Fabian Schäfer erläutert in der NZZ die Sozialpartner-Vorschläge zum BVG. Als besonders bemerkenswert bis erstaunlich bezeichnet er die vorgeschlagenen Umlageelemente, die dem BVG eigentlich wesensfremd sind und die er als “Mini-AHV im BVG” bezeichnet.

Die Verbände planen im BVG einen sogenannten Rentenzuschlag, der im Wesentlichen nach den Regeln der ersten Säule funktioniert: Alle Arbeitnehmer sollen monatlich einen zusätzlichen Beitrag von 0,5 Prozent ihres Lohns abliefern. Davon ausgenommen sind nur Lohnbestandteile, die über den maximalen BVG-Lohn von gut 850’000 Franken hinausgehen. Die Hälfte des neuen Lohnbeitrags muss der Arbeitgeber bezahlen. Insgesamt sollen jährlich rund 1,5 Milliarden Franken zusammenkommen.

Das Geld wird aber nicht dem individuellen Konto des einzelnen Versicherten gutgeschrieben, sondern fliesst an den zentralen BVG-Sicherheitsfonds, der es später an die einzelnen Pensionskassen zurück verteilt. Finanziert wird damit ein dauerhafter Zuschlag zur ordentlichen Pensionskassenrente, der für alle Angehörigen eines Jahrgangs gleich hoch ist. Somit findet hier analog zur AHV eine doppelte Umverteilung statt: von jung zu alt sowie von hohen Einkommen zu tiefen.

Für die ersten Jahrgänge nach der Umsetzung der Reform ist die Höhe des Zuschlags bereits festgelegt. In den ersten fünf Jahren sollen alle Versicherten 200 Franken pro Monat mehr erhalten, danach sind es noch 150 Franken und später 100 Franken. Mittelfristig – 15 Jahre nach der Reform – wird der Bundesrat jährlich neu entscheiden, wie hoch der Rentenzuschlag angesetzt wird. Zahlen dazu legen die Verbände noch nicht vor. Laut Fachleuten ist aber absehbar, dass die 0,5 Lohnprozente langfristig nicht für 100 Franken im Monat reichen werden. Der Zuschlag werde später tiefer sein. (…)

Die Verbandsspitzen haben sich am Dienstagmorgen mit Sozialminister Alain Berset (sp.) getroffen und ihm beide Vorschläge übergeben. Allerdings steht aufgrund der breiteren Unterstützung eindeutig der Plan der Gewerkschaften und der Arbeitgeber im Vordergrund. Der Bundesrat muss nun entscheiden, ob er ihren Vorschlag übernimmt und dazu eine Vorlage ins Parlament bringt. Die Sozialpartner hoffen, dass die Reform 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

  NZZ