Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum BVG-Revisionsmodell der Sozialpartner fest:
Der Vorschlag trägt einigen Forderungen seitens der Branche Rechnung, insbesondere derjenigen nach einer sofortigen und deutlichen Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6%. Der vorgeschlagene Umwandlungssatz vergrössert den Handlungsspielraum für die ganze Branche und ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die heute bestehende Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern dadurch nur reduziert und nicht vollständig behoben wird. Zudem entsprechen die Vorschläge, an der Eintrittsschwelle festzuhalten, den Koordinationsabzug zu reduzieren sowie die Altersgutschriften anzupassen grundsätzlich den kürzlich auch vom ASIP gemachten Vorschlägen.
Skepsis ist erkennbar beim Vorschlag eines Zuschlags für Rentenbezüger:
Zur Sicherung des Leistungsniveaus für die älteren Versicherten sowie zur besseren Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und tieferen Einkommen schlagen die Sozialpartner einen altersabhängigen fixen und lebenslänglichen Zuschlag für alle Rentenbezüger vor. Dieser Zuschlag von 200 bis 100 Franken pro Monat für die nächsten 15 Rentenjahrgänge soll mit einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0,5% auf allen AHV-pflichtigen Löhnen bis rund 850’000 Franken finanziert werden. Dagegen sollen die heutigen über den Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschüsse aufgrund ungünstiger Altersstruktur entfallen.
Damit wird innerhalb der zweiten Säule ein im Umlageverfahren und über den Sicherheitsfonds organisiertes neues Element eingeführt. Diesen im Gesamtkontext BVG neuen Vorschlag wird der ASIP als Vertreter der Pensionskassen, die ihn umzusetzen haben, im Detail prüfen, vor allem bezüglich des Geltungsbereichs, der Praxistauglichkeit und der Auswirkungen auf die einzelnen Pensionskassen.
Wie die Sozialpartner erwartet auch der ASIP, dass der Bundesrat auf der Basis der Verhandlungsergebnisse nun rasch eine Vernehmlassung durchführen wird mit anschliessender Ausarbeitung einer Botschaft, damit die Revision nach der parlamentarischen Beratung möglichst bald in Kraft gesetzt werden kann.
Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Notwendig ist aber auch die richtige Kombination der verschiedenen möglichen Anpassungen bei der Suche nach einer im Parlament und vor dem Volk mehrheitsfähigen Lösung. In diesem Sinn haben die Sozialpartner einen sicher noch vertieft zu prüfenden, aber konstruktiven Vorschlag gemacht.