Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum Urteil des Verwaltungsgerichts zum Reglement der PwC-Pensionskasse:

Das Modell [der PwC] ist im Prinzip sympathisch, weil es mehr Generationengerechtigkeit verspricht. Doch der Gerichtsentscheid ist dennoch verständlich: Angesichts der Deutlichkeit des entscheidenden Gesetzesartikels wäre ein gegenteiliges Urteil nicht leicht zu begründen. Das Problem ist denn auch nicht das Gericht, sondern die Politik. Die Subventionierung der älteren Generationen zulasten der Jüngeren und Ungeborenen nach dem Motto «nach uns die Sintflut» ist schon bei der AHV massiv und wird auch mit der zurzeit diskutieren Reform nur ungenügend korrigiert.

Bei vielen Pensionskassen sind die Renten rein rechnerisch ebenfalls zu hoch; auch dies wird die diskutierte Reform nur ungenügend korrigieren. Aus Sicht der Gerechtigkeit und der Planbarkeit wäre eine stärkere Senkung des Umwandlungssatzes bzw. die Erhöhung des Rentenalters zu bevorzugen, doch solange die Renten von Anfang an überhöht sind, sollte man sie wenigstens später anpassen können.

Politisch ist aber Generationengerechtigkeit offenkundig unmöglich. Die Hälfte der Wähler ist deutlich über fünfzig Jahre alt und hat ein starkes Interesse, möglichst wenig zu verändern und damit noch lange auf Kosten der Folgegenerationen zu leben. Die Stimmbürger stimmen denn auch bei der Altersvorsorge mehrheitlich nicht etwa «links», sondern «hinten rechts», wo das Portemonnaie sitzt. Das ist ihr gutes Recht, nur sollte man dann ehrlich genug sein, dies auch zuzugeben.

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