AV2020 nach dem USRIII-Debakel
Nach der Ablehnung der USR III-Reform, welche nichts anders als einen Scherbenhaufen hinterlässt, sehen sich die linken Abstimmungsgewinner bestärkt in ihrem populistischen Ansatz für die Reform der Altersvorsorge 2020. Helmut Stalder und Christof Forster haben in der NZZ eine Bestandesaufnahme der aktuellen Gemengelage bei den Parteien vorgenommen. Sie schreiben u.a.
SP und CVP hingegen wollen in der Variante des Ständerates die Ausfälle auch mit einer allgemeinen Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken kompensieren. «Für uns ist klar, dass in diesem Kompromiss die Lösung liegt», sagt SP-Generalsekretärin Flavia Wasserfallen. Die SVP müsse sich nach dem USR-III-Nein fragen, ob sie nicht sehr weit weg von ihrer Basis politisiere.
Auch die CVP sieht sich bestärkt durch die Abstimmung. «Das Resultat bei der USR III interpretieren wir als Bestätigung für die Richtigkeit unserer Vorschläge zur AHV», sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister auf Anfrage. Mit dem Vorschlag des Ständerates, den die CVP stark geprägt habe, sei die Rentenreform mehrheitsfähig. Es brauche diese 70 Franken AHV-Renten-Erhöhung, damit die SP dabeibleibe. «Denn im Sozialbereich gewinnt man keine Vorlagen gegen den Widerstand der geschlossenen Linken.» Die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge sei der zentrale Punkt. «Dem ordnen wir alles unter», sagte Pfister. Ein Scheitern der Vorlage wäre insbesondere für die Versicherungswirtschaft der GAU, das müsse auch die FDP erkennen. CVP-Generalsekretärin Béatrice Wertli ergänzt, sie sehe in der FDP keineswegs eine erdrückende Mehrheit gegen das Modell Ständerat. In der Westschweiz sei durchaus Bewegung festzustellen.
Angefragte Sozialpolitiker von FDP und SVP sehen noch Spielraum für Kompromisse, aber nicht bei den 70 Franken. Diesbezüglich habe sich die Ausgangslage mit dem USR-III-Nein nicht geändert, sagt FDP-Nationalrätin Regine Sauter. Sie sei nicht überzeugt, dass mit den 70 Franken der Support der Gewerkschaften tatsächlich gesichert sei. Das Kompensationsmodell der nationalrätlichen Kommission enthält laut Sauter mit der Besserstellung von Teilzeiterwerbstätigen in der Vorsorge und von Menschen mit tiefen Einkommen bei der frühzeitigen Pensionierung zwei Angebote an die Linke.
Trotz gegenteiligen Beteuerungen habe die abgelehnte Steuerreform durchaus einen Einfluss auf die Haltung von FDP und SVP, sagt Konrad Graber, CVP-Ständerat und Präsident der Sozialkommission. Er sieht das Resultat als Weckruf für eine ausgegorene Lösung. Dabei schliesst Graber nicht aus, dass es in der Frühlingssession gelingen könnte, einen Kompromiss zu schmieden, hinter dem SP, CVP und FDP stehen. Mehr will er dazu nicht verraten: «Lassen Sie uns einfach arbeiten!»
pw. Die CVP ist sich wohl bewusst, dass ihre Haltung in der jetzigen Situation ausschlaggebend für den Ausgang der Beratung in der Frühjahrssession sein wird. Den kryptischen Aussagen Grabers kommt deshalb besondere Bedeutung zu, wiewohl sie diverse Interpretationen zulassen. Unübersehbar ist, dass in den Beschlüssen des Nationalrats in der Wintersession 16 einiges an Verhandlungsmasse liegt, welche für eine Kompromissfindung eingesetzt werden könnte. Auffallend ist auch, dass beim umstrittenen Ausgleich für die UWS-Senkung stets nur vom 70 Franken-Zuschlag bei der AHV die Rede ist, nicht aber vom 155%-Plafond für die Ehepaar-Renten. Vielleicht liegt hier der Schlüssel für den Kompromiss, den Graber andeutet.
PK-Monitor Q4 2016
Die geschätzten Deckungsgrade liegen gemäss Zahlen des PK-Monitors von Swisscanto/Prevanto Ende 2016 aufgrund der Entwicklung im vierten Quartal praktisch auf dem Niveau der Vorjahresperiode (Abbildung 1). Aufgrund des weiterhin tiefen Zins- und Renditeniveaus haben auch 2016 viele Vorsorgeeinrichtungen ihren technischen Zinssatz zur Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen weiter reduziert. Zudem ist der von der Kammer der Pensionskassen-Experten herausgegebene technische Referenzzinssatz per 30. September 2016 von 2,75% auf 2,25% gesunken.
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad-Bandbreiten per 31. Dezember 2016 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen weitere Details (Abbildung 2). «Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 97% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 70,2% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. 61,6% der privaten und 17,0% der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der das Niveau von 110% übertrifft. Die Unterdeckungsquote der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen blieb im vierten Quartal 2016 mit 3,3% stabil, während sie sich bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung leicht auf 29,8% erhöhte.
“Neue Ideen braucht die PK-Welt”
Das BVG befindet sich in einer neuerlichen, umfassenden Reform, und das in Zeiten wachsender Ungleichgewichte und Finanzierungssorgen. Doch während versicherungstechnische und politische Elemente das Feld beherrschen, wird im ganzen weitreichenden Vorhaben der Dritte Beitragszahler weitgehend ausgeblendet.
Die berufliche Vorsorge der Schweiz leistet sich den einmaligen Luxus gesetzlich garantierter Renten in einem kapitalgedeckten Vorsorgesystem und hält trotz rasant steigender Lebenserwartung das Rentenalter praktisch konstant. Solange die Kapitalerträge die steigenden Erfordernisse decken, kann darüber hinweggesehen werden. Doch im aktuellen Tiefzinsumfeld ist es dringend geboten, die Einnahmenseite unter die Lupe zu nehmen und nach neuen Quellen zu suchen.
Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, hat es in einem Beitrag unter dem Titel “Neue Ideen braucht die PK-Welt” getan. Dabei wirft er dem Bundesrat vor, in seiner Altersvorsorge 2020 die Renditeoptimierung ausgeblendet zu haben, was für ihn schon deshalb ganz unverständlich ist, weil Renditemöglichkeiten geradezu systematisch ungenutzt bleiben.
Kriemler propagiert in seinem Papier nicht die gängigen nicht-traditionellen Anlagen, sondern entwirft eine Reihe mehr oder minder unkonventioneller Ideen. Dazu gehört u.a. die auch von gewerkschaftlicher Seite geforderte Rückerstattung der Aufwendungen für die von der SNB verhängten Negativzinsen an die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen, wobei Kriemler hier präzisere Vorstellungen über die Abwicklung anbietet.
Ebenfalls ins Kapitel Vermeidung von Kosten durch die Negativzinsen der SNB gehört der Vorschlag, dass Pensionskassen Kredite von Grossinvestoren zu leicht negativen Zinsen aufnehmen (die sonst von ihren Banken weit stärker belastet würden), womit sie wie die SNB “gratis” zu einem fast risikolosen Ertrag kämen. Nicht überraschend nimmt Kriemler auch das Thema Stempelabgaben für Vorsorgegelder auf, mit denen die Vorsorgeeinrichtungen resp. ihre Destinatäre völlig sachfremd und ungerechtfertigt belastet werden.
Sehr unkonventionell der Vorschlag, angesichts der über Jahre unbefriedigenden Performance des AHV-Fonds (das letzte Jahr bildete eine Ausnahme) die Verwaltung seiner Gelder von Pensionskassen-Managern vornehmen zu lassen. Würde der Fonds vergleichbare Renditen wie grosse Pensionskassen erzielen, kämen der AHV jährlich mehrere hundert Millionen Franken zusätzliche Einnahmen zugute. Allerdings bezweifelt Kriemler selbst die politische Machbarkeit seines Vorschlags, aber nachdenken darüber sollte erlaubt sein.
All das käme nur einem Drehen an diversen Rädchen gleich, könnte aber in der Summe doch erhebliche Wirkung zeigen. Kriemler schliesst seine Überlegungen mit den Sätzen:
Würde das Pensionierungsalter 2017 um zwei Jahre erhöht, wären alle Finanzierungsprobleme gelöst und man müsste nicht mehr über den Umwandlungssatz sprechen. Würden die Umwandlungssätze um zwei Prozentpunkte gesenkt, würde sich die Debatte um das Pensionierungsalter erübrigen. Würden sich die Pensionskassenrenditen langfristig um zwei Prozentpunkte erhöhen, dann bräuchten wir nicht über das Pensionierungsalter und die Umwandlungssätze zu streiten. Doch leider führen diese simplen Lösungsansätze mit dem wuchtigen Drehen an nur einer Stellschraube zu keinem Resultat. Es muss an allen Schrauben vorsichtig gedreht werden. Und vor allem: Es darf keine Schraube vergessen gehen – auch nicht jene des Dritten Beitragszahlers. Denn nur mit dem Einbezug aller Faktoren kann die Gesamtrechung aufgehen.
Unigestion übernimmt Akina
Asia Asset Management schreibt zur Übernahme von Akina durch Unigestion:
Unigestion is still well down the list of even Swiss asset managers, compared to giants like UBS Global Asset Management, Pictet Asset Management, or Union Bancaire Privée, whose AUMs dwarf even its enlarged capital. What is interesting is that they should fix on PE as their way to differentiate and grow, and should diversify from a more traditional asset manager into an alternatives-heavy house, while Wall Street PE majors are moving in the opposite direction, taking on hedge funds and other capabilities and pension giants like CalPERS are somewhat winding down their PE exposure. True, an asset manager is not a pension fund, and has a whole different set of priorities, targets, timescales and obligations to work with. Nonetheless, you do wonder if Unigestion knows something those pension funds have forgotten, or can see some potential they don’t; especially if you can start at the low end and work your way up, and up, and up…
AV2020: “Das angekündigte Desaster”
Arthur Rutishauser kommentiert im Tages-Anzeiger den Stand der Diskussion um die Altersvorsorge 2020. Zur Finanzierungsituation der Pensionskassen meint er:
Erstens einmal ist die Situation der Pensionskassen viel schlimmer als behauptet. Wie schlimm genau, das weiss keiner wirklich. Die offiziell angegebene Deckung der künftigen Renten aus dem Angesparten in der zweiten Säule ist eine Illusion. Auch wenn als «Deckungsgrad» der Kassen oft 100 Prozent oder mehr angeführt wird, heisst das noch lange nicht, dass die Renten sicher sind. Die dahinter stehenden Berechnungen, etwa die unterstellten künftigen Renditen der angelegten Gelder, sind viel zu hoch, die heute ausbezahlten Renten auch. Die können nur auf Kosten der aktiven Bevölkerung finanziert werden. Das heisst: Die Pensionskassen sind heute ein Schneeballsystem.
Vor diesem Hintergrund ist die Reform dringlich. Allerdings ist sie gefährdet:
Darum haben die Arbeitgeber und gut verdienende Arbeitnehmer eigentlich ein grosses Interesse daran, dass die Reform durchkommt. Die besagt, dass man den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 senkt und damit die Renten um über 10 Prozent. Damit würden die Versicherten im Schnitt wieder so alt, wie sie für die Pensionskassen tragbar sind. Und trotzdem, es könnte durchaus sein, dass ideologisch übermotivierte Verbandsfunktionäre ein gewaltiges Eigentor schiessen. Gemäss ihren offiziellen Verlautbarungen wollen die Funktionäre des Arbeitgeberverbands, des «Centre Patronal» und mit ihnen viele bürgerliche Parlamentarier doch tatsächlich die Altersreform an der Frage scheitern lassen, ob man jetzt mit irgendeinem komplizierten System innerhalb der Pensionskassen die Rentenkürzungen kompensiert oder über 70 Franken AHV mehr für jeden.
pw. Die “ideologisch übermotivierten Verbandsfunktionäre” lassen sich, wenn überhaupt, auf beiden Seiten finden. Der SGB wird sich in der Diskussion um keinen Millimeter bewegen, aber das fällt Rutishauser nicht auf. Da wir hier also Gleichstand haben, wäre zu fragen, welches sozial und technisch die bessere Lösung ist. Aber das interessiert offenbar auch nicht.
ZKB: 70 Mio. für Pensionskasse
In einer Mitteilung zum Jahresabschluss 2016 schreibt die ZKB:
Im Geschäftsaufwand von 1‘441 Mio. Franken nicht enthalten ist ein einmaliger Aufwand von 70 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen der Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank an das veränderte Umfeld.
Zur langfristigen Sicherung der Renten wurde eine Reihe von Massnahmen verabschiedet, die per 1. Juli 2017 in Kraft treten. Dazu gehören die Senkung des Umwandlungssatzes für künftige Rentenbezüger, die Anhebung der Sparbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeberin sowie die Anhebung des ordentlichen Rentenalters auf 64 von bisher 62 für Männer und Frauen.
Für Arbeitnehmer ab Jahrgang 1964 und älter sind Übergangslösungen vorgesehen. Im Sinne einer nachhaltigen Personalpolitik hat der Bankrat entschieden, dass die Bank Kosten zur Finanzierung der Übergangslösungen übernimmt. Deshalb wurde im Berichtsjahr zu Lasten des Personalaufwandes eine Rückstellung für Vorsorgeverpflichtungen im Umfang von 70 Mio. Franken getätigt.
Werner Enz kommentiert in der NZZ:
Etwas verwundern muss schon, wenn die Zürcher Kantonalbank (ZKB) nun zur Jahresmitte das künftige Rentenalter für Männer und Frauen von bisher 62 auf 64 Jahre erhöhen wird. Gab es da nicht heisse Debatten um die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre im Rahmen der Reformvorlage «Altersvorsorge 2020» von Sozialminister Alain Berset? Offenbar laufen für einmal die Uhren in Zürich langsamer als in Bern, jedenfalls jene im Saal des ZKB-Bankrats. Selbstverständlich ist das AHV-Rentenalter 65 nicht dasselbe wie eine auf Unternehmensstufe fixierte Sonderregel, aber es stünde der ZKB gut an, mit der Zeit zu gehen.
Nest steigt bei Startups ein
Die Sammelstiftung Nest mit Sitz in Zürich und Genf und rund 3000 angeschlossenen Betrieben investiert einen höheren einstelligen Millionenbetrag in Startup-Unternehmen und geht dafür eine Partnerschaft mit der Wagniskapital-Plattform investiere.ch ein.
Nest definiert sich als «ökologisch-ethische Pensionskasse» und verwaltet derzeit ein Anlagevermögen von 2,3 Mrd. Fr. Viele Länder kennten staatliche Investitionen zugunsten von Wagniskapital-Beteiligungen, heisst es in der Mitteilung. In der Schweiz sei die Forderung, der Staat solle mit Steuergeldern oder durch eine Investitionsverpflichtung von Pensionskassen Wagniskapital investieren, politisch gescheitert. Nest entscheide sich nun aus eigener Initiative, sich an Technologie-Startups zu beteiligen.
Dazu gehörten auch Spin-offs der technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich. Laut Steffen Wagner, Chef von investiere.ch, soll innerhalb eines Jahres in acht bis zwölf Schweizer Jungunternehmen investiert werden. Die Anlagen würden über das typische Branchenspektrum der Schweiz diversifiziert, so dürften Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnologie, IT oder Fintech profitieren. Die Plattform verfügt über ein Netzwerk von Business-Angels und Branchenexperten, die die Jungfirmen prüfen. Die Investoren des Netzwerks legen selbst Gelder an, was eine Voraussetzung für die Anlagen der Nest ist.
Im Gespräch sagt Peter Signer, Bereichsleiter Anlagen bei Nest, er sei sich bewusst, dass Anlagen in Jungfirmen mit besonderen Risiken verbunden seien. Nest investiere letztlich nur 0,3% des Gesamtvermögens in dem Bereich, die Investition habe so auf das Gesamtrisiko der Sammelstiftung beinahe keinen Einfluss.
KGAST erweitert Immo-Index
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) erweitert ihren Immo-Index. Sie führt die „KGAST Immo-Index-Familie“ ein, welche neben dem bestehenden Hauptindex auch neu drei Subindizes enthält.
Der 2005 lancierte KGAST Immo-Index als Hauptindex bildet die Entwicklung sämtlicher Anlagegruppen mit direkt investierenden, Schweizer Immobilienanlagen der KGAST Mitglieder von rund 35 Milliarden Franken ab. Die drei neu lancierten Subindizes „Wohnen“, „Geschäft“ und „Gemischt“ repräsentieren die Performance der Immobiliensegmente, welche dem KGAST Performancebericht 2. Säule entsprechen.
Der 2005 lancierten und per 31.1.1998 auf 100 Punkte normierte KGAST Immo-Index umfasst ausschliesslich Immobilien-Anlagegruppen von den der KGAST angeschlossenen Anlagestiftungen.
Die Entwicklungen der Immobilien-Anlagegruppen werden mit dem KGAST Immo-Index repräsentativ dokumentiert. Der Index ermöglicht Vorsorgeeinrichtungen, die Rendite ihrer eigenen Immobilienanlagen – insbesondere ihre Direktanlagen – einem Marktvergleich zu unterziehen. Ferner erlaubt der Index einen verbesserten Vergleich von Immobilienanlagen mit anderen Anlagesegmenten. Künftig können die Vorsorgeeinrichtungen die Performance ihrer Immobilienanlagen dank den neu lancierten Subindizes noch differenzierter vergleichen.
In der KGAST vereint sind 34 Anlagestiftungen, wovon 18 insgesamt 30 Immobilien-Anlagegruppen mit Schweizer Immobilien anbieten. Das Volumen der gesamthaft verwalteten Vermögenswerte beträgt über CHF 115 Milliarden, CHF 35 Milliarden sind in Form von Schweizer Immobilien angelegt.
Der KGAST Immo-Index sowie die Subindizes werden monatlich berechnet und in der Regel bis zum zehnten Kalendertag des Folgemonats publiziert. Die Publikation erfolgt auf der Homepage der KGAST.
BGer: Haftung von Stiftungsräten, betreffend Vermögensanlage
Franziska Bürgin, BVG-Anwältin bei Ludwig & Partner, orientiert auf ihrem Blog über den Entscheid 9C_752/2015 vom 28. Dezember 2016 des Bundesgerichts über Haftung von Stiftungsräten, Revisionsstelle und Anlageberater betreffend Vermögensanlage. Bürgin hält dazu fest: “Das Bundesgericht hat erneut zur Haftung von Organen – dieses Mal im Hinblick auf die Vermögensanlage Stellung genommen. Der Sachverhalt lässt erkennen, dass es um die Sammelstiftung PROVITAS geht, die (u.a. mit Vermögensanlagen bei Dieter Behring) insgesamt rund CHF 50 Mio. verloren hatte. Was das Bundesgericht zur Arbeit der Vorinstanz sagt, ist nicht schmeichelhaft. Weiter hält sie u.a. fest:
Die Vorinstanz habe es ferner nicht verstanden, die Schwankungsreserven als wesentliches Element der Risikofähigkeit in Relation zum Aktienengagement zu setzen. Sie habe einzelne für die Beurteilung der Risikofähigkeit relevante Parameter zwar isoliert betrachtet, aber nicht der Gesamtsituation Rechnung getragen.
Die Vorinstanz habe sodann nicht beachtet, dass die Sammelstiftung extrem stark wuchs und ihren Bestand z.B. von 1998 auf 1999 verdoppelte. Dies war laut Bundesgericht ein gewichtiger Risikofaktor, da Neueintretende sich in die Wertschwankungsreserven nicht einkaufen mussten, sondern diese laufend verwässerten. Unter Berücksichtigung all dieser Elemente qualifiziert das Bundesgericht bereits den Aktienanteil von 23%, den die Sammelstiftung im Jahr 1999 hatte, als „grenzwertig hoch“. Es sei damals schon hinreichend bekannt gewesen, dass Investitionen in risikoreiche Anlagen wie Aktien nur zulässig seien, wenn ausreichend Wertschwankungsreserven bestünden.
Alternative sollten wichtiger werden
“Wie Schweizer Pensionskassen durch die Tiefzinsphase kommen und warum Alternative Anlagen wichtiger werden (sollten)” ist ein Beitrag von Karim Serrar auf schweizeraktien.net überschrieben. Nach einer ausführlichen Darstellung der aktuellen Anlagesituation kommt der Autor zum Schluss:
Trotz der relativ guten Position der Schweizer Pensionskassen ist ein Umdenken bei den Anlagestrategien genauso erforderlich wie im regulatorischen Regime. Sicherheit geht vor bei der Altersversorgung, doch was seit Jahrzehnten als sicher galt, Obligationen, ist heute ein Verlustgeschäft geworden, nicht zuletzt wegen der Liquiditätsschwemme durch die Notenbanken seit 2008. Mit Negativzinsen lässt sich die Altersversorgung der Schweizer jedenfalls nicht zufriedenstellend gewährleisten.
Da auch Aktien und Immobilien inzwischen eine historisch hohe Bewertung erfahren, nicht zuletzt als Folge der Liquiditätsschöpfung, müssen Alternative Anlagen schon aus Sicherheitsgründen eine grössere Rolle spielen. Die in den letzten 20 Jahren gesammelten Erfahrungen in den Assetklassen Private Equity, Hedge Funds, Infrastruktur etc. sollten nun in kompetente Anlagestrategien umgesetzt werden, sollen die heutigen und zukünftigen Pensionäre nicht auf Lebensqualität verzichten müssen.
Nachhaltiges Investment ist mehr als ein Schlagwort, die Pensionskassen als vielleicht wichtigste Anlegergruppe überhaupt sollten durch einen kultivierten Dialog mit Mitgliedern und Unternehmen den Verfassungsrang vermitteln, den der Ausgleich zwischen Naturverbrauch durch den Menschen und seine Massnahmen zu ihrer Regenerierung in der Schweiz hat.
NZZ: UBS schränkt Rücknahme bei Immobilien-AST ein
Michael Schäfer schreibt in der NZZ über Entwicklungen bei den Immobilien Anlagestiftungen, im Besonderen bei der UBS. Im Artikel heisst es:
Die UBS hat kürzlich bekanntgegeben, die Rücknahme für die Anlagestiftungen (AST) Immobilien Schweiz und Kommerzielle Immobilien Schweiz nur noch monatlich (bisher war dies täglich möglich) und bis zu Beträgen von 30 Mio. bzw. 10 Mio. Fr. zu erlauben.
Schweizweit werden rund 35 Mrd. Fr. in solchen Anlagegefässen verwaltet und damit fast so viel wie in kotierten Immobilienfonds (rund 40 Mrd. Fr.). Während die Fonds jedoch für einen breiten Anlegerkreis zugänglich sind, dürfen AST nur von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen erworben werden. Bei den hiesigen Pensionskassen sind die Immobilien-AST äusserst beliebt. (…)
Für neue Investoren sind die Immobilien-AST im Normalfall geschlossen. Neue Anteile werden nur dann ausgegeben, wenn die Stiftungen sich für zusätzliches Kapital öffnen. Rückgaben sind ebenfalls sehr selten angesichts des Anlagenotstands, der bei den Pensionskassen herrscht.
Das könnte sich aber ändern, sagt Donato Scognamiglio vom Immobiliendienstleister Iazi. Er denkt dabei weniger an einen Einbruch der Immobilienpreise, der zahlreiche Pensionskassen dazu bewegen würde, sich von ihren Anteilen zu trennen. Als Auslöser wahrscheinlicher sei ein Zinsanstieg, der andere Anlageklassen wieder attraktiver macht. Da die Anlagestiftungen nur über eine geringe Liquiditätsquote verfügen, müsste der Andrang nicht allzu gross sein, um bei ihnen Handlungsbedarf auszulösen.
Cash: Schritt für Schritt zur Frühpensionierung
Ein vorzeitiger Rückzug aus dem Erwerbsleben will gut überlegt sein. Die wichtigsten Fragen zur Planung der Frühpensionierung.
OAK: Angepasste Weisung Revisionsstelle
Die Oberaufsichtskommission informiert, dass die Weisungen „W-04/2013 Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ vom 28.10.2013 angepasst wurden.
Per 1. April 2016 sind die Änderungen in Art. 89a ZGB betreffend Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Kraft getreten. EXPERTsuisse hat deshalb den Schweizer Prüfungshinweis 40 (PH 40) per 26. Januar 2017 angepasst und die Sammlung der Testate für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen ergänzt. Im Zuge dieser Anpassungen hat die OAK BV die Weisungen W-04/2013 „Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ aktualisiert. Die revidierten Weisungen W-04/2013 traten am 1. Februar 2017 in Kraft.
BGer: Provitas Stiftungsrat ging zu hohe Risiken ein
Der Stiftungsrat der aufgelösten BVG-Sammelstiftung Provitas ist unzulässige Risiken mit den Vorsorgegeldern der Versicherten eingegangen. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde des Sicherheitsfonds teilweise gutgeheissen, wie Vorsorge Aktuell schreibt. Rund 50 Mio. Franken umfassten die ausbezahlten Beträge des Sicherheitsfonds. Von den vier Stiftungsräten fordert der Sicherheitsfonds in solidarischer Haftung rund 10 Mio. Franken zurück.
Das Bundesgericht hält hinsichtlich des Vorgehens der vier Stiftungsräte der Provitas fest, dass diese bei ihrer Anlagestrategie ein viel zu hohes Risiko eingegangen seien. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich aufgehoben, welches das Begehren des Sicherheitsfonds im September 2015 abwies. Das Zürcher Gericht muss nun nochmals über die Bücher und ein neues Urteil fällen. (Urteil 9C_752/2015 vom 28. Dezember 2016).
Stadtzürcher Personal muss mehr an PK zahlen
Die Mitarbeiter der Stadtzürcher Verwaltung müssen ab Juli 2017 mehr an die Pensionskasse zahlen. Das Stadtparlament hat eine Reduktion der städtischen Spar- und Risikobeiträge von 62 auf 60 Prozent beschlossen.






