Der Bundesrat hat eine Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren erlassen. Dies nachdem er am bereits im Grundsatz entschieden hatte, dass die Sammel- und Behandlungsfristen für Volksinitiativen und fakultative Referenden vorübergehend ruhen sollen. Während die Fristen stillstehen, dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Es werden auch keine Stimmrechtsbescheinigungen ausgestellt. Der Fristenstillstand gilt ab dem 21. März 2020 und bis zum 31. Mai 2020.

Der Stillstand betrifft diverse Begehren im Bereich der sozialen Sicherheit und Altersvorsorge. Zu nennen sind “Vorsorge ja –  aber fair”, die Initiative für eine 13. AHV-Rente oder die Rentenalter-Initiative der Jungfreisinnigen.

  Mitteilung BR