«Gottfried Stutz» schreibt im Blick:

In den Neunzigerjahren war er (der dritte Beitragszahler) tatsächlich besser in Form. Er sorgte dafür, dass sich das Freizügigkeitsguthaben in der zweiten Säule Jahr für Jahr schön vermehren konnte und die Pensionskassen trotz Alterung locker in der Lage waren, einen Umwandlungssatz von 7,2 Prozent zu finanzieren.

Doch dann war plötzlich Schluss mit jährlichen Renditen von bis zu zehn Prozent. Um die Jahrtausendwende platzte die Technologieblase und acht Jahre später platzte die Hypothekenblase in den USA, die zur weltweiten Finanzkrise führte.

Die Zinsen sanken und sanken. Der Bundesrat senkte nach und nach den gesetzlichen Mindestzins, mit dem das obligatorische Pensionskassenguthaben im Minimum verzinst werden muss. Gesenkt wurde auch der gesetzliche Mindestumwandlungssatz: von 7,2 auf 6,8 Prozent. Auf ein Alterskapital von 100’000 Franken gibts statt 7200 Franken heute noch 6800 Franken im Jahr.

Nichtsdestotrotz: Der dritte Beitragszahler ist besser als sein Ruf. Doch das Dilemma der zunehmenden Alterung, die unsere Pensionskassen.

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