dem Staat (Bund, Kantone und Gemeinden).

Der Stadt Zürich gehören 58 Prozent des Bodens und vom Bauland 36 Prozent. In den letzten zehn Jahren ist in Zürich der Anteil an Grundeigentum privater, natürlicher Personen von knapp über 41 Prozent auf unter 35 Prozent gefallen, während der Anteil von Pensionskassen und Versicherungen auf über 30 Prozent gestiegen ist. Damit ist über die Pensionskassenvermögen und den Staat die gesamte Bevölkerung an den Wertsteigerungen durch die Geldflut beteiligt. Auch hält die von der SNB geschaffene Geldflut den Schweizerfranken in einem für die Wirtschaft der Schweiz erträglichen Wechselkurs-Rahmen und schützt so die Arbeitsplätze in der Schweiz.

Allerdings profitieren in der Altersvorsorge die Älteren mit ihren höheren Guthaben mehr als die Jüngeren. Zudem können die Pensionskassen wegen der restriktiven Vorschriften die Möglichkeiten zur Anlage nicht voll ausschöpfen. Dass dies möglich wäre, zeigt die vor kurzem neu geschaffene 1e-Lösung in der zweiten Säule, bei der die Altersvorsorge für Einkommen über 126 900 Franken freier angelegt werden kann und wo die Betreffenden damit von der Geldflut deutlich besser profitieren können als die weniger Verdienenden.

Werden die Beschränkungen bei der Anlage für die Pensionskassen gelockert, müssten allerdings zum Schutz der Berechtigten gewisse Auflagen gemacht werden und insbesondere genügend Reserven vorhanden sein. Diese könnten auch durch patronale Einrichtungen gewährleistet werden, mit denen ein vorsichtiger Arbeitgeber vorsorgt für den Fall, dass er wegen Verlusten in der Pensionskasse einspringen muss.

  NZZ