
LUPK macht einen Vorschlag
Die Kündigung des Mietverhältnisses der Luzerner Pensionskasse mit dem Kleintheater Luzern hat im vergangenen Jahr grosse Wellen geworfen. Jetzt wurde ein Schritt zur Lösung der Probleme getan. Ob das Kleintheater in der Lage ist, den Vorschlag der LUPK anzunehmen, ist unklar. Angeboten wird die Miete in einem geplanten Neubau. In einer Medienmitteilung schreibt die PK:
Da die Interessen Dritter nicht über die gesetzlich geschützten Interessen der Versicherten gestellt werden dürfen, kann die LUPK das Kleintheater finanziell nicht unterstützen. Die unternehmerische Verantwortung für die Integration des Kleintheaters in die Liegenschaft Bundesplatz 14 liegt beim Kleintheater, das auch alternative Standorte prüft.
Aufgrund des komplexen Sachverhalts steht das Kleintheater vor einer grossen Herausforderung und muss erhebliche Arbeit leisten, um eine Standortentscheidung zu treffen. Deshalb gibt die LUPK dem Kleintheater ein Jahr Zeit, um eine fundierte Lösung zu entwickeln. Dabei bleibt das Projekt flexibel:
Sollte das Kleintheater innerhalb eines Jahres eine andere Lösung finden, wird sich die LUPK neu orientieren und die Planung des Neubaus ohne das Kleintheater fortsetzen.
Ein gutes Jahr, bescheidener Durchschnitt
Hans Kaufmann schreibt im Blog der Weltwoche zur Performance der Pensionskassen 2024:
MoreDas Anlagejahr 2024 war für die Schweizer Pensionskassen erneut ein Spitzenjahr, das fünftbeste in den letzten 25 Jahren. Ja nach Aktienanteil resultierte eine Performance des Pictet-Pensionskassenindex von 8,4 Prozent (25 Prozent Aktienanteil), 10,5 Prozent (40 Prozent Aktienanteil) oder sogar 13,8 Prozent (60 Prozent Aktienanteil).
Die realen Portfolios dürften etwas schwächer abgeschnitten haben, denn diese enthalten meistens auch Barmittel, deren Anlagertrag weit hinter jenen der Obligationen- und Aktieninvestments lagen.
Dennoch sind die Erträge der Pensionskassen-Indizes seit dem Jahr 2000 aufs Jahr gerechnet bescheiden. Der Wert hat sich zwar insgesamt mehr als verdoppelt, aber dies bedeutet dennoch lediglich Durchschnittserträge von 2,2 bis 2,6 Prozent pro Jahr.
PKBS wechselt zu Pictet und LGIM
(IPE) PKBS, the CHF15bn (€16bn) Pensionskasse of the city of Basel, has switched to Pictet Asset Management and Legal & General Investment Management (LGIM) to manage assets worth over CHF4.5bn to steer clear of concentration risks that surfaced following the emergency takeover of Credit Suisse by UBS.
“A tender [of asset management mandates] can have various reasons, such as inadequate performance, cost reduction or risk management. In this case we wanted to diversify risks,” said chief investment officer Max-Eric Laubscher in an interview with the scheme’s in-house publication Aspekte.
Laubscher explained that the emergency takeover of Credit Suisse by UBS in March 2023 triggered the decision of the pension fund to look for new asset managers.
The takeover meant that the asset management mandates already handed out by the scheme to Credit Suisse ended up with UBS, which already acts as fund manager and custodian bank for PKBS, the CIO added in the interview.
MoreWas die Migros-PK richtig macht
Die Wirtschafts-Website muula.ch hat die Leistungen der Migros-Pensionskasse aufgelistet und zählt auf, wie die Versicherten davon profitieren.
IZS-Vorschlag für «moderate und faire Anpassung» des BVG
Im Rahmen eines online IZS-Dialogs hat Reto Leibundgut, Partner c-alm, das Modell für eine kostengünstige Anpassung des BVG vorgestellt. Da die Änderungen moderat und ohne Eingriffe in die Systematik des Gesetzes ausgeführt werden können, verwendet Leibundgut den Begriff «Anpassung» und spricht nicht von einer Reform.
Das Ziel ist eine technisch saubere Modernisierung des BVG-Plans als «Evolution statt Revolution». Vorgestellt wurde es als IZS-Modell.
Die Anpassungen betreffen drei zentrale Elemente:
- Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug werden gesenkt, aber weniger stark als bei BVG 21; z.B. Koordinationsabzug 45% des AHV-Lohnes, max. 19’845 Fr. (BVG21 20%); Eintrittsschwelle 19’845 (19’8459.
- Flachere Beitragsstaffelung mit moderater Anpassung von bisher 7, 10, 15, 18% auf 10, 12, 14, 16%.
- Senkung des Mindestumwandlungssatzes in bspw. 8 kleinen Schritten von 6,8 auf 6%.
Mit diesen Anpassungen können die wichtigsten Ziele der gescheiterten BVG-Reform auf einfache Weise weitgehend realisiert werden. Teilzeiterwerbstätige werden besser gestellt und die Umverteilung auf 400 Mio. p.a. verringert. Die Senkung des Umwandlungssatzes kommt ohne aufwendigen Umverteilungsmechanismus zwischen den PKs aus.
Die Kosten werden auf rund 1,5-1,7 Mrd. p.a. veranschlagt, die Kompensation auf 1,6 Mrd. verglichen mit über 11 Mrd. für die BVG21-Reform. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes hat mit der aktuellen Zinssituation und der Gefahr neuerlicher Minuszinsen an Bedeutung gewonnen.
Allerdings gibt es auch mit diesem IZS-Modell Verlierer. Die maximale Renteneinbusse aus AHV und BVG beträgt -5.4% für eine Person im Alter 55, die immer in einem BVG-Vorsorgeplan versichert ist und einen AHV-Lohn von 88‘200 Franken bezieht. Wie viele davon betroffen wären, bleibt offen.
Reicht das Geld nach 65?
Nie ist man reicher als bei der Pensionierung. Doch die Ersparnisse sind dringend nötig. Denn die Rente aus der ersten und zweiten Säule genügt bei weitem nicht, wie eine Analyse zeigt. Albert Steck schreibt in der NZZ:
MoreDas Bundesamt für Statistik hat detailliert aufgelistet, mit welchen Ausgaben man rechnen muss. Vor der Pensionierung gibt ein Paarhaushalt im Schnitt 129’000 Franken pro Jahr aus. Treten die Ehegatten ins Rentenalter ein, sinken ihre Kosten aber nur wenig, nämlich auf 107’000 Franken.
Die Analyse zeigt, dass man insbesondere beim Konsum nur geringe Summen einsparen kann – konkret sind es knapp 4000 Franken. Auch die Steuerbelastung sinkt wenig, von 21’000 auf 19’000 Franken. Umgekehrt steigen im Alter die Ausgaben für die Krankenkasse und die Gesundheit.
Wer nach der Pensionierung alleinstehend ist, gibt im Schnitt 59’000 pro Jahr aus. Ebenfalls eine stolze Summe: Denn ein Mann lebt nach 65 noch gut 20 Jahre, eine Frau gar 23 Jahre. Somit kostet der Ruhestand bei einer normalen Lebenserwartung 1,2 bis 1,4 Millionen Franken. Für ein Paar summieren sich die Ausgaben auf etwa 2,4 Millionen.
Leser fragen, Experten antworten
Was gilt bei der Pensionskasse, wenn ich auswandere? Wie sichere ich mich ab, wenn ich Teilzeit arbeite? Diese und acht weitere Fragen stellten Leserinnen und Leser unseren Experten.
Pensionskassenstatistik 2023
Das Nettoergebnis der Vermögensanlagen war 2023 mit 54 Milliarden Franken positiv, nachdem im Vorjahr ein Verlust von 105 Milliarden Franken resultierte. Die Wertschwankungsreserven erhöhten sich auf 94 Milliarden Franken (Vorjahr 65 Milliarden Franken), was jedoch noch deutlich unter den 145 Milliarden Franken von 2021 liegt. Dies geht aus den definitiven Ergebnissen der Pensionskassenstatistik 2023 des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Im Jahr 2023 zahlten rund 2,1 Millionen Frauen und 2,7 Millionen Männer gesamthaft 23,3 Milliarden Franken reglementarische Beiträge in die berufliche Vorsorge ein. Dazu kommen von den Arbeitgebern noch deren Anteil von 32,6 Milliarden Franken an reglementarischen Beiträgen.
2023 wurden 15,0 Milliarden Franken in Form einer Kapital- oder Teilkapitalauszahlung bei Pensionierung ausbezahlt, das sind durchschnittlich 261’362 Franken pro Person. Im Vorjahr betrug dieser Wert noch 13,0 Milliarden Franken respektive 240’291 Franken pro Person.
Weiter wurden 2023 Altersrenten in der Höhe von 25,6 Milliarden Franken ausbezahlt. Dies entspricht durchschnittlich 27’983 Franken pro Jahr und pro Person. Im Vorjahr waren es Altersrenten in der Höhe von 25,2 Milliarden Franken, respektive durchschnittlich 28’236 Franken pro Jahr und pro Person.
IV: Berufliche Eingliederung 2008 bis 2021
Der Bundesrat in Erfüllung zweier Postulate einen Bericht verabschiedet, der aufzeigt, wie sich die berufliche Eingliederung entwickelt hat und was zu deren Erfolg beiträgt.
Im Bericht wurde die Einkommenssituation aller Personen untersucht, die sich zwischen 2008 und 2017 für Leistungen bei der IV angemeldet haben. Der Anteil der Personen, die vier Jahre nach ihrer IV-Anmeldung ein monatliches Erwerbseinkommen von über 3000 Franken aufweisen, hat im Beobachtungszeitraum von 31 Prozent auf 38 Prozent zugenommen.
Bei den Personen, die eine Frühinterventionsmassnahme der IV besuchten, stieg der Anteil der Personen mit einem Erwerbseinkommen vier Jahre nach einer Anmeldung von 67 Prozent auf 71 Prozent.
Die Frühinterventionsmassnahmen können relativ rasch und unkompliziert zugesprochen werden, damit Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung gar nicht erst aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder Verschlechterungen von gesundheitlichen und beruflichen Situationen vermieden werden können.
Der Bericht weist verschiedene Erfolgsfaktoren aus, die die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Eingliederung erhöhen. Einige davon kann die IV beeinflussen: Eine rasche Zusprache von beruflichen Eingliederungsmassnahmen, individuelle Massnahmen, die an den Bedingungen des Arbeitsmarkts ausgerichtet werden, sowie eine enge, koordinierte Begleitung der versicherten Personen erhöhen die Chancen einer beruflichen Eingliederung.
Mitteilung BR /
Bericht /
FR
Das neue BVG gemäss Vorschlag des Vereins Faire Vorsorge
Während bei den Fachverbänden aktuell wenig Motivation besteht, sich für eine neue BVG-Reform zu engagieren, versucht der Verein Faire Vorsorge für seinen Vorschlag in den Fachgremien und in der Politik Interesse zu wecken. Es sind dabei vor allem zwei Vorschläge, welche im Vordergrund stehen.
- Für das BVG sollen dieselben Grenzwerte (Bemessungsgrundlagen) wie bei der AHV gelten. Der versicherte Lohn wäre der AHV-Lohn mit einer Obergrenze, ohne Eintrittsschwelle mit Eintrittsalter 18 Jahre. Dies bei einem altersunabhängigen Beitragssatz.
- Einführung eines Vorsorgesplittings als Ersatz für die HinterlassenenLeistungen. Beide Vorschläge würden das Problem der Frauen im BVG angehen und lösen. Erste Treffen haben bereits stattgefunden. Es ist aber zu früh Aussagen darüber zu machen, inwieweit sie auf fruchtbaren Boden stossen.
Damit das klappen kann, müssten verschiedene Kriterien erfüllt werden:
- keine Verlierer
- keine Senkung, dafür Entlastung des Umwandlungssatzes
- alle tiefen Löhne inkl. Teilzeit sind «richtig» versichert, ohne dass Härtefälle entstehen
- besserer Sparprozess ohne zu hohe Mehrkosten.
Als «einfache, aber zielführende Lösung» wird vorgeschlagen:
- Übernahme praktisch des ganzen Regelwerkes aus der AHV in das BVG (nicht aber der Rentenmechanismus)
- Kleinere Ergänzungen/Abrundungen aus Reglementen von fortschrittlichen Pensionskassen wie mehrere Sparpläne und Versicherung für das Restkapitals (Rückgewähr).
Die Initianten und Autoren des Modells – Erich Wintsch und Fred Sigrist – haben in der Sonderausgabe des Schweizer Monat ihre Vorschläge publiziert. Ergänzende Überlegungen finden sich auf ihrer Website.
Website Faire Vorsorge / Beitrag Schweizer Monat / Reformkonzept
Von Rentenalter bis Fahrzeuglärm
Die Handelszeitung hat eine Übersicht mit 26 Neuerungen erstellt, welche 2025 in Kraft treten. Dazu gehört etwa, dass ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden im Heilmittelgesetz festgeschrieben wird. So dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Hätten Sie’s gewusst?
Unter 4. BVG wird festgehalten:
Per 1. Januar 2025 werden die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angepasst. Die Eintrittsschwelle, also der Mindestjahreslohn, steigt von 22’050 Franken auf 22’680 Franken. Die obere Limite des Jahreslohns steigt von 88’200 Franken auf 90’720 Franken. Weitere Anpassungen:
- Koordinationsabzug: Steigt von 25’725 Fr. auf 26’460 Fr.
- Minimal koordinierter Lohn: Steigt von 3675 Fr. auf 3780 Fr.
- Maximal koordinierter Lohn: Steigt von 62’475 Fr. auf 64’260 Fr.
Punkt 18 betrifft die Pensionierung:
Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre. Per 1. Januar 2025 wird dieses sogenannte Referenzalter erstmals um drei Monate erhöht – auf 64 Jahre und drei Monate. Hiervon betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961.
2026 steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 auf 64 Jahre und sechs Monate. Im folgenden Jahr steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1963 auf 64 Jahre und neun Monate. 2028 steigt das Referenzalter für Frauen ab dem Jahrgang 1964 auf 65 Jahre.
Überholter Rechtsstreit um die PK-Winterthur
Mittlerweile liegt eine Beschwerde der Stadt Winterthur gegen die eigene Pensionskasse beim Bundesverwaltungsgericht. Es geht um eine Minderverzinsung in den Jahren 2018/19, als die Kasse Sanierungsmassnahmen ergreifen musste und eine Verzinsung von 0,5% beschloss. Die Stadt erachtete das als widerrechtlich.
Bei der Aufsicht blitzte sie ab, weshalb sie die Beschwerde weiterzog. Der von der Kasse eingesparte Betrag beläuft sich auf 7,8 Mio., der aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzung zurückgestellt wurde. Wann mit einem Entscheid zu rechnen ist, bleibt unbekannt.
Heute hat sich die finanzielle Situation der Pensionskasse beruhigt. Der Deckungsgrad beträgt 101,8 Prozent, die Rückstellung von 7,8 Millionen Franken eingeschlossen. Die Altersguthaben werden mit dem gesetzlichen Mindestzins von 1,25 Prozent verzinst.
Bei der Pensionskasse Stadt Winterthur sind über 9700 Personen versichert, die bei der Stadt angestellt sind oder in nahen Betrieben arbeiten, wie etwa im Technorama oder am Theater Winterthur. Demgegenüber steht ein Anlagevermögen von gut zwei Milliarden Franken.
Libera Sozialversicherungen Ausgabe 2025
Mit und ohne Plan in die Pensionierung
Nach wie vor glaubt knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung, den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Das geht aus der neuesten Vorsorgestudie der AXA hervor.
Knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung (44 %) ist nach wie vor zuversichtlich, dass sie den gewohnten Lebensstandard im Alter halten kann. Das zeigen die Daten aus der aktuellen Vorsorgestudie der AXA. Allerdings glaubt nur knapp ein Viertel (23 %), dass sie diesen allein aus der 1. und 2. Säule finanzieren kann.
Der restliche Teil der Bevölkerung (77 %) ist sich im Klaren darüber, dass zusätzlich eine private Vorsorgelösung nötig ist. Drei Viertel der befragten 18- bis 65-jährigen (75 %) haben eine solche in der 3. Säule abgeschlossen. Wertschriftenlösungen erfreuen sich dabei über die letzten Jahre steigender Beliebtheit.
Dabei zeigen die Studienergebnisse deutlich regionale Unterschiede: So ist die Zuversicht, den gewohnten Lebensstandard halten zu können, bei Personen in der Deutschschweiz deutlich höher ausgeprägt (51 %) als in der Westschweiz (22 %).
Etwa ein Viertel der Bevölkerung (28 %) dagegen geht davon aus, im Alter den gewohnten Lebensstandard nicht aufrecht halten zu können. Als problematisch angesehen werden weiterhin vor allem externe Faktoren aus Wirtschaft und Politik sowie die Demografie. Deutlich weniger Befragte erwarten einen niedrigeren Lebensstandard im Alter aufgrund von individuellen Aspekten wie zu geringen Einzahlungen oder kritischen Lebensereignissen.
Zwei Drittel der über 50- und bis 65-Jährigen (64 %) hat sich bereits mit der Finanzierung nach der Pensionierung auseinandergesetzt, davon Männer (66 %) wie Frauen (62 %) fast gleichermassen und mit zunehmendem Alter häufiger, wie die Studienergebnisse zeigen. Allerdings hat sich jede fünfte Person (19 %), die kurz vor der Pensionierung steht (60+), noch nicht mit der Finanzierung des dritten Lebensabschnitts beschäftigt. Bei den 50- bis 59-Jährigen ist es knapp jede zweite Person (43 %).
Überarbeiteter ESG-Reporting Standard
Der seit dem 1. Januar 2023 geltende Standard hat sich in der Schweizer Vorsorgewelt bereits erfreulich verbreitet. Zudem planen gemäss einer ASIP-Studie fast die Hälfte der befragten Vorsorgeeinrichtungen, im nächsten Jahr einen solchen ESG-Bericht einzuführen.
Im Bestreben, die Praxistauglichkeit weiter zu erhöhen, hat die zuständige ASIP-Arbeitsgruppe den Leitfaden überprüft und einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Der überarbeitete ASIP ESG-Reporting Standard (Version 1.1) kann ab sofort unter diesem Link in Deutsch heruntergeladen werden.
Die französische und englische Übersetzung werden demnächst verfügbar sein, ebenso wie verschiedene Musterformulare (Templates) zur einfacheren Anwendung des Standards.