Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Im letzten Jahr hat er eine Überprüfung vorgenommen und den Satz auf 1% festgelegt. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, in diesem Jahr keine Überprüfung vorzunehmen. Da die heutige, von der Kommission bisher angewendete Formel zur Festlegung des Satzes die vergangene Entwicklung der Obligationenrendite stark berücksichtigt, bildet die Kommission eine Arbeitsgruppe, welche die Vorgehensweise der BVG-Kommission analysiert. Die BVG-Kommission wird auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im nächsten Frühjahr über die künftige Vorgehensweise zur Bestimmung des Satzes entscheiden.

Kritik zum Entscheid der BVG-Kommission kommt vom Versicherungsverband. Er hält in einer Mitteilung fest:

Folgt der Bundesrat dieser Empfehlung, gilt auch 2018 ein Satz von 1,00 Prozent. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV erachtet diesen als zu hoch. Nach Ansicht des SVV sollte sich der Mindestzinssatz vor allem an den Erträgen sicherer Anlagen wie Bundesobligationen orientieren und deshalb maximal 0,5 Prozent betragen.

Der Gewerkschaftsbund schreibt:

Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.

Die Arbeitgeber fordern 0,5% und schreiben:

Seit letztem Jahr haben sich zwar gewisse wirtschaftliche Parameter leicht verbessert, eine nachhaltige Entspannung ist jedoch nicht in Sicht. Selbst die Minderheitsformel, auf die sich traditionell insbesondere die Gewerkschaften berufen, lässt für 2018 nur einen Mindestsatz von 0,5 Prozent zu.

  BSV / Mitteilung SVV / Arbeitgeber / Gewerkschaftsbund / Kommentar Arbeitgeber