Der Gewerkschaftsbund hat gleichentags wie die anderen, am Kompromiss beteiligten Sozialpartner, seine Ideen zur BVG-Revision präsentiert. Dazu wird ausgeführt:
Eckwerte sind die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, abgefedert durch die Erhöhung der Altersgutschriften und Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration. Das sgv-Modell verzichtet auf einen Leistungsausbau. Eine Umverteilung in der 2. Säule, wie es das Modell von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband vorsieht, wird verhindert. Es bewahrt das 3-Säulen-Prinzip und führt zu über einer Milliarde Franken weniger Kosten als das Gegenmodell.
Das sgv-Modell verursacht Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Franken. Rund 1,1 Milliarden Franken fallen in Form höherer Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an. Die Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration verursachen Mehrkosten in der Höhe von rund 400 Millionen Franken (bei einer Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen). Der Gegenvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands verursacht Gesamtkosten von mindestens 2,5 Milliarden Franken. Gut 1,3 Milliarden Franken an Zusatzkosten fallen in Form höherer Prämienzahlungen an die Vorsorgeeinrichtungen an. Die Lohnbeitragserhöhungen verursachen je nach Ausgestaltung der Rentenzuschläge Mehrkosten von 1,2 bis 1,5 Milliarden Franken. Das sgv- Modell ist also auch noch um mindestens eine Milliarde Franken günstiger.
Der sgv-Lösungsansatz verzichtet bewusst auf die Erhöhung der Lohnprozente, da diese für den Wirtschaftsstandort Schweiz prinzipiell schädlich ist. Sie verteuert die Produkte und schmälert damit die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Betriebe. Sie verringert die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten und entzieht den Betrieben Mittel, die dringend für Investitionen in die Zukunft benötigt werden. Mit der angenommenen STAF-Vorlage müssen bereits höhere Lohnprozente verdaut werden. Aus Sicht des sgv kann es nicht angehen, bereits eine nächste Erhöhung ins Auge zu fassen. Damit schont das Modell des sgv die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
Für das Gewerbe ist wichtig, dass das sgv-Modell auf Anpassungen beim Koordinationsabzug verzichtet. Der Niedriglohnbereich wird so vor überdurchschnittlich starken Mehrbelastungen geschützt. Auch in diesem Punkt unterscheidet das sgv-Modell fundamental vom Gegenvorschlag, was von volkswirtschaftlich grosser Bedeutung ist. Die Margen der Betriebe im Niedriglohnbereich sind tief und die Arbeitnehmenden verfügen kaum über frei verfügbare Mittel. Jede starke Verteuerung des Produktionsfaktors Arbeit führt zum Abbau und zur Verlagerung von Arbeitsplätzen und treibt die betroffenen Arbeitnehmenden in die Armut.
Die Vorbehalte gegen den Sozialportner-Kompromiss werden so zusammen gefasst:
Das 3-Säulen-Prinzip hat sich bewährt. In der 2. Säule spart jeder Versicherte mit der Unterstützung seines Arbeitgebers sein eigenes, ihm klar zugeordnetes Altersguthaben. Deshalb gilt für den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft: Keine Umverteilung in der 2. Säule. In diesem Punkt unterscheidet sich das sgv-Modell fundamental vom Mehrheitsmodell der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands. Ihr Modell kehrt vom bewährten 3-Säulen-System ab. Gemäss ihrem Modell sollen nach dem Giesskannenprinzip Rentenzuschläge erteilt werden. Damit wird vom Grundsatz des Einlageprinzips im BVG abgewichen und neu eine systemfremde Umverteilung eingeführt. Es ist nichts anderes als der erste Schritt in Richtung Einheitskasse oder Volksrente.