Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat die neue Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” erwartungsgemäss als Mindeststandard verbindlich erklärt. Damit wird auch die mehrjährige Auseinandersetzung zwischen SPKE und OAK um die FRP 4 beendet. Sie gilt ab 31.12.2019.  In der Mitteilung heisst es:

Am 20. Juni 2019 hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge die überarbeiteten Weisungen W–03/2014 „Erhebung von Fachrichtlinien der SKPEzum Mindeststandard“ verabschiedet. Zusätzlich zu den FRP 1, 2, 5 und 6 wird neu auch der Geltungsbereich der FRP 4 (Technischer Zinssatz, Version vom 25. April 2019) vom Kreis der Mitglieder der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) auf sämtliche zugelassenen Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge ausgeweitet.

  Mitteilung OAK  FRP 4 / Mitteilung zur FRP 4