Motion: Gleich lange Spiesse für über 50-Jährige
Eine vor zwei Jahren von der BDP-Fraktion eingereichte Motion fordert einheitliche Altersgurtschriften im BVG. Der Text der Motion lautet:
Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Benachteiligungen der älteren Generation im BVG abzuschaffen und bei den Altersgutschriften einen Einheitssatz einzuführen.
In der Begründung wird u.a. ausgeführt:
Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat für gleich lange Spiesse sorgt und die systematische Benachteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Welt schafft. Mit einem Einheitssatz in Bezug auf die Altersgutschriften wird dem ohne Einschränkungen Rechnung getragen. Die damit verbundenen Mehrkosten werden systembedingt hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dies führt zu einer raschen Entlastung der älteren Generation und – vorerst – zu einer Mehrbelastung der jüngeren Generation. Im Gegenzug wird die Generationengerechtigkeit hergestellt, und die jüngere Generation profitiert ihrerseits längerfristig von der früheren Wirkung der höheren Altersgutschriften und den ebenfalls verbesserten Arbeitsmarktchancen im späteren Berufsleben.
In seiner (kurzen) Stellungnahme schreibt der Bundesrat:
Das Parlament hat eine Abflachung der Altersgutschriften im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 eingehend analysiert und abgelehnt. Es hat insbesondere darauf verwiesen, dass eine solche Lösung hohe Kosten verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung der jungen Generation mit sich bringen würde. Es ist nicht angezeigt, zum heutigen Zeitpunkt auf diesen Entscheid zurückzukommen.
Der Nationalrat hat das Geschäft in der Sommersession 2019 behandelt. NR Duri Campell hat für die BDP gesprochen:
Forderung nach Einheitssätzen
workfair 50+ hat eine Volksinitiative gestartet mit dem Ziel einheitlicher Altersgutschriften im BVG. Die Begründung: “Dass Menschen mit zunehmendem Alter, wegen der progressiven BVG, für Unternehmen immer teurer werden, ist unfair und widerspricht der Verfassung. Darum wurde eine Initiative eingereicht, um diese Ungerechtigkeit auszugleichen.” Einen entsprechenden Vorstoss hat die BDP im Parlament eingereicht.
In AWP Soziale Sicherheit 19/12 haben zum Thema Sergio Bortolin (Asga) und Benno Ambrosini (Libera) Stellung bezogen. Grundsätzlich stehen sie dem Anliegen positiv gegenüber. Aber beiden ist klar, dass der Wechsel vom heutigen System progressiv ansteigender Sätze nicht einfach zu haben ist. Auszüge:
Bortolin: Die Rahmenbedingungen sprechen dafür, eine allfällige Änderung hin zu einem Einheitssatz jetzt zu diskutieren. Der Wechsel zu einem BVG-Einheitssatz hätte einschneidende Konsequenzen, von denen alle Versicherten betroffen wären. Wir schätzen, dass der Einheitssatz zwischen 14 und 15 Prozent zu liegen käme, je nach Gestaltung des Ausgleichs für die Reduktion des Umwandlungssatzes. Ohne entsprechenden Ausgleich würde sich der Einheitssatz bei 12,5 Prozent befinden. Gegenüber der progressiven Altersgutschrift – 7, 10, 15 und 18 Prozent – ergibt sich daraus das Problem einer Übergangsgeneration von 20 Jahren. Für diese Übergangsgeneration müssten entsprechende fankierende Massnahmen getroffen werden.
Ambrosini: Das Problem lösen können zwei Lösungsansätze: Entweder diese Generation erhält Kompensationszahlungen – das verteuert die berufliche Vorsorge – oder der Einheitssatzes wird nur für junge Arbeitnehmer eingeführt. Somit kämen die versprochenen Vorteile aber erst in 30 bis 40 Jahren voll zum Tragen. Ein weiterer Nachteil des Einheitssatzes wäre, dass im jüngeren Alter geleistete Beiträge unter Berücksichtigung der Zinsen (Zinseszinseffekt) viel mehr Gewicht hätten als Beiträge unmittelbar vor der Pensionierung. Somit wären Versicherte mit Beitragslücken in jüngeren Jahren oder mit Lohnerhöhungen vor der Pensionierung überproportional benachteiligt. Um diese Nachteile zu begrenzen, ist eine moderatere Abstufung der BVG- Altersgutschriften dem Einheitssatz vorzuziehen: Dies kann entweder über eine Abflachung der Beitragsätze im höheren Alter oder eine Anhebung in jüngerem Alter geschehen. Diese Lösung wäre in Verbindung mit der Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes begrüssenswert.
Le futur budget du canton inquiète les syndicats genevois
Revision der Verordnung über die Anlagestiftungen
Das BSV schreibt in einer Mitteilung:
Die Anlagemöglichkeiten von Anlagestiftungen werden erweitert und die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Stiftungen wird gestärkt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Änderungen auf den 1. August 2019 in Kraft zu setzen.
Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie sind kollektive Anlagegefässe für Vorsorgeeinrichtungen, Säule 3a-Stiftungen und Freizügigkeitseinrichtungen. Sie unterstehen den Bestimmungen der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV).
Die Verordnungsänderung stärkt die Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftung. Insbesondere ist diese neu allein für die Wahl des Stiftungsrates zuständig. Zudem erweitert der Bundesrat die Anlagemöglichkeiten und die Flexibilität der Anlagestiftungen. Die geänderte Verordnung ermöglicht beispielsweise, dass Anlagestiftungen in bestimmten Gefässen stärker als bisher in Aktien investieren dürfen, was aufgrund der Tiefzinssituation nötig ist. Damit kann der Konkurrenznachteil gegenüber den Anlagefonds wettgemacht werden.
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Revision der ASV:
Die Arbeitgeber, welche die Änderung der Verordnung über die ASV kritiklos mitgetragen haben, begrüssen die im August in Kraft tretende Revision: «Mit der Änderung der Verordnung können die in der Kritik stehenden Diversifikationsbestimmungen der ASV zweckmässiger ausgestaltet werden», nimmt Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim SAV Stellung.
Mitteilung BSV /
Verordnungstext / Erläuterungen / Vernehmlassung / SAV
Interpellation: Zukunftsorientiertes Investieren
BD-Nationalrat Martin Landolt hat eine Interpellation zum Thema nachhaltiges Anlegen der Pensionskassen eingereicht. Der eingereichte Text lautet:
Verschiedene Studien, Einschätzungen oder auch Bestrebungen auf europäischer Ebene zeigen eine klar erkennbare Stossrichtung dahingehend auf, dass die Integration von Nachhaltigkeit und Klimarisiken eine treuhänderische Pflicht von Vermögensverwaltern und Vorsorgeeinrichtungen wird. Basierend auf diesen Erkenntnissen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind aus Sicht des Bundesrates BVG und BVV noch zeitgemäss? Oder besteht Anpassungsbedarf, namentlich in Bezug auf die Integration von Klimarisiken und Nachhaltigkeitskriterien?
2. Wie gedenkt der Bundesrat institutionelle Anleger wie Pensionskassen zu unterstützen, damit sie ihrer diesbezüglichen treuhänderischen Pflicht nachkommen können?
3. Welche Rahmenbedingungen müssten präzisiert werden, damit Pensionskassen und weitere institutionelle Anleger explizit Klimarisiken als Teil ihrer treuhänderischen Pflicht wahrnehmen? Gibt es allenfalls bestehende Regulierungen und Rahmenbedingungen, welche dies behindern?
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme schreibt er:
Der aktuelle rechtliche Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) ist deshalb angemessen und klar. Es besteht kein Anpassungsbedarf, und eine Gesetzesänderung oder Präzisierung der Rahmenbedingungen ist somit nicht angezeigt.
Die Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen fallen in die Verantwortlichkeit des obersten Organs der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung. Dieses verwaltet das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Risikoverteilung (Diversifikation) sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind.
Postulat: Früherer Sparbeginn im BVG
Die BD-Fraktion hat ein Postulat eingereicht mit der Forderung, den Sparbeginn im BVG von 25 auf 18 Jahre vorzuverlegen.
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob statt wie bisher erst ab dem Alter von 25 Jahren neu bereits ab 18 Jahren oder gegebenenfalls nach Abschluss der Erstausbildung (Abschluss der Berufslehre, Studium) in die Altersvorsorge der zweiten Säule eingezahlt werden soll.
Im Bericht des Tages-Anzeigers werden unterschiedliche Stimmen zitiert:
Pascal Vuichard, Co-Präsident der Jungen Grünliberalen, erachtet den Vorschlag grundsätzlich als sinnvoll. Doch: «Es darf aber nicht sein, dass die Jungen früher Beiträge in die berufliche Vorsorge zahlen und das Geld weiter zu den Rentenbezügern umverteilt wird.» Erst müsse diese Umverteilung gestoppt werden. Auch Silberschmidt sagt, die Jungen seien zur Solidarität mit der Rentnergeneration bereit. Aber sie habe Grenzen.
Juso-Präsidentin Tamara Funiciello hingegen will keinen zusätzlichen Franken «in dieses marode System buttern». Die zweite Säule müsse grundsätzlich reformiert werden, und dabei wolle sie wissen, was genau mit dem einbezahlten Geld geschehe und wer davon profitiere. Ginge es nach den Juso, würde die zweite Säule schrittweise zurückgebaut und an ihrer Stelle die AHV gestärkt.
Nicht nur die BDP will früher Altersgutschriften erheben, um die Renten zu sichern: Der Pensionskassenverband Asip etwa schlägt neben anderen Massnahmen vor, dass junge Berufsleute bereits mit 20 Jahren Beiträge in der Höhe von 9 Prozent ihres Lohnes in die Pensionskasse einzahlen. Zudem sollen mit Ausnahme der über 55-Jährigen alle Versicherten leicht höhere Gutschriften entrichten.
Postulat: Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter
CVP-Ständerat Peter Hegglin hat ein Postulat folgenden Inhalts eingereicht:
Mit dem Ziel, Anreize zu schaffen, die Erwerbstätigkeit nach dem Regelrentenalter zu fördern, wird der Bundesrat gebeten, in einem Bericht Lösungsvarianten zu AHV, BVG und den Steuern vorzuschlagen, dies unter Berücksichtigung der Parameter Freibetrag und Auffüllen von Beitragslücken sowie einer attraktiveren Gestaltung des Rentenaufschubs in der AHV und in der beruflichen Vorsorge.
Hegglin zeigt in der Begründung auf, dass der freiwillige Rentenaufschub für erwerbstätige Rentner vor allem für die AHV, nicht aber für den Rentner, lukrativ ist. Der Break-even in einem Berechnungsbeispiel würde erst im Alter 87 eintreten!
Der Bundesrat wiederholt in seiner Stellungnahme bereits vorgebrachte Argumente mit Verweis auf die laufende AHV-Revision und die Problematik einer unterschiedlichen Besteuerung von Erwerbseinkommen zugunsten der Rentner. Er beantragt Ablehnung.
Im Ständerat argumentierte BR Berset:
L’opposition au postulat n’est donc pas une opposition à la nécessité de flexibiliser et d’encourager à travailler plus longtemps; nous sommes convaincus qu’il faut le faire. Par contre, l’opposition est motivée par les différents éléments suivants.
Le premier, qui est probablement le plus important, c’est que nous disposons déjà de tous les rapports et éléments qui avaient été préparés pour le projet Prévoyance 2020, et il ne nous semble pas que la situation ait changé à un point tel qu’il faille faire de nouvelles études ou alors, ponctuellement. Dans de tels cas, il faut que les commissions nous disent sur quoi précisément.
Le deuxième élément, c’est qu’effectivement – comme cela a été rappelé – le deuxième pilier est actuellement traité par les partenaires sociaux. Nous allons devoir aussi, ma foi, laisser le temps nécessaire au débat sur le premier pilier et le temps nécessaire pour une transmission d’un résultat – qu’on espère positif – sur le deuxième pilier pour voir comment on poursuit les efforts et comment on fait pour garantir aussi, autant que possible, des incitatifs positifs à travailler plus longtemps dans les premier et deuxième piliers.
Entgegen dem Wunsch der Regierung wurde das Postulat mit 26 gegen 7 Stimmen angenommen (20.6.19).
Interpellation: Erwerbsarbeit im Rentenalter
CVP-Ständerat Pirmin Bischof hat den Bundesrat angefragt, wie die Erwerbsarbeit im Rentenalter attraktiver gemacht werden könnte.
Der Bundesrat hat auf die laufenden Bemühungen zur Revision der Altersvorsorge verwiesen. Zum Punkt Progression durch Weiterarbeit bei gleichzeitigem Rentenbezug heisst es in der bundesrätlichen Antwort:
Im Schweizer Steuersystem unterliegen grundsätzlich alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Eine privilegierte Besteuerung von erwerbstätigen Rentenbezügern wäre im Hinblick auf die im Steuerrecht massgebenden verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit problematisch.
Der Interpellant erklärt sich als teilweise befriedigt.
Motion: Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der OAK
SVP-Ständerat Alex Kuprecht eine Motion unter dem Titel “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge OAK” eingereicht.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der OAK durch das Parlament ermöglicht und zum anderen verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt:
Primäre Aufgabe der OAK ist es, für eine einheitliche Aufsicht der regionalen Aufsichtsstellen zu sorgen (Art. 64a BVG). Sie darf nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage notwendige Standards erlassen (Bst c). In der Beantwortung meiner Interpellation (18.4166) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die OAK zu überwachen und zu sanktionieren. In Beantwortung des Postulates von Ständerat Erich Ettlin (16.3733) ergab das Rechtsgutachten, dass es unklar ist, welche rechtlichen Wirkungen die Weisungen der OAK haben. Das würde bedeuten, dass die Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge eine Narrenfreiheit in Bezug auf Ihre Weisungen hätte, ohne dass durch ein politisches Organ oberaufsichtsrechtlich irgendwie kontrolliert würde.
Im Bereiche der Sozialversicherung ist es stossend, wenn keine Klarheit bezüglich der rechtlichen Kompetenzen einer staatlichen Stelle herrscht. Weder das Departement EDI noch das Parlament durch die GPK können heute die OAK bei Kompetenzüberschreitungen aufhalten. Diese kann folglich ohne jegliche übergeordnete Kontrolle agieren. Es bleibt einzig der Gerichtsweg offen. Es gilt somit Kontrollinstanzen zu erstellen, damit Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das Vertrauen der regionalen Aufsichtsinstanzen wieder zu stärken.
UN-Daten zur Weltbevölkerungs-Entwicklung
Projektion des Anteils der über 65jährigen in der Schweiz gemäss UN-Daten von Juni 2019.
Die aktuellen Daten der UN zur Entwicklung der Weltbevölkerung zeigen, dass weltweit der Anteil der über 65jährigen am schnellsten wächst:
By 2050, one in six people in the world will be over age 65 (16%), up from one in 11 in 2019 (9%). Regions where the share of the population aged 65 years or over is projected to double between 2019 and 2050 include Northern Africa and Western Asia, Central and Southern Asia, Eastern and South-Eastern Asia, and Latin America and the Caribbean. By 2050, one in four persons living in Europe and Northern America could be aged 65 or over. In 2018, for the first time in history, persons aged 65 or above outnumbered children under five years of age globally. The number of persons aged 80 years or over is projected to triple, from 143 million in 2019 to 426 million in 2050.
Generell erwartet die UN, dass die Weltbevölkerung von derzeit 7,7 Mrd. bei sich abschwächenden Wachstumsraten bis 2050 auf 9,7 Mrd. ansteigen und ein Maximum von gegen 11 Mrd. im Jahre 2100 erreichen wird.
UBS PK-Performance Mai 2019
• Die Vorsorgeeinrichtungen im USB-Sample erzielten im Mai eine durchschnittliche Performance von –1,51% und seit Jahresbeginn 5,6% nach Gebühren.
• Die grossen Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als CHF 1 Mrd. lagen mit –1,33% an der Spitze, gefolgt von den mittleren mit verwalteten Vermögen von CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. mit –1,45%. Die kleinen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von weniger als CHF 300 Mio. schnitten mit –1,67% am schlechtesten ab.
• Keine der Vorsorgeeinrichtungen erzielte im Mai eine positive Rendite.
Groupe Mutuel fusioniert ihre beiden Vorsorgestiftungen
Les sept raisons de l’écart de rente hommes-femmes
Les Suissesses reçoivent en moyenne 20’000 francs de moins par an que les hommes au titre de la prévoyance, soit un écart de 37%. En Europe, les disparités vont de 1,8% à 48,7%. Exemples concrets
En Suisse, selon le rapport Ecarts de rentes en Suisse (172 pages), les femmes reçoivent une rente LPP inférieure de 37% à celle des hommes, soit d’environ 20 000 francs de moins. L’écart de rentes entre hommes et femmes «n’est pas une fatalité», avance Swiss Life. Les sept raisons pour lesquelles les femmes ont moins d’argent à la retraite sont les suivantes:
1. Les femmes vivent plus longtemps que les hommes et perçoivent des allocations six années supplémentaires (82 ans contre 76 ans, dans les pays industrialisés).
2. Les femmes prennent leur retraite plus tôt en raison d’un âge légal de la retraite inférieur.
3. Les femmes sont plus nombreuses à ne pas exercer d’activité professionnelle.
4. Les femmes travaillent plus souvent à temps partiel (c’est-à-dire avec un taux d’occupation inférieur à 90%).
5. Les femmes ont souvent des «petits boulots».
6. Les femmes gagnent moins.
7. Les femmes ont moins de connaissances en finances, selon des études du National Bureau of Economic Research.
LeTemps / EU Pension adequacy report / L’écart entre les rentes / unia work
Mehrheit erwartet sinkende Renten
Die zweite Ausgabe des «SVV Sicherheitsmonitors», herausgegeben vom Schweizerischen Versicherungsverband, stellt die Altersvorsorge ins Zentrum. Die Studie beruht auf einer repräsentativen Onlinebefragung von 1013 Erwachsenen. Die Befragung zeigt, dass das Sicherheitsbedürfnis der Schweizer Bevölkerung in den meisten Lebensbereichen gedeckt ist. Dies gilt für die Wohnsituation und das soziale Umfeld ebenso wie für den Arbeitsplatz und die polizeiliche Sicherheit.
Demgegenüber besteht ein markantes Sicherheitsdefizit in der Altersvorsorge. Nur 23 Prozent der befragten Personen sehen sich in diesem Bereich voll und ganz abgesichert. 40 Prozent sehen hingegen ihr Sicherheitsbedürfnis gar nicht befriedigt. Dies zeigt, dass die finanzielle Altersvorsorge zu den zentralen Herausforderungen im (subjektiven) Sicherheitsgefüge der Schweizer Bevölkerung gehört.
Heute entscheidet sich ein grosser Teil der Schweizer Erwerbstätigen vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Welche Rahmenbedingungen könnten aus Sicht der Befragten dazu beitragen, dass sie länger arbeiten würden und damit das Rentensystem stärken? Nur eine von sieben skizzierten Massnahmen findet bei einem substanziellen Teil der aktuell Erwerbstätigen Anklang. Es ist dies die Möglichkeit zur schrittweisen Reduktion des Arbeitspensums. 37 Prozent der 56- bis 65 Jährigen sehen darin einen für sie selbst wirksamen Ansatz für einen Aufschub der Pensionierung.
Fast drei Viertel der Befragten gehen davon aus, dass das Rentenniveau in der Schweiz in Zukunft sinken wird. 22 Prozent erwarten dabei sogar ein deutliches Sinken. Nur eine Minderheit geht davon aus, dass die Politik aktiv Rentenkürzungen beschliesst. Die grosse Mehrheit glaubt dagegen, dass der Reformstau weiter anhält und die Renten trotzdem sinken werden. Dies bringt die Erwartung der Befragten zum Ausdruck, dass sich das System gewissermassen automatisch den demografischen Sachzwängen anpasst und fehlende Einnahmen mit tieferen Renten kompensiert werden.
Die Befragung zeigt, dass das Prinzip der obligatorischen beruflichen Vorsorge in der zweiten Säule (BVG) im Vergleich zur ersten Säule tendenziell als sicherer, nachhaltiger und effizienter eingeschätzt wird. Das Umlageverfahren der AHV wird dagegen häufiger mit der Fairness unter den Generationen in Verbindung gebracht. Insgesamt sind 38 Prozent der Befragten der Ansicht, dass die zweite Säule in Zukunft mehr Gewicht bei der Rentenfinanzierung haben soll.
Hypotheken: “PKs mit Abstand am günstigsten”
Ein von MoneyPark durchgeführter Vergleich der Hypotheken von Banken, Versicherungen und Pensionskassen zeigt, dass die Pensionskassen weitaus am günstigsten offerieren, die Banken sind am teuersten. Zusammenfassend heisst es im Vergleich:
- Banken sind bei zehnjährigen Festhypotheken teurer als Versicherungen und Pensionskassen. Durchschnittlich konnte ein Kunde in den letzten sechs Monaten mit einer Versicherung rund 13 Basispunkte pro Jahr einsparen; mit einer Pensionskasse waren es sogar 20 Basispunkte pro Jahr.
- Die Pensionskassen haben auch bei den fünfjährigen Festhypotheken gegenüber den Banken und den Versicherungen die Nase vorn (26 Basispunkte resp. 21 Basispunkte).
- 13’000 Franken in 10 Jahren und über 8000 Franken in fünf Jahren können somit mit Abschluss einer Hypothek über 650’000 Franken bei einer Pensionskasse im Vergleich zu einer Bank durchschnittlich gespart werden.
- 2019 werden bereits über 30 Prozent des von MoneyPark vermittelten Hypothekarvolumens von zehnjährigen Festhypotheken an Pensionskassen vergeben, rund 20 Prozent an Versicherungen und die Hälfte an Banken. Der Anteil der Pensionskassen hat sich damit seit 2018 verfünffacht, auch wenn PKs erst sechs Prozent der Anbieter im Partner-Universum von MoneyPark ausmachen.






