Jérôme Cosandey von Avenir Suisse plädiert für eine Flexibilisierung des Kapitalbezugs bei Pensionierung.
Im Jahr 2018 entschieden sich 48% für eine komplette Verrentung, 19% bezogen ihr gesamtes Kapital und 33% teilten den Kuchen auf, indem sie einen Teil ihres Vorsorgekapitals als Kapital bezogen und den Rest in eine Rente umwandeln liessen. Diese Prozentsätze haben sich seit 2005 kaum verändert. (…)
Während die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten einer Pensionskasse insgesamt verbessert wurden, bleibt die Situation heikel für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz aufgeben oder verlieren. Diese müssen ihr Guthaben der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Auf solchen Konten gibt es keine garantierte Verzinsung, und das Kapital kann nicht verrentet werden. Die Lage hat sich mit der letzten Reform der Ergänzungsleistungen verbessert. Arbeitslose ab 58 Jahren können nun ihr Guthaben bis zu ihrer Pensionierung in der alten Pensionskasse belassen und sich so die Möglichkeit offen halten, ihr Kapital in eine Rente umzuwandeln.
Diese erhöhte Flexibilität bei Karriereunterbrüchen ist zu begrüssen und sollte allen Versicherten, unabhängig vom Alter, geboten werden. Das heisst, jeder sollte frei wählen können, ob er bei der Kasse seines ehemaligen Arbeitgebers angeschlossen bleiben möchte oder ob er lieber ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Eine solche Flexibilität wäre auch wünschenswert für Versicherte mit einem 1e-Plan.
Diese Versicherungsnehmer können ihre Anlagestrategie individuell wählen und die daraus entstehenden Chancen nutzen; tragen aber auch die entsprechenden Risiken. Falls bei ihnen einen Börsenabschwung mit einem Stellenwechsel zusammenfällt, besteht das Risiko, dass sie einen Kursverlust realisieren müssen. Hätten sie jedoch die Möglichkeit, ihr Vermögen in ihrer bisherigen Pensionskasse zu belassen, so könnten sie mit der Vermögensübertragung in die neue Vorsorgeeinrichtung zuwarten, bis sich die Märkte wieder erholt haben.