imageProf. Monika Bütler, Uni St.Gallen, kritisiert in der NZZamSonntag die AV2020 bezüglich der Beschäftigungswirkung für die Ü65. Bütler hält fest, dass mit der Flexibilisierung die Attraktivität einer Beschäftigung nach 65 für viele Menschen sinkt. Das hat diverse Gründe:

“Erstens schwächt der tiefere Zuschlag den Anreiz zu einem Aufschub der Rente. Wer nach einer Annahme der Reform mit dem Rentenbezug zuwartet, erhält dafür nach 2018 rund 18 Prozent weniger als jemand, der dies heute tut. Man muss eine Lebenserwartung von über 88 Jahren haben, bis sich ein Aufschub lohnt. Die Kürzung ist zudem höher als die umstrittene 12-Prozent-Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge, die offenbar keine mathematische Angelegenheit dar stellt.

Zweitens – und viel heikler – sind die stark gestiegenen Anreize zum Vorbezug der Rente. Heute lohnt sich der Vorbezug vor allem für Menschen mit unterdurchschnittlicher Lebenserwartung und für potenzielle Bezüger von Ergänzungsleistungen. Mit der Reform wird die Frühpensionierung in der AHV sogar für Gutausgebildete mit typischerweise hoher Lebenserwartung attraktiv. Dies wird kaum ohne Folgen bleiben.

Drittens fällt mit der Reform die Beitragsbefreiung der ersten 1400 Franken des monatlichen Erwerbseinkommens im Alter weg. Der Freibetrag sei ja nicht so hoch, meint Bundesrat Berset (immerhin ist er höher als die AHV-Mindestrente).”

  Kommentar Bütler