Der Pensionskassenverband äussert sich in einer Mitteilung ablehnend zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur BVG-Revision:

Der Bundesrat hat in seinem, vor allem auf dem Sozialpartnerkompromiss basierenden Vorschlag einige Elemente des ASIP-Vorschlages in ähnlicher Form übernommen. Der vorgeschlagene Mechanismus für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ist hingegen klar abzulehnen.

Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen.

Mit dem bundesrätlichen Vorschlag würde innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten für Arbeitgeber und Versicherte zur Folge hätte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten.

Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, würde die Umverteilung mit der Giesskanne von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.

Überhaupt nicht berücksichtigt wird durch den Bundesrat, dass viele Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bereits angepasst haben: der durchschnittliche Umwandlungssatz beträgt gemäss verschiedenen Quellen schon heute weniger als 5,8% im Alter 65. Der Bundesrat sollte daher bei der Reform auch berücksichtigen, was die Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich beschlossen haben.

  Mitteilung ASIP  /  ASIP-Modell