wallisJérôme Cosandey schreibt auf Avenir Suisse über die Modernisierung der Walliser kantonalen PK und behandelt die Wege zur Vollkapitalisierung anderer Kantone, mit guten und schlechten Beispielen.

Für den Königsweg, die Vollkapitalisierung innert zehn Jahren, haben sich 16 Kantone aus der Deutschschweiz entschieden. Das ist gut so. Für den Kanton Bern war die zehnjährige Zeitvorgabe zu ambitioniert. Er strebte deshalb zwar die Vollkapitalisierung an, aber innert 20 statt 10 Jahren. Dafür musste er formell die Teilkapitalisierung wählen. Das Ziel ist richtig, auch wenn der Weg etwas länger dauert.

Der Kanton Wallis hat am 19. Juni 2018 eine innovative und elegante Lösung vorgestellt, wie er mittelfristig die Vollkapitalisierung ohne Staatsgarantie erreichen will. Er will seine bisherige Vorsorgeeinrichtung in zwei Pensionskassen aufteilen. Die erste, geschlossene Kasse versichert alle Mitarbeiter, die dem Staat vor 2012 beigetreten sind. Diese Kasse bleibt unter Staatsgarantie. Die andere, offene Kasse deckt alle, die ab 2012 angestellt wurden sowie alle künftigen Mitarbeitenden.

Mit dieser Lösung wird die Befreiung der Staatsgarantie zwar etwas langsamer als im Kanton Bern erreicht. Aber mit jeder Kohorte, die in Pension geht, nähert der Kanton Wallis sich diesem Ziel an. Gleichzeitig wird der Kanton für neue Mitarbeiter attraktiver, weil letztere die Sanierungslast früherer, unterfinanzierter Leistungsversprechen der geschlossenen Kassen nicht mehr mittragen müssen.

Für die Kantone aus der Romandie (FR, GE, JU, NE, VD) und das Tessin, die die Teilkapitalisierung gewählt haben und inkrementell einen Deckungsgrad von 80% anstreben, stimmt mindestens die Stossrichtung. Das Ziel ist allerdings zu wenig ambitiös, die Zeitspanne zu lang, und die Staatsgarantie bleibt gewährt. Zwar ist dieser Entscheid vollkommen rechtens. Es stünde aber den Bürgern dieser Kantone frei, höhere Deckungsgrade innert weniger Jahren vorzugeben, analog zum Kanton Bern. Oder eben, eine Lösung nach dem Walliser Modell zu wählen.

In die falsche Richtung ging hingegen der Kanton Basel-Stadt. Seine Kasse wies bei der Einführung der Strukturreform einen Deckungsgrad knapp unter 100% auf. Allerdings rechnete damals die Pensionskasse des Kantons mit zu optimistischen technischen Parametern, was den Deckungsgrad künstlich schönte. Eine Anpassung an die Realität der Kapitalmärkte hätte zu einer weiteren Unterdeckung geführt.

Da frühere Sanierungen der kantonalen Pensionskasse zwischen 2008 und 2010  bereits über 2 Mrd. Fr. gekostet hatten, wagte die Politik eine erneute Sanierung nicht. Sie wählte deshalb die Teilkapitalisierung. Im Gegensatz zum Vorgehen der lateinischen Schweiz ist hier die Stossrichtung nicht im Sinne des Erfinders. Es geht nicht mehr um die Garantie der inkrementellen Verbesserung der finanziellen Situation der Kasse, sondern im Gegenteil um die Ausnutzung eines gesetzlichen Schlupfloches, um den Druck einer Reform zu umgehen und eine Senkung des Deckungsgrades zuzulassen.

  Avenir Suisse /  Mitteilung Kt. Wallis zur PK