Während bei den Fachverbänden aktuell wenig Motivation besteht, sich für eine neue BVG-Reform zu engagieren, versucht der Verein Faire Vorsorge für seinen Vorschlag in den Fachgremien und in der Politik Interesse zu wecken. Es sind dabei vor allem zwei Vorschläge, welche im Vordergrund stehen.

  • Für das BVG sollen dieselben Grenzwerte (Bemessungsgrundlagen) wie bei der AHV gelten. Der versicherte Lohn wäre der AHV-Lohn mit einer Obergrenze, ohne Eintrittsschwelle mit Eintrittsalter 18 Jahre. Dies bei einem altersunabhängigen Beitragssatz.
  • Einführung eines Vorsorgesplittings als Ersatz für die HinterlassenenLeistungen. Beide Vorschläge würden das Problem der Frauen im BVG angehen und lösen. Erste Treffen haben bereits stattgefunden. Es ist aber zu früh Aussagen darüber zu machen, inwieweit sie auf fruchtbaren Boden stossen.

Damit das klappen kann, müssten verschiedene Kriterien erfüllt werden:

  • keine Verlierer
  • keine Senkung, dafür Entlastung des Umwandlungssatzes
  • alle tiefen Löhne inkl. Teilzeit sind «richtig» versichert, ohne dass Härtefälle entstehen
  • besserer Sparprozess ohne zu hohe Mehrkosten.

Als «einfache, aber zielführende Lösung» wird vorgeschlagen:

  • Übernahme praktisch des ganzen Regelwerkes aus der AHV in das BVG (nicht aber der Rentenmechanismus)
  • Kleinere Ergänzungen/Abrundungen aus Reglementen von fortschrittlichen Pensionskassen wie mehrere Sparpläne  und Versicherung für das Restkapitals (Rückgewähr).

Die Initianten und Autoren des Modells – Erich Wintsch und Fred Sigrist – haben in der Sonderausgabe des Schweizer Monat ihre Vorschläge publiziert. Ergänzende Überlegungen finden sich auf ihrer Website.

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