Michael Ferber kommentiert in der NZZ den sog. Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision:
Die höheren Lohnprozente würden die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen schmälern und Arbeitsplätze kosten. Ausserdem würde die Kaufkraft der Konsumenten geschwächt. Dabei ist zu beachten, dass bereits die am 19. Mai vom Stimmvolk deutlich angenommene AHV-Steuer-Vorlage (Staf) höhere Lohnprozente vorsieht.
Noch schwerer wiegt indessen, dass der Vorschlag das bewährte Schweizer Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge weiter aushöhlen würde. In der kapitalgedeckten zweiten Säule gilt eigentlich das Prinzip, dass jeder für sich selber spart. Durch die genannte Umverteilung von Aktiven zu Rentnern ist dieses bereits stark strapaziert. Der Vorschlag sieht indessen einen «solidarisch finanzierten» neuen Rentenzuschlag in Form eines Lohnbeitrags von 0,5 Prozent auf AHV-pflichtige Einkommen vor. Damit würden zusätzliche Elemente des Umlageverfahrens und eine weitere systemfremde Umverteilung in die zweite Säule eingeführt. Die Grenzen zwischen AHV und beruflicher Vorsorge würden weiter verschwimmen. Der Gewerbeverband sieht dadurch bereits das Tor hin zur Volksrente geöffnet – einem alten Ziel der Gewerkschaften.
Es ist keine Lösung, die Schieflage der beruflichen Vorsorge dadurch zu beheben, dass man sie Schritt für Schritt aushöhlt und letztlich auf ihre Abschaffung hinarbeitet. Realistisch gesehen ist die BVG-Reform wohl nur machbar, wenn man die durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen ausgleicht. Folglich wird es ohne finanzielle Mehrbelastungen kaum gehen. Ein Teil einer wirklichen Lösung wäre allerdings eine Erhöhung des Rentenalters.