Die Reform der Altersvorsorge ist das dominierende Geschäft der Frühjahrssession, die am 27. Februar beginnt. Bis zum 17. März müssen sich National- und Ständerat einigen.
28. Februar: Der Nationalrat berät die Vorlage. Die grosse Frage ist, ob er, anders als im Dezember, an seinem Modell festhält oder auf die Linie des Ständerats einschwenkt.
7. März: Der Ständerat ist an der Reihe. Er wird wohl an seinem Modell festhalten.
13. März: Der Nationalrat ist nochmals an der Reihe. Sind sich die Räte nun nicht einig, kommt es zur Einigungskonferenz.
16. März: Die Einigungskonferenz tagt. Ihr Vorschlag wird beiden Kammern unterbreitet. Lehnt ein Rat ab, ist die Reform vom Tisch.
17. März: In den Schlussabstimmungen muss nochmals jeder Rat der Reform zustimmen, sonst scheitert diese.
Ende März: Die 100-tägige Referendumsfrist beginnt zu laufen.
24. September: Der Abstimmungstermin für die Reform der Altersvorsorge. (TA)