An einem Medienanlass haben die Präsidenten des Arbeitgeberverbands, des Gewerkschaftsbunds und von Travail-Suisse den Kompromiss kommentiert. Auszüge:
Valentin Vogt, SAV: Sie werden sich fragen, wo denn die Kröte liegt, die wir von Arbeitgeberseite schlucken müssen. Unumwunden gebe ich zu, dass sie im solidarisch finanzierten Rentenzuschlag liegt. Das ist sicher nicht das Element, das wir von uns aus vorgeschlagen hätten und das auf unserer Seite viel zu diskutieren gab. Es ist jedoch der Rentenzuschlag, der als leistungsseitige Kompensationsmassnahme in Kombination mit den beitragsseitigen Massnahmen dazu führt, dass die Kosten gerade auch für gewerbliche Branchen, die häufig nur im BVG-Obligatorium versichert sind, tragbar sind. (…) Wir haben Bundesrat Berset gebeten, die Lösung genauso zu übernehmen und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, damit der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.
Adrian Wüthrich, Travail-Suisse: Nicht verändert wird die Eintrittsschwelle von 21‘330 Franken (gilt unabhängig davon, ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet): Die Anzahl Personen, die eine BVG-Rente erhalten, wird mit dem vorliegenden Vorschlag nicht verändert. Löhne unter dieser Schwelle werden einzig durch die AHV abgesichert. Der mindestversicherte Lohn steigt also von 3‘555 Franken auf 8‘887 Franken. Bei Mehrfachbeschäftigungen unter der Eintrittsschwelle ändert sich nichts: Nicht obligatorisch versicherte Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen und deren Jahreslohn den Gesamtbetrag von 21‘330 Franken übersteigt, können sich entweder bei der Auffangeinrichtung BVG oder bei der Vorsorgeeinrichtung eines Arbeitgebers freiwillig versichern lassen, sofern die reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtung es vorsehen (Art. 46 Abs. 1 BVG und Art. 28 ff. BVV 2). (…) Unser Kompromiss ist schlank. Geeinigt haben wir uns vor allem auf einige sehr wichtige Elemente. Klar ist: in einem Kompromiss hat es nicht für alle Anliegen Platz. Die Sozialpartner bleiben aber deshalb in Kontakt und werden sich weiterhin zu verschiedenen Fragen der beruflichen Vorsorge austauschen.
Pierre-Yves Maillard, SGB: A ce stade du processus, il faut signaler que suite à cette importante réforme d’autres actions des partenaires sociaux et du Conseil fédéral sur les bases techniques du système devront suivre, si l’on veut apporter une stabilité plus aboutie du système. Il s’agira notamment de réduire les coûts de ges-tion et les marges de profit permises par le droit actuel. Il faudra aussi assurer une méthode plus réaliste et plus économique de calcul des rendements attendus du capital (taux technique). Le pouvoir excessif laissé aux experts qui privilégient systématiquement le principe de prudence devra être mieux encadré, sinon nous risquons d’être à nouveau exposés à devoir réformer le système et solliciter inu-tilement les employeurs et les salariés pour de nouvelles contributions.