pw. Das Jahr 2016 hat mit seinen Renditen zwischen 3 und über 5 Prozent die Erwartungen der Pensionskassen übertroffen. Aber die Deckungsgrade sind weitgehend unverändert geblieben. Ein klares Zeichen dafür, dass es zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung neue Impulse und Ansätze braucht. Dies ist auch das Anliegen der Bankiervereinigung, die mit einer 100seitigen Studie die aktuelle Situation durchleuchtet, Wege zur Stärkung der Vermögenserträge aufzeigt und Vergleiche mit ausländischen Systemen nstellt – welche nicht zum Vorteil der Schweiz ausfallen.

Trotz der grossen Bedeutung, welche der Vermögensanlage zukommt, findet sie in der Altersvorsorge 2020 praktisch keine Erwähnung. Es sind auch keinerlei Hinweise für Bestrebungen zu neuen und zeitgemässen Regulierungen festzustellen – und wie an einem Presseanlass der Bankiervereinigung angetönt wurde, sehen weder Bundesrat noch Verwaltung Anlass, diesbezüglich etwas zu unternehmen.

Stossrichtung der Argumentation in der SBVg-Studie ist die Forderung nach einer Erweiterung der Anlagerichtlinien gemäss BVV2, wobei die nicht traditionellen Anlagen im Vordergrund stehen. Zwar gibt das Gesetz formal durch die Möglichkeit der Überschreitung der Limiten aufgrund von Begründungen scheinbar die gewünschte Flexibilität, aber diese bilden eine psychologische Barriere, welche die Stiftungsräte nur ungern und entsprechend selten überschreiten. Die Folge sind Rendite-Einbussen, welche sich die berufliche Vorsorge nicht leisten kann.

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Dabei sind Pensionskassen mit ihrem extrem langfristigen Anlagehorizont besonders prädestiniert, die mit den nicht-traditionellen Anlagen verbundenen Prämien für ihre Illiquidität und Volatilität zu nutzen. Dass sie nicht nur Erfahrung sondern auch Erfolg mit solchen Anlagen haben, zeigt sich am Beispiel der Immobilien-Investments. Diese hören gerade aufgrund ihrer Illiquidität finanzwissenschaftlich zu den alternativen Anlagen, was wegen ihrer starken Verbreitung bei Pensionskassen jedoch nicht wahrgenommen wird.

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