Die Handelszeitung hat eine Übersicht mit 26 Neuerungen erstellt, welche 2025 in Kraft treten. Dazu gehört etwa, dass ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden im Heilmittelgesetz festgeschrieben wird. So dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Hätten Sie’s gewusst?
Unter 4. BVG wird festgehalten:
Per 1. Januar 2025 werden die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angepasst. Die Eintrittsschwelle, also der Mindestjahreslohn, steigt von 22’050 Franken auf 22’680 Franken. Die obere Limite des Jahreslohns steigt von 88’200 Franken auf 90’720 Franken. Weitere Anpassungen:
- Koordinationsabzug: Steigt von 25’725 Fr. auf 26’460 Fr.
- Minimal koordinierter Lohn: Steigt von 3675 Fr. auf 3780 Fr.
- Maximal koordinierter Lohn: Steigt von 62’475 Fr. auf 64’260 Fr.
Punkt 18 betrifft die Pensionierung:
Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre. Per 1. Januar 2025 wird dieses sogenannte Referenzalter erstmals um drei Monate erhöht – auf 64 Jahre und drei Monate. Hiervon betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961.
2026 steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 auf 64 Jahre und sechs Monate. Im folgenden Jahr steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1963 auf 64 Jahre und neun Monate. 2028 steigt das Referenzalter für Frauen ab dem Jahrgang 1964 auf 65 Jahre.