Die Oberaufsicht BVG hat eine Frage- und Antwortliste (FAQ) zur Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung publiziert. Sie schreibt dazu: Insbesondere die Unterschriftenregelung hat in der Praxis Fragen aufgeworfen. Das für die OAK BV wichtigste Anliegen ist, dass mit der Unterschriftenregelung ohne Weiteres ersichtlich wird, wer Vertragspartner ist und wer ausführender Experte. Es sind verschiedene Konstellationen vorstellbar. In der nachfolgenden Darstellung ist ersichtlich, welche Varianten aus Sicht der OAK BV die Mindestanforderungen der Weisungen W-01/2012 an die Einhaltung der Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung erfüllen.

  FAQ OAK